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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #316
    Avatar von AffenSchmidtPistoleSieben
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Zitat Zitat von chromberg5000
    Hat die Bank diese 9 EUR in den AGBs stehen?
    Kann ich dir nicht sagen. Habe jetzt mal drüber geblättert, finde aber im Inhaltsverzeichnis nichts aufschlussreiches und auch im Text nicht sonderlich viel.

    Weiß jetzt auch nicht, ob man die Bank direkt nennen darf, sonst hätte ich den Link zu den AGB's gepostet.

    Zitat Zitat von mads
    Trifft es das hier nicht:

    Banken und Sparkassen dürfen keine Gebühren verlangen, wenn sie Schecks oder Lastschriften wegen eines überzogenen Kontos nicht einlösen können. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. Im aktuellen Fall hatte die beklagte Sparkasse Dortmund drei Euro "Überziehungsbearbeitung" von Kunden verlangt, falls sie deren Schecks, Wechsel oder Lastschriften nicht einlösen konnte. (Az: I-31 U 55/09)
    http://www.123recht.net/Gericht-Scheck- ... 65360.html
    Das wäre ein dickes Ding. Könnte ich mir also die 18€ zurück holen?

  2. #317
    Avatar von mads
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Soweit ich das verstehe, könnteste dir die 9 € der Bank zurückholen, aber nicht die 9 €, die dir die Firma in Rechnung stellt. Aber ohne Gewähr, bin kein Experte
    Liebe. Freiheit. Alles! Und Musik.

  3. #318
    Avatar von AffenSchmidtPistoleSieben
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Naja wäre auch okay. Für Blödheit wird man bestraft, das ist auch in Ordnung.

    Vielleicht weiß sonst einer mehr, ab das so zutreffend ist was in dem Link von mads steht?

  4. #319
    Avatar von emily-sonnenschein
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann:

    Vor zwei Wochen ist mir jemand, beim rückwärts ausparken aus einem Hof, in die Seite meines Autos (VW Polo, ca. 5 Jahre alt) gefahren. Der Aufprall war relativ stark und von der Stoßstange vorne bis hinten ist alles beschädigt, die Tür muss komplett ausgetauscht werden.

    Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und mir bestätigt, dass ich nicht schuld bin.
    Die Versicherung der Unfallverursacherin hat sich gleich mit mir in Verbindung gesetzt und gesagt, wenn der Schaden kleiner 2000 Euro ist kann ich es gleich reparieren lassen. Bei > 2000,- bräuchte ich einen Gutachter, den ich bestimmen darf. Ich war also in der Werkstatt, der KFZ Meister hat gesagt, dass das definitiv mehr als 2000,-- werden wird, also hab ich einen Gutachter kommen lassen. Der hat ein Gutachten erstellt und direkt an die Versicherung geschickt. Kosten ca. 4400,--

    Gestern hab ich nun ein Schreiben der Versicherung erhalten, dass sie das Gutachten geprüft haben und auf einen Betrag von 2900 Euro kommen.
    Anbei die Adressen von KFZ Werkstätten, im Umkreis von 25 km, die die Reparatur günstiger durchführen...

    Nun meine Frage: Eigentlich habe ich für morgen früh einen Termin für die Reparatur, in der Werkstatt, die das Gutachten erstellt hat, habe aber Angst, dass ich dann auf der Kostendifferenz sitzen bleibe.

    Was kann/darf mir die Versicherung vorschreiben? Wie gehe ich am besten vor?
    Was steht mir noch zu, da ich fast eine Woche kein Auto haben werde?

    Ich wäre euch wirklich für ein paar gute Tipps dankbar...

  5. #320
    Avatar von Blut-an-den Stollen
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Zitat Zitat von emily-sonnenschein
    Was kann/darf mir die Versicherung vorschreiben?
    Vereinfacht gesagt: Nichts. Es ist Deine Entscheidung, welche Werkstatt den Schaden behebt.
    Wie gehe ich am besten vor?
    Halte den Termin ein. Zusätzlich gibst Du freiwillig der Versicherung darüber Bescheid.
    Gib der Werkstatt eine Abtretungserklärung, dass sie direkt mit der Versicherung abrechnen sollen und dürfen. (Die Werkstatt kennt so etwas und wird Dir vermutlich auch einen entsprechenden Text zur Unterschrift vorlegen können.)
    Was steht mir noch zu, da ich fast eine Woche kein Auto haben werde?
    Die Versicherung muss die Rechnung des Sachverständigen begleichen bzw. Dir erstatten.
    Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die (notwendige) Dauer der Reparatur hast Du auch. Mach am besten mit der Werkstatt ab, dass diese Dir eines stellt und mit der Versicherung direkt abrechnet. Dabei soll die Werkstatt (quasi auf eigenes Risiko) darauf achten, dass der Wagen nicht zu teuer wird.
    Drohend stehen die Faschisten
    drüben am Horizont

  6. #321
    Avatar von emily-sonnenschein
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Vielen lieben Dank! Das hilft mir sehr weiter...

  7. #322
    Avatar von Erklär-Bär
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Habe mal eine Frage zum Thema Beendigung eines Vertrages.

    Es besteht ein Kaufvertrag zwischen 2 Firmen, sagen wir gültig vom 01.06.2011 - 31.12.2011.
    Jetzt möchte der Lieferant diesen Vertrag vorzeitig beenden. Zur Vertragskündigung ist aber sowohl in den allgemeinen Einkaufsbedingungen, als auch in dem Vertrag selbst zur Kündigung nichts aufgeführt.

    Besteht trotzdem die Möglichkeit mit allgemein gültigen Kündigungsmöglichkeiten vom Vertrag zurück zu treten, z.B. sowas wie ein Aufhebungsvertrag?
    Hab schon gesucht, aber speziell für den Fall eines solchen Vertrags zwischen Unternehmen (!) nichts gefunden.

    Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte, brauche das für eine Präsentation.
    Wein und Bier, das rat ich dir!
    Bier und Wein, das rat ich dir!

  8. #323
    Bierstandszene
    Gast

    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Entweder die Firmen einigen sich oder man sieht sich vor Gericht.
    Pacta sunt servanda.

  9. #324
    Avatar von Erklär-Bär
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Zitat Zitat von Bierstandszene
    Entweder die Firmen einigen sich oder man sieht sich vor Gericht.
    Pacta sunt servanda.
    Veträge sind einzuhalten hab ich auch des öfteren gefunden.

    Demnach müsste die Firma in meinem Beispiel oben den Vertrag mit Ablauf des 31.12.2011 kündigen, damit der sich nicht automatisch verlängert?
    Wein und Bier, das rat ich dir!
    Bier und Wein, das rat ich dir!

  10. #325
    Bierstandszene
    Gast

    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Wenn der Vertrag sich nicht automatisch verlängert braucht er auch nicht gekündigt werden.

  11. #326
    Avatar von Erklär-Bär
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Wein und Bier, das rat ich dir!
    Bier und Wein, das rat ich dir!

  12. #327
    Avatar von untersommer
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Der Vertrag endet mit der vereinbarten Laufzeit. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht, es sei denn, sie ist ausdrücklich vereinbart.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

    You better watch what you are wishing for, or you'll wish your wishes won't come true no more

  13. #328
    JM
    Gast

    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    N'abend,

    mal eine Frage: Ich wohne in einer Mietswohnung und habe eine Balkontür die aus einem Holzrahmen und sonst von oben bis unten aus Glas besteht. Leider hakt dieser Holzrahmen meist...
    Eben beim Aufstoßen des Balkontür ist leider das Glas in der Tür gesprungen, weil das Holz mal wieder hakte. Wie ist das rechtlich?! Hafte ich dafür, ist das Vermietersache, oder wie sieht es da aus?

    Danke!

  14. #329
    Avatar von Bones
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Hast Du vorher bereits auf den Fehler aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten?

  15. #330
    JM
    Gast

    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Nein, das habe ich leider nicht... Bisher klemmte sie zwar ein wenig, aber mit etwas Kraft ging es...
    Bislang ist ja auch nie etwas kaputt gegangen, aber eben auf einmal *pling*...
    Das war auch mein erster Gedanke, warum haste nicht vorher mal was gesagt, aber man merkt es ja meist erst wenn es dann zu spät ist...

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