So wie ich den Fall verstehe handelt es sich um eine Blockade, nicht um eine Aussperrung. Ich kann mir vorstellen, daß das dann unter Wegerisiko fällt. Da Betriebslockaden unzulässig sind, müsste der Nichtstreiker sich sein entgangenes Einkommen wohl bei den streickenden Kollegen einklagen.
Viel Spaß.