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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #2401
    alt-0229
    Gast
    So wie ich den Fall verstehe handelt es sich um eine Blockade, nicht um eine Aussperrung. Ich kann mir vorstellen, daß das dann unter Wegerisiko fällt. Da Betriebslockaden unzulässig sind, müsste der Nichtstreiker sich sein entgangenes Einkommen wohl bei den streickenden Kollegen einklagen.
    Viel Spaß.

  2. #2402
    Avatar von Kai__
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    Richtig, der Arbeitgeber sperrt nicht aus, das wird eine Blockade durch die Gewerkschaft.

  3. #2403
    Avatar von Linsanity
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    Ich meine auch eher wie er es begründen würde wenn man ihn deswegen verklagen würde. Das Geld wirst du dennoch sehr wahrscheinlich nicht sehen.
    "Das Zeug kickt besser als Mehmet Scholl"

  4. #2404
    alt-0229
    Gast
    Zitat Zitat von Linsanity Beitrag anzeigen
    Ich meine auch eher wie er es begründen würde wenn man ihn deswegen verklagen würde. Das Geld wirst du dennoch sehr wahrscheinlich nicht sehen.
    Kommt vielleicht auch drauf an, wie er zum betroffenen Arbeitnehmer steht. Wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, den er halten will, wird er vielleicht den Lohn zahlen. Wenn er ihn ohnehin loswerden möchte, könnte er ihm nicht evtl. sogar eine Abmahnung verpassen, weil er nicht zur Arbeit gekommen ist? Kenne mit dem Streikrecht auch nicht wirklich aus.

  5. #2405
    Avatar von Rentner
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    Soll er sich zu seinem Arbeitsplatz durchboxen oder die Polzei holen? Auch Arbeitnehmer die nicht in der jeweiligen Gewerkschaft sind dürfen bei einem rechtmäßigen Streik mit streiken, sie bekommen halt nur kein Geld von der Gewerkschaft. Gäbe es solche Möglichkeiten würde das im Umkehrschluss ja bedeuten, dass ein Streikender fein raus ist und der der trotzdem arbeiten möchte bestraft wird.

  6. #2406
    Avatar von Kai__
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    Nochmal: Es geht mir in erster Linie um die rechtliche Frage, ob der Arbeitgeber so vorgehen darf.

    Dass es bei einer formalen Aussperrung durch den Arbeitgeber keine Gehaltszahlung gibt, ist soweit klar - dass bzw ob das auch bei einer Blockade durch die Gewerkschaft rechtlich in Ordnung ist, ist für mich die Frage.

  7. #2407
    alt-0229
    Gast
    Meiner Meinung nach darf er das. Es geht ja darum, daß jemand nicht bezahlt wird, weil nicht zur Arbeit kommt. Die Blockade liegt nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Also muss er nicht zahlen.
    Aber wie gesagt: Gefährliches Achtelwissen.

  8. #2408
    alt-0229
    Gast
    Zitat Zitat von Kai__ Beitrag anzeigen


    Ich hatte bisher die Ansicht: Wenn ich meine Arbeitskraft anbiete, habe ich auch das Anrecht, mein Gehalt zu bekommen. Wenn meine Arbeitskraft aus Gründen, die ich nicht zu verantworten habe, nicht angenommen wird, ist das nicht mein Problem.
    Wenn der MA innerhalb des Verantwortungsbereiches des AG - also auf dem Betriebsgelände an der Arbeit gehindert würde, dann sehe ich es so wie Du. In diesem Fall aber ist der MA ja gar nicht zum Betrieb gekommen. Ob der Grund dafür bei streikenden Busfahrern, dem Ausfall eines Fluges oder den streikenden Arbeitskollegen liegt, kann der AG ja nicht beeinflussen.
    Wenn der MA wegen eines ausgefallenen Fluges nicht zur Arbeit kommt und dadurch einen Verdienstausfall hat, dann muss er ja auch die Fluggesellschaft verklagen, die diese Behinderung zu verantworten hat und nicht den Arbeitgeber, dem die arbeitsvertraglich zugesicherte Leistung vorenthalten wurde.

  9. #2409

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    Das die Gewerkschaft den Zutritt für die Kollegen zum Arbeitsplatz blockiert, ist doch völlig unwahrscheinlich. In der Praxis reicht das Fehlen der Gewerkschafter aus, damit die Arbeitsprozesse zusammenbrechen -> Ziel erreicht.

  10. #2410
    Avatar von Osnadame
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    Betriebsblockaden sind arbeitsrechtlich nicht ganz geklärt, aber wohl eher nach Streikrecht nicht zulässig. Hilft dir aber auch nicht weiter.
    Mein Tipp: Tritt der Gewerkschaft bei. Die bieten auch mehr als nur Streikgeld.

    Ich würde vermuten, dass es sich eher um eine Art Flashmob handelt, wo für kurze Zeit der Zugang versperrt wird.
    +++ No surprising news +++

  11. #2411
    Avatar von gemüsehändler
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    Wer kennt das nicht, Flashmob morgens am werkstor.
    Grünkohfeldt

  12. #2412
    Avatar von Daniel FR
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    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  13. #2413

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    Hier jemand Experte in Sachen Mietrecht?

    Folgender Fall bei einer Bekannten:
    Mietvertrag im Januar abgeschlossen mit Miet-Beginn 15.03.18
    Problem 1: Verwendet wurde seitens des Vermieters ein Vordruck einer Zeitmietagentur, sprich ein Formular für einen befristeten Zeit-Mietvertrag. Nun ist in diesem unterschriebenen Mietvertrag das Datum wann der Mietvertrag endet komplett freigelassen bzw. nicht ausgefüllt.

    Problem 2: Nun hat sie mit Datum des 23.03.18 eine Kündigung zum 30.04.18 erhalten. Ein Grund für die Kündigung ist nicht angegeben.

    Fragen: Ist der Mietvertrag durch das fehlende Enddatum der Befristung automatisch ein unbefristeter Mietvertrag? Gilt damit auch die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von 3 Monaten solange kein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt?

    Dass sie der Kündigung auf jeden Fall schriftlich widersprechen sollte ist klar, welche Fristen gelten dafür?

    Besten Dank im Voraus für eure Hilfestellungen.

  14. #2414
    Avatar von mads
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  15. #2415
    Avatar von Al Knofi
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    Puh; Thema Erbschaftsrecht.

    Wenn ein später zu vererbendes Haus zu Lebzeiten übernommen werden soll, in den nächsten Jahren vorm Ableben der jetzigen Eigentümer allerdings Modernisierungen wie Dach und Heizung notwendig sind, die dann von den zukünftigen Eigentümern vollzogen werden und weiterhin den Erblassenden () ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wird, bleibt die Summe für den zweiten Erben dann bei der Hälfte des Hauswerts oder wird etwas angerechnet?
    Claqueur Superior
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