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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #2386
    Avatar von mads
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    Beim Vermieter liegt die, er muss beweisen, dass die Geräte bei der Übergabe schon defekt waren.
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  2. #2387
    Avatar von thoben
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    Sind die Nachmieter erst im Oktober eingezogen? So ein defekter Herd oder Waschmaschine sollte ja halbwegs zügig auffallen

  3. #2388
    Avatar von Karatekakoordinator
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    Nö, die sind im September eingezogen. Kaution ist bei Koschi, Übergabe war tutti bene, ich sehe kein rechtliches Problem. Wer hat denn überhaupt mal festgestellt, welche Geräte wann von wem in der Küche waren? Kein Schwein, soweit ich das sehe. Betrug ist schon ein reichlich witziger Vorwurf.
    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)

  4. #2389
    Avatar von hans koschnick
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    Die Nachmieter haben ihren Vertrag beginnend mit dem 01.09.2017. Wann die tatsächlich eingezogen sind, kann ich nicht sagen. Defekt sind angeblich der Geschirrspüler und der Wäschetrockner.
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  5. #2390
    Avatar von Flusen
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    Und das merken die erst 2 Monate später?
    Na ich weiß ja nicht....Trockner würde ich mir noch eingehen lassen...nutzt man nicht so odt, aber Geschirrspüler?
    Kann mir eigentlich keiner erzählen.....
    <3 Fall in Love <3 Masa <3 Stoffel <3

    Hier stand ein tolles Zitat von Otto Rehhagel.

    #TeamTörchen

  6. #2391
    Avatar von hans koschnick
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    Erstmal vielen Dank für die Einschätzungen!

    So in der Art habe ich mir das bereits gedacht, nun lassen wir das Ganze halbwegs relaxed auf uns zukommen.

    Ich denke, dass sich der Vermieter davor drücken will, selber zu investieren, und einen Vorwand sucht, um jemanden anders (in diesem Fall uns) zur Kasse zu bitten - nachdem er sich jahrelang trotz salbungsvoller Kommentare um nichts gekümmert hat, obwohl er genau weiß, wie alt die Einrichtungsgegenstände sind.
    Dafür spricht m.E.n. auch die gut getarnte "Leihklausel" - die ist nämlich ebenso tricky wie dreckig!
    Und das wissen sowohl er als auch sein RA!


    Also nochmal - vielen Dank!
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


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  7. #2392

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    Moin Leute,

    vielleicht kann mir ja jemand hier helfen.

    Ich habe im April eine BC 25 gekauft, jedoch vergass ich sofort zu bezahlen.

    Auf die erste Mahnung der Bahn reagierte ich dann sofort, und überwies den fälligen Betrag.

    Nach eine zweiten Mahnung reagierte ich nicht, da ja bereits bezahlt wurde. In der zweiten Mahnung wurde auch bereits auf ein Inkasso-Unternehmen hingewiesen, welche dann ab einem bestimmten Datum beauftragt werden würde.

    Daraufhin kam auch erstmal keine weitere Mahnung der DB.

    Nachdem mich jedoch ein Inkasso-Unternehmen(IU) angeschrieben hatte, reagierte ich mit einem Anruf beim Serviceteam der DB und ließ mir bestätigen, dass es keine offenen Forderungen mehr gegen mich geben würde.
    Parallel dazu sandte ich den Kontoauszug zum Belegen der Zahlung an das IU, daraufhin kam erstmal nichts mehr und ich dachte, dass sich die Sache erledigt hat.

    Leider kam dann doch der Mahnbescheid des Amtsgerichtes.

    Also legte ich Einspruch ein und einige Wochen später kam zunächst ein Brief des IU, mit der Aufforderung darzulegen, warum ich denn die Mahnbescheid abgelehnt hätte.
    Ich sandte daraufhin noch einmal den Kontoauszug an das IU und die kurz darauf kam die Antowrt per Brief vom IU, dass man bei der DB die Zahlung doch gefunden hätte.
    Jedoch würde man gerne wissen, wann ich denn die Inkasso-Gebühren bezahlen würde. Das lehnte ich ab mit dem Hinweis auf die rechtzeitige Zahlung meinerseits.

    Jetzt, rund 4 Monate später habe ich erneut Post vom IU erhalten:

    Sehr geehrter Herr, bislang liegt uns Ihre Widerspruchsrücknahme nicht vor.
    Wir schicken Ihnen heute erneut das Formular für Ihre Rücknahme des Widerspruchs zu
    und erwarten dieses bis zum 20.01.2018 unterschrieben zurück.
    Halten Sie die Frist nicht ein, werden wir die Klage durch Rechtsanwälte auf den Weg bringen.
    Dadurch entstehen weitere, erhebliche Kosten die von Ihnen zu zahlen sind.
    Jetzt, nach dem etwas längerem Beitrag meine Frage:

    Wieso soll ich denn jetzt meinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid, welcher ja schon gar nicht gerechtfertigt war, zurücknehmen?


    Ich stehe jetzt etwas auf dem Schlauch, danke schonmal im Vorraus an diejenigen, die mir etwas Licht ins Dunkel bringen können

  8. #2393

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    Vorab, bin kein Anwalt.
    Mit dem Widerspruch ist das gerichtliche Mahnverfahren beendet, jetzt kann die Inkassobude Klage erheben. Da du ja rechtzeitig bezahlt hast dürfte das aussichtslos sein, also werden die das schön bleiben lassen, kostet ja Geld.
    Weil es genau darum geht, versuchen die halt Dir Angst zu machen, damit die was von Deiner Kohle einsammeln können, also einfach ignorieren, dann geben die bald auf.

  9. #2394
    Avatar von moon
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    Weiß die Polizei eigentlich immer bescheid, wenn man ins Ausland fliegt? Und wenn ja, wird/darf darauf nur in besonderen Situationen zugegriffen werden oder sehen die das auch, wenn sie, ich sag mal platt "den Namen ins System eingeben"?

  10. #2395
    Avatar von Daniel FR
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    Zitat Zitat von schoenerball Beitrag anzeigen
    Vorab, bin kein Anwalt.
    Mit dem Widerspruch ist das gerichtliche Mahnverfahren beendet, jetzt kann die Inkassobude Klage erheben. Da du ja rechtzeitig bezahlt hast dürfte das aussichtslos sein, also werden die das schön bleiben lassen, kostet ja Geld.
    Weil es genau darum geht, versuchen die halt Dir Angst zu machen, damit die was von Deiner Kohle einsammeln können, also einfach ignorieren, dann geben die bald auf.
    Sehe ich auch so. Die versuchen nur, dich zu verunsichern und dich dazu zu bringen, Schritte zu deinen eigenen Ungunsten zu unternehmen. Reine scare tactics. Die können sich, wenn überhaupt, bei der Bahn schadlos halten.
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  11. #2396
    Avatar von Kai__
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    Irgendwie finde ich dazu entweder nichts oder nur was aus der Reisebranche, daher hier mal gefragt:

    In Kürze beginnen bei den Metallern die sogenannten "24-Stunden-Streiks" - ein arbeitswilliger Arbeitnehmer geht morgens zu seinem Betrieb, kommt allerdings nicht auf das Betriebsgelände (Gewerkschaft blockiert alle Eingänge) und kann somit nicht arbeiten. Er war aber da und hat sich auch bei seinem Vorgesetzten gemeldet, der konnte ihm aber auch nicht helfen, weil alles blockiert ist.

    Nun sagt der Arbeitgeber: Für diesen Tag bekommst du kein Gehalt. Pech gehabt, das war die Gewerkschaft, für uns ist das höhere Gewalt, den "Schaden" müssen wir nicht tragen.

    Hat der Arbeitgeber mit dieser Position recht, gibt es dazu verlässliche Rechtsprechung?
    Ich hatte bisher die Ansicht: Wenn ich meine Arbeitskraft anbiete, habe ich auch das Anrecht, mein Gehalt zu bekommen. Wenn meine Arbeitskraft aus Gründen, die ich nicht zu verantworten habe, nicht angenommen wird, ist das nicht mein Problem.

  12. #2397
    Avatar von Daniel FR
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    Bekommst du kein Streikgeld von der Gerwerkschaft?
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  13. #2398
    Avatar von Kai__
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    Bei dieser Art Streik zahlt die Gewerkschaft Streikgeld. Aber das ist nicht meine Frage.
    supercoop-bremen.de -- Dein Bio-Mitmach-Supermarkt in der Bremer Neustadt!
    Beitrag im Deutschlandfunk

  14. #2399
    alt-0229
    Gast
    Gibt ja auch Leute, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Die bekommen doch definitiv kein Streikgeld.

  15. #2400
    Avatar von Linsanity
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    Er wirds mit Aussperrung legitmieren. Daher wird er nichts zahlen müssen
    "Das Zeug kickt besser als Mehmet Scholl"

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