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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #2356
    Avatar von Rentner
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    Bei einer Überweisung wird der Name des Empfängers nicht abgeglichen. Sprich: Ich kann an dich überweisen und bei Empfänger "Werder Bremen" eintragen, solang es deine Kontonummer ist kommt es bei dir an. Es ist also tatsächlich möglich, dass derjenige da die Kontonummer einer beliebigen Person angegeben hat mit dem Namen der Immo GmbH.

    Komisch dass sich der Vermieter dann nie gerührt hat. Ich würde die damaligen Zahlungsnachweise raussuchen und das zur Anzeige bringen, wenn du dir keinen anderen Reim drauf machen kannst.

    Handelt die GmbH denn die Kautionskonten des Vermieters? Die müssten doch auch Aufzeichnungen dazu haben..
    Geändert von Rentner (13.11.2017 um 18:36 Uhr)
    mehrgewichtig
    when will you learn

  2. #2357

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    Zitat Zitat von Rentner Beitrag anzeigen
    Bei einer Überweisung wird der Name des Empfängers nicht abgeglichen. Sprich: Ich kann an dich überweisen und bei Empfänger "Werder Bremen" eintragen, solang es deine Kontonummer ist kommt es bei dir an. Es ist also tatsächlich möglich, dass derjenige da die Kontonummer einer beliebigen Person angegeben hat mit dem Namen der Immo GmbH.

    Komisch dass sich der Vermieter dann nie gerührt hat. Ich würde die damaligen Zahlungsnachweise raussuchen und das zur Anzeige bringen, wenn du dir keinen anderen Reim drauf machen kannst.
    Ja für mich wars halt gegessen, als der Vermieter sich nicht mehr gemeldet hat.

    Offiziell hab ich ja dementsprechend ohne Kaution dort gewohnt.

  3. #2358
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von magicmaxi2003 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Rentner Beitrag anzeigen
    Bei einer Überweisung wird der Name des Empfängers nicht abgeglichen. Sprich: Ich kann an dich überweisen und bei Empfänger "Werder Bremen" eintragen, solang es deine Kontonummer ist kommt es bei dir an. Es ist also tatsächlich möglich, dass derjenige da die Kontonummer einer beliebigen Person angegeben hat mit dem Namen der Immo GmbH.

    Komisch dass sich der Vermieter dann nie gerührt hat. Ich würde die damaligen Zahlungsnachweise raussuchen und das zur Anzeige bringen, wenn du dir keinen anderen Reim drauf machen kannst.
    Ja für mich wars halt gegessen, als der Vermieter sich nicht mehr gemeldet hat.

    Offiziell hab ich ja dementsprechend ohne Kaution dort gewohnt.
    Hast du noch eine Kontaktmöglichkeit zum Makler? Wenn ja, könntest du erwägen, diesen erst mal zu befragen und ggf. mit Anzeige zu drohen - eventuell hilft das schon.

  4. #2359

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    Müsste ich mal prüfen, ob ich da noch was zu finde. Danke erstmal für die Ratschläge!

  5. #2360
    Avatar von thoben
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    Steht denn was zur Kaution im Mietvertrag? Eventuell kannst du dir ja vom Vermieter die Kaution zurück holen, auch wenn er sagt, dass er die nie bekommen hat. Wie sollst du denn nachweisen, dass der Makler das damals nicht ordnungsgemäß übergeben hat?

  6. #2361
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von thoben Beitrag anzeigen
    Steht denn was zur Kaution im Mietvertrag? Eventuell kannst du dir ja vom Vermieter die Kaution zurück holen, auch wenn er sagt, dass er die nie bekommen hat.
    Warum sollte der Vermieter die auf eigene Kosten zahlen? Dann müsste magicmaxi2003 gegen ihn klagen - und vor Gericht käme heraus, dass er die Kaution nicht erhalten hat, sprich, Klage wird abgewiesen, die Verfahrenskosten trägt magicmaxi2003.

  7. #2362

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    Zitat Zitat von thoben Beitrag anzeigen
    Steht denn was zur Kaution im Mietvertrag? Eventuell kannst du dir ja vom Vermieter die Kaution zurück holen, auch wenn er sagt, dass er die nie bekommen hat. Wie sollst du denn nachweisen, dass der Makler das damals nicht ordnungsgemäß übergeben hat?
    Ernsthaft? Dem Vermieter etwas erstatten lassen, was er nie erhalten hat? Das geht nicht mal im Vermieterland No1

    Klingt nach klassischem Betrug
    Geändert von Duke1982 (14.11.2017 um 00:30 Uhr)

  8. #2363
    Avatar von thoben
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    So wie ich den wirren Anfang verstanden habe hat er die Kaution auf ein Konto bezahlt, dass der Makler ihm benannt hat. Stimmt das? Steht im Mietvertrag etwas zu genau diesem Konto?
    Was schert Magicmaxi bitte das Verhältnis Vermieter-Makler? Der Vermieter hat doch den Makler damit beauftragt, die Wohnung zu vermieten. Sonst hätte er ja wohl nicht den Mietvertrag ausgestellt und die Miete fleißig kassiert. Und er hätte damit auch akzeptiert, dass die Kaution ordnungsgemäß gezahlt worden ist, so wie es laut Magicmaxi als Voraussetzung für das Zustandekommen des Mietvertrages notwendig ist.
    Es ist doch nicht Magicmaxis Aufgabe zu prüfen, ob die Buchhaltung vielleicht Fehler macht? Wer garantiert ihm denn, dass das Konto nicht vielleicht doch besteht oder bestand? Nur weil der Vermieter das behauptet? Vielleicht hat er es ja zwischenzeitlich irgendwohin umgebucht?

  9. #2364
    Avatar von Masa
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    Zitat Zitat von Rentner Beitrag anzeigen
    Bei einer Überweisung wird der Name des Empfängers nicht abgeglichen. Sprich: Ich kann an dich überweisen und bei Empfänger "Werder Bremen" eintragen, solang es deine Kontonummer ist kommt es bei dir an.
    Das stimmt so aber auch nicht.
    Eine halbwegs seriöse Bank wird das sehr wohl abgleichen, wenngleich die bindende Aussage natürlich die Kombi aus Knr und BLZ bzw. die IBAN ist.
    Ich hatte beim Überweisen einer Fristsache mal das Problem, dass mir der Empfänger (es war ein Pärchen) nicht den korrekten Empfängernamen angegeben hatte. Ich überwies also an "Herr und Frau xy" - aber der korrekte Empfänger wäre "Frau xy" gewesen.
    Ergo wurde das Geld zwar zur richtigen Bank zugestellt (also die BLZ stimmte), aber es konnte keinem Konto zugeordnet werden.

    Das nur mal am Rande.
    Zum beschriebenen Fall:
    Für mich klingt das auch sehr nach Betrug durch den Makler.
    Mich wundert es aber ebenfalls, warum der Vermieter sich 13 Jahre nicht um das Einzahlen einer Kaution scherrt?!
    Gestatten: Ich bin Chakeline Norris! In Love with beer und fluffs <3

  10. #2365

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    Der Fall ist schon relativ speziell und auch anfänglich sehr schwer verständlich dargestellt.

    Natürlich gehe ich als Mieter davon aus dass der Makler seiner Arbeit korrekt nachkommt. Aber der Vermieter ist doch genauso beschissen worden. Er hat den Empfang der Kaution nie bestätigt und den Schlüssel auch nicht ausgehändigt. Ich gehe davib aus dass der Vermieter die Wahrheit sagt, sonst macht er sich ja strafbar. Wieso sollte er jetzt das Geld bezahlen?

    Fakt ist, das Mieter und Vermieter Vertragspartner sind. Genauso wie Bauherr und Handwerker, nicht der Architekt. Baut dieser Mist, ist ja nicht automatisch der Bauherr in Haftung.

    Es ist dem Mieter natürlich nicht zu zumuten Kontodaten und Vertragsgegenstände in Frage zu stellen....so viel steht fest.

    Bei Betrug gibt es immer einen der doof aus der Wäsche guckt. Kann man nur hoffen dass das positiv ausgeht.

    Bzgl. Kontrolle Kaution durch den Vermieter. Ich gehe davon aus das er den Makler als Verwalter hatte und dementsprechend selbst keine Kontos geprüft hat. Zu viel um die Ohren oder Gutgläubigkeit könnte es auch sein...man weiß ja nie.

    Bin gespannt wie das weitergeht...halte uns doch mal auf dem Laufenden!
    Geändert von Duke1982 (14.11.2017 um 13:30 Uhr)

  11. #2366
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von Masa Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Rentner Beitrag anzeigen
    Bei einer Überweisung wird der Name des Empfängers nicht abgeglichen. Sprich: Ich kann an dich überweisen und bei Empfänger "Werder Bremen" eintragen, solang es deine Kontonummer ist kommt es bei dir an.
    Das stimmt so aber auch nicht.
    Eine halbwegs seriöse Bank wird das sehr wohl abgleichen, wenngleich die bindende Aussage natürlich die Kombi aus Knr und BLZ bzw. die IBAN ist.
    Ich hatte beim Überweisen einer Fristsache mal das Problem, dass mir der Empfänger (es war ein Pärchen) nicht den korrekten Empfängernamen angegeben hatte. Ich überwies also an "Herr und Frau xy" - aber der korrekte Empfänger wäre "Frau xy" gewesen.
    Ergo wurde das Geld zwar zur richtigen Bank zugestellt (also die BLZ stimmte), aber es konnte keinem Konto zugeordnet werden.
    Das muss aber sehr lange her sein. Schon seit Jahren überprüfen Banken den Empfängernamen nicht mehr - u.a. aus eben diesem Grund, dass man sich mal verschreiben kann, etc.
    Geändert von BartS. (14.11.2017 um 13:29 Uhr)

  12. #2367
    Avatar von C+J
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    Demzufolge landet eine Überweisung mit einem Zahlendreher drin, automatisch bei einem falschen Empfänger.
    Ich dachte auch immer, damit das nicht passiert, würden Name und Nummer automatisch abgeglichen. (Zumindest grob)

  13. #2368
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von C+J Beitrag anzeigen
    Demzufolge landet eine Überweisung mit einem Zahlendreher drin, automatisch bei einem falschen Empfänger.
    Sofern die Kontonummer unter dieser BLZ existiert, ja. Heutzutage ist die Wahrscheinlichkeit niedriger, da die IBAN zwei Prüfziffern enthält, d.h. i.d.R. ist die IBAN bei einem Zahlendreher nicht gültig.

  14. #2369
    Avatar von Osnadame
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    Zitat Zitat von BartS. Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Masa Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Rentner Beitrag anzeigen
    Bei einer Überweisung wird der Name des Empfängers nicht abgeglichen. Sprich: Ich kann an dich überweisen und bei Empfänger "Werder Bremen" eintragen, solang es deine Kontonummer ist kommt es bei dir an.
    Das stimmt so aber auch nicht.
    Eine halbwegs seriöse Bank wird das sehr wohl abgleichen, wenngleich die bindende Aussage natürlich die Kombi aus Knr und BLZ bzw. die IBAN ist.
    Ich hatte beim Überweisen einer Fristsache mal das Problem, dass mir der Empfänger (es war ein Pärchen) nicht den korrekten Empfängernamen angegeben hatte. Ich überwies also an "Herr und Frau xy" - aber der korrekte Empfänger wäre "Frau xy" gewesen.
    Ergo wurde das Geld zwar zur richtigen Bank zugestellt (also die BLZ stimmte), aber es konnte keinem Konto zugeordnet werden.
    Das muss aber sehr lange her sein. Schon seit Jahren überprüfen Banken den Empfängernamen nicht mehr - u.a. aus eben diesem Grund, dass man sich mal verschreiben kann, etc.
    Uns wurde erklärt, dass die Prüfung mit Einführung von SEPA weg gefallen ist.
    +++ No surprising news +++

  15. #2370
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von Osnadame Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von BartS. Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Masa Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Rentner Beitrag anzeigen
    Bei einer Überweisung wird der Name des Empfängers nicht abgeglichen. Sprich: Ich kann an dich überweisen und bei Empfänger "Werder Bremen" eintragen, solang es deine Kontonummer ist kommt es bei dir an.
    Das stimmt so aber auch nicht.
    Eine halbwegs seriöse Bank wird das sehr wohl abgleichen, wenngleich die bindende Aussage natürlich die Kombi aus Knr und BLZ bzw. die IBAN ist.
    Ich hatte beim Überweisen einer Fristsache mal das Problem, dass mir der Empfänger (es war ein Pärchen) nicht den korrekten Empfängernamen angegeben hatte. Ich überwies also an "Herr und Frau xy" - aber der korrekte Empfänger wäre "Frau xy" gewesen.
    Ergo wurde das Geld zwar zur richtigen Bank zugestellt (also die BLZ stimmte), aber es konnte keinem Konto zugeordnet werden.
    Das muss aber sehr lange her sein. Schon seit Jahren überprüfen Banken den Empfängernamen nicht mehr - u.a. aus eben diesem Grund, dass man sich mal verschreiben kann, etc.
    Uns wurde erklärt, dass die Prüfung mit Einführung von SEPA weg gefallen ist.
    Ja, allerdings nicht zu verwechseln mit Einführung der IBAN 2014. SEPA existiert schon seit 2010, und seitdem muss der Empfängername von den Banken nicht mehr geprüft werden.

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