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Thema: Werders Finanzen

  1. #10276
    Avatar von *666*
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    Ist halt auch eine Frage des enormen Verdrängungswettbewerbs, der mittlerweile in der BL eingesetzt hat und Ablösen wie Gehälter halt auch hat massiv ansteigen lassen. Wenn man die BL erhalten will, muss man gewisse Summen investieren, die dann anderen Stellen wieder fehlen. Vor 10 Jahren konnte man mit Werders jetzigem Budget locker die El-Plätze anvisieren. Heutzutage findet man sich damit schon im letzten Drittel der BL wieder.

  2. #10277

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    Die Einnahmen für Gnabry tauchen übrigens schon in der Bilanz 2016/2017 auf, weil sein Wechsel zum FC Bayern München bereits vor Ende des Geschäftsjahres am 30. Juni 2017 feststand.
    https://www.weser-kurier.de/werder/w...d,1671205.html

    Wie ist es bitte möglich, ein schwebendes Geschäft bilanziell im VJ zu erfassen? Gibt's da HGB-konforme Ausnahmetatbestände, um Erlöse bereits vor Realisation auszuweisen?

    Dieses Vorziehen von Erlösen wurde ja schon in den anderen Geschäftsjahren immer wieder genannt, u.a. bei Selke, das hatte mich damals schon gewundert.

  3. #10278

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    Evtl weil er die AK schon vor Ablauf des GJ genutzt hat und nur der aufnehmende Verein noch nicht feststand, aber es sicher war das ein Erlös erfolgt?

  4. #10279
    Avatar von Felix89
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    Der Transfer war am 11.06.2017 durch. Was gibt's denn da jetzt durchzudenken?
    "To say that these men paid their shillings to watch twenty-two hirelings kick a ball is merely to say that a violin is wood and catgut, that Hamlet is so much paper and ink." -John Boynton Priestley

  5. #10280

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    Zitat Zitat von Nillinio Beitrag anzeigen
    Evtl weil er die AK schon vor Ablauf des GJ genutzt hat und nur der aufnehmende Verein noch nicht feststand, aber es sicher war das ein Erlös erfolgt?
    Könnte man evtl. argumentieren, dass Werder nur noch rechtlicher, aber nicht mehr wirtschaftlicher Eigentümer vom Spieler ist, da die Saison bereits beendet ist und zudem eine Einwirkung von Dritten nicht ausgeschlossen werden kann?

    Vermutlich denk ich schon zu weit...
    Geändert von Chilischote (21.11.2017 um 00:17 Uhr)

  6. #10281
    Avatar von Felix89
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    Das GJ ging vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017. Bayern hat Gnabry am 11.06.2017 verpflichtet, ergo fällt dieser Erlös in das GJ 16/17.

    Wo liegt das Problem??
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  7. #10282

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    Zitat Zitat von Felix89 Beitrag anzeigen
    Das GJ ging vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017. Bayern hat Gnabry am 11.06.2017 verpflichtet, ergo fällt dieser Erlös in das GJ 16/17.

    Wo liegt das Problem??
    Die Transferperiode beginnt am 01.07.2017, ergo fällt der Geschäftsvorfall meines Erachtens nach eigentlich ins GJ 17/18, da es bis dahin ein schwebendes Geschäft darstellt und der Spieler somit zum Stichtag weiterhin als Anlagegut zu bilanzieren ist.

    Meine Fragestellung bezog sich darauf, inwiefern der vorzeitige bilanzielle Ausweis a) mit dem Realisationsprinzip und b) einer periodengerechten Abgrenzung vereinbar ist.

    Deswegen hatte ich vermutet, dass es ne vertragsrechtliche Regelung gibt, in der der Gefahrenübergang bereits vom 11.06.2017-30.06.2017 zu Lasten von Bayern München stattgefunden hat.
    Geändert von Chilischote (21.11.2017 um 01:11 Uhr)

  8. #10283
    Avatar von gemüsehändler
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    Grünkohfeldt

  9. #10284
    Avatar von East Clintwood
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    Interessant. Das ist mir noch nie aufgefallen.

  10. #10285
    Avatar von Norge
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    Geht es bei den Verträgen nicht um den Verkauf der Transferrechte und nicht um den Transfer an sich? Oder hängt das zusammen?
    Hebbt 'n W up dat Trikot
    Dat is gröön, dat schall wohl so

  11. #10286
    Avatar von gemüsehändler
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    Es geht um die Spielerlaubnis.
    Grünkohfeldt

  12. #10287

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    Müsste m.E. durchaus auch in das vorangegange Geschäftsjahr fallen können, auch wenn die Transferperiode erst später beginnt. Sofern ich einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Realisation eines Erlöses habe, ist dieser i.S.d. Realisationsprinzips an dem Zeitpunkt des zivilrechtlich geschlossenen Vertrages zu zeigen (Als Forderung einzustellen).

    Ähnliches wird z.B. ja auch bei der Phasengleichen Gewinnausschüttung gemacht. Zivilrechtlich gibt´s bereits den Anspruch, ausgeschüttet wird erst später (Auch wenn sich da die Gelehrten drüber streiten).

    Der zusätzliche Aufwand von ca. 17 Mio (ich kenn leider nicht die Zahlen), dürfte aus den Abgängen der Restbuchwerte der Spieler resultieren.

    Insgesamt aber wieder einmal leicht bedenklich, wenn ein Netto-Transferüberschuss in 2 stelliger Höhe gerademal für einen Gewinn von 700k bedeutet. Wobei man das natürlich auch noch auf die einzelnen Gesellschaften aufschlüsseln müsste.

  13. #10288
    Avatar von gemüsehändler
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    Personalaufwand ist um 5,1 Mio gestiegen, Abschreibungen um 8,1 Mio, sbA um 4,1 Mio
    Grünkohfeldt

  14. #10289

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    Der Anstieg der Personalaufwendungen und der Abschreibungen erscheint vor dem Hintergrund der Transfers des Geschäftsjahres logisch. Hast Du eine Idee, was hinter dem Anstieg der Sonstigen Aufwendungen steckt?

  15. #10290
    Avatar von East Clintwood
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    Hochwasserschutz? Polizeieinsätze? 4-lagiges Toilettenpapier?

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