was für eine milchmädchenrechnung
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tiefbegabt
Danke euch erstmal.
Zu Wiesenlove: Das fände ich aber komisch. Wenn ich jetzt zB ein Auto kaufe, aktiviere ich das zu den Anschaffungskosten und schreibe über 5 Jahre ab. Verkauf ich das Auto irgendwann, vergleiche ich den Erlös mit dem Buchwert und habe etweder einen Aufwand oder nen Ertrag. Mache ich das bei nem Bundesligaspieler genauso, dürfte ja auch nur das eine oder das andere erscheinen.
Zu Norge: Klingt für mich schlüssig, dass der Spieler so anfangs bewertet wird. Was ich mich frage: Werden hier auch in den Jahren Anpassungen vorgenommen? Wenn ich in Jahr 1 den neuen Mbappe für ne Millionen holen und der in Jahr 2 100 Millionen bringen würde bei einem Abgang, was ist dann?
Geändert von Rentner (22.11.2017 um 15:30 Uhr)
mehrgewichtig
when will you learn
Es besteht Saldierungsverbot! §246 II S. 1 HGB.
Der Restbuchwert ist Aufwand, der Verkaufserlös --> Erlös.
Im Ergebnis das selbe wie eine vorherige Saldierung.
Die Spieler werden zu Anschaffungskosten aktiviert, soweit ich weiß. Es gibt meines Erachtens weder Grund noch rechtliche Grundlage zukünftige Gehaltszahlungen zu aktivieren. Der Spieler wird dann über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Interessant ist zu schauen was bei einer Vertragsverlängerung passiert. Ich gehe von einer Verlängerung der Restlaufzeit aus.
EDIT:
@cluseau: Sehe ich auch so Kann man hier gar nicht weiter detailliert ausführen. Aber es ist eine Sache, ob man ohne Trainerausbildung über Taktik schimpft, oder ohne WP-Ausbildung irgendwie anfängt die Bilanzen von Fußballclubs zu zerpflücken. Vor allem in Bezug auf eventuelle Wertsteigerungen von Fußballprofis sind Aussagen wie "Abschreibungen fressen TV-Einnahmen" irgendwie Nonsense.
Geändert von Felix89 (22.11.2017 um 15:39 Uhr)
"To say that these men paid their shillings to watch twenty-two hirelings kick a ball is merely to say that a violin is wood and catgut, that Hamlet is so much paper and ink." -John Boynton Priestley
Klar, der Spieler wird einfach zum Zeitpunkt des "Verkaufs" komplett abgeschrieben. Da stand ich aufm Schlauch.
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Noch eine kleine Anmerkung: Stille Reserven (Wertsteigerung des Spielers) werden erst im Falle eines Verkaufs aufgedeckt. Alles andere widerspräche dem Anschaffungskostenprinzip / Realisationsprinzip.
Die aktivierten Spielerwerte eines Jahres lassen sich gut aus dem Anlagenspiegel ("Zugänge") ablesen. Auf dieser Grundlage lassen sich schon Vermutungen über die Belastungen aus Abschreibungen in den kommenden Jahren anstellen. Wichtig ist aber auch, dass Abschreibungen nicht zahlungswirksam sind. Erwirtschaftet man die Abschreibungen, hat man somit Geld in der Kasse, welches man in neue Spieler oder aber Kredittilgungen investieren kann.
Und morgen kommt ein Sugar Daddy und schenkt Werder ein paar Mrd. Kann auch passieren, kann ich aber so nicht kalkulieren. Genauso wie "Wertsteigerungen" von Spielern. Zudem gibt es buchhalterisch keine Wertsteigerungen von Spielern sondern max Verkaufserlöse die höher sind als Anschaffungskosten/ Buchwerte. Die finden sich dann auch als Erlöse in der GuV wieder.
Ob das alles so passiert, wissen wir nicht. Fakt ist jedoch, dass es aufgrund der getätigten Transfers Abschreibungen gibt - Fakt ist auch, dass es mehr Fernsehgelder geben wird. Viele rechnen doch einfach dieses Mehr an Fernsehgelder ins Transferbudget. Die am Montag präsentierten Zahlen zeigen aber, dass das Geld erstmal dafür benötigt wird, den Laden im "Normalbetrieb" am Leben zu erhalten bzw das Ziel von 1-3 Mio EBIT zu erreichen. Mehr wollte ich mit der Aussage nicht aufzeigen.
Sollten wir morgen einen Spieler für 80 Mio ("eventuelle Wertsteigerung") verkaufen sind die Überlegungen nicht Nonsens sondern max. obsolet...
Ja natürlich habe ich nicht die Kenntnisse eines Wirtsachaftsprüfers aber auch nicht die Überheblichkeit eines Wirtsachaftsprüfers....
Nur der des letzten Jahres. Die Abschlüsse können online über den Bundesanzeiger abgerufen werden.