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Thema: Werders Finanzen

  1. #4981

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    Für nach 2011 angeschaffte Anlagegüter hast du auch handelsrechtlich nur noch die Möglichkeit, linear abzuschreiben.

  2. #4982
    Avatar von gemüsehändler
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    Zitat Zitat von uebungsleiter Beitrag anzeigen
    Für nach 2011 angeschaffte Anlagegüter hast du auch handelsrechtlich nur noch die Möglichkeit, linear abzuschreiben.
    Nein. Das HGB schreibt keine Methode vor.
    Grünkohfeldt

  3. #4983

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    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von uebungsleiter Beitrag anzeigen
    Für nach 2011 angeschaffte Anlagegüter hast du auch handelsrechtlich nur noch die Möglichkeit, linear abzuschreiben.
    Nein. Das HGB schreibt keine Methode vor.
    Jedoch muss dadurch der Werteverzehr des VG sachgerecht dargestellt werden, was bedeutet, dass man die degressive Abschreibung nicht nach Lust und Laune anwenden darf (und aus steuerlichen Gründen sowieso nicht).

  4. #4984

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    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von uebungsleiter Beitrag anzeigen
    Für nach 2011 angeschaffte Anlagegüter hast du auch handelsrechtlich nur noch die Möglichkeit, linear abzuschreiben.
    Nein. Das HGB schreibt keine Methode vor.
    Hast du Recht, es schreibt aber niemand degressiv ab. Ist nämlich steuerlich nach § 7 EStG verboten. Jede Firma ist um Gleichlauf zwischen Handels- und Steuerrecht bemüht. Hab bei meinen Mandanten seit Jahren keine degressive Abschreibung mehr gesehen.

  5. #4985

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    Zitat Zitat von Bierstandszene Beitrag anzeigen
    Dondiego, so sehr ich dich auch schätze und weiß dass du wesentlich mehr Ahnung hast als ich, aber du schreibst mehrfach Gewinne. Können wir uns auf Erträge einigen da erst der Abschluss der GuV anzeigt ob Gewinn oder Verlust gemacht wurde?
    Wir können uns sicher darauf einigen Hab das ganze immer nur partiell betrachtet ums plastischer darzustellen, aber dann machen wir´s in Zukunft so wie Du magst

  6. #4986

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    Selbst wenns die degressive AfA im Steuerrecht wieder geben würde, ist diese grundsätzlich auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens begrenzt und betrifft garantiert keine Lizenzen/Rechte. Handelsrechtlich kann man theoretisch abschreiben wie man will, solang man es wie Gemüsehändler schreibt nach den GoB begründen könnte. Da dies in der Regel bei Spielerwerten nicht möglich ist (die Begründung das Makiadi Bockmist spielt wäre keine ausreichende Begründung), wird die lineare Abschreibung aus dem Steuerrecht als so ziemlich einzig richtige Variante angewandt.

    @Gemüsehändler. Hast Du in etwa eine Übersicht/Ahnung, welche Spieler mit welchen Werten bei uns in den Büchern stehen? Ein Anlageverzeichnis führt Werder da ja leider nicht

  7. #4987
    Avatar von gemüsehändler
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    Zitat Zitat von Cris Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von uebungsleiter Beitrag anzeigen
    Für nach 2011 angeschaffte Anlagegüter hast du auch handelsrechtlich nur noch die Möglichkeit, linear abzuschreiben.
    Nein. Das HGB schreibt keine Methode vor.
    Jedoch muss dadurch der Werteverzehr des VG sachgerecht dargestellt werden, was bedeutet, dass man die degressive Abschreibung nicht nach Lust und Laune anwenden darf (und aus steuerlichen Gründen sowieso nicht).
    Zitat Zitat von uebungsleiter Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von uebungsleiter Beitrag anzeigen
    Für nach 2011 angeschaffte Anlagegüter hast du auch handelsrechtlich nur noch die Möglichkeit, linear abzuschreiben.
    Nein. Das HGB schreibt keine Methode vor.
    Hast du Recht, es schreibt aber niemand degressiv ab. Ist nämlich steuerlich nach § 7 EStG verboten. Jede Firma ist um Gleichlauf zwischen Handels- und Steuerrecht bemüht. Hab bei meinen Mandanten seit Jahren keine degressive Abschreibung mehr gesehen.
    was ich ja beides auch schrieb.
    Grünkohfeldt

  8. #4988
    Avatar von gemüsehändler
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    @dondiego nee keine Ahnung müsste man aus dem letzten Anlagenspiegel weiter überlegen.
    Grünkohfeldt

  9. #4989

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    Soweit ich mal Zeit hab, versuch ich dann mal was plausibles draus zu basteln. Müsste ja eigentlich machbar sein da Näherungswerte hinzubekommen

  10. #4990

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    Das wäre in der Tat mal interessant.

  11. #4991

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    Wirklich super eure Mühen

    LEse hier immer wieder gerne.

  12. #4992
    Avatar von Schlaumacher
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    Zitat Zitat von Cris Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Schlaumacher Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Bierstandszene Beitrag anzeigen
    Dondiego, so sehr ich dich auch schätze und weiß dass du wesentlich mehr Ahnung hast als ich, aber du schreibst mehrfach Gewinne. Können wir uns auf Erträge einigen da erst der Abschluss der GuV anzeigt ob Gewinn oder Verlust gemacht wurde?

    Wie meinst du das? Was wird vom Ertrag noch abgezogen, bis es Gewinn wird?
    Der Ertrag bzw. Erlös ist die Ablösesumme (5 Mio.). Der Aufwand aus diesem Fall ist der Anlagenabgang (Restbuchwert 2,5 Mio.). Demnach beträgt der Gewinn aus dieser Transaktion 2,5 Mio. Euro. Die Umsatzsteuer aus den Vorgängen jetzt mal außen vorgelassen. Es wird jedoch nicht für jeden Fall eine GuV-Rechnung aufgestellt, daher meint BSB, dass der Gewinn erst am Periodenende in der GuV-Rechnung dargestellt wird. Was nicht bedeutet, dass der Gewinn nicht realisiert wurde.
    Hier steckt zwar viel Fachchinesisch drin, aber ich möchte euch mal sagen, dass ihr es gut beschreiben könnt. Fürs alltägliche Verstehen, reicht es auf jeden Fall. Vielen Dank und weiter so, ist sehr interessant, auch mal solche Dinge zu erfahren

  13. #4993
    Avatar von chester
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    Hier nochmal die Prämien für die Pokalrunden. Auch finanziell wäre ein weiterkommen gegen Bielefeld wichtig.

    Lukrativer Pokal: Wer das DFB-Pokal-Viertelfinale erreicht, bekommt 1,041 Millionen Euro Prämie.
    Quelle

  14. #4994

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    + Zuschauer und Werbeeinahmen aus dem Stadion oder?

  15. #4995
    Anfaro
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    PO-KAL-Aus!!!

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