Zitat von
Schlaumacher
Zitat von
Bierstandszene
Dondiego, so sehr ich dich auch schätze und weiß dass du wesentlich mehr Ahnung hast als ich, aber du schreibst mehrfach Gewinne.
Können wir uns auf Erträge einigen da erst der Abschluss der GuV anzeigt ob Gewinn oder Verlust gemacht wurde?
Wie meinst du das? Was wird vom Ertrag noch abgezogen, bis es Gewinn wird?
Der Ertrag bzw. Erlös ist die Ablösesumme (5 Mio.). Der Aufwand aus diesem Fall ist der Anlagenabgang (Restbuchwert 2,5 Mio.). Demnach beträgt der Gewinn aus dieser Transaktion 2,5 Mio. Euro. Die Umsatzsteuer aus den Vorgängen jetzt mal außen vorgelassen. Es wird jedoch nicht für jeden Fall eine GuV-Rechnung aufgestellt, daher meint BSB, dass der Gewinn erst am Periodenende in der GuV-Rechnung dargestellt wird. Was nicht bedeutet, dass der Gewinn nicht realisiert wurde.