Jein. Die BWS muss abzahlen, zu vereinbarten Konditionen.
Sollten diese laufenden Zahlungen allerdings nicht aus den (normalen) Einnahmenen zu verwirklichen sein, stehen die beiden Gesellschafter in der Pflicht, also Werder und die Stadt Bremen zu je 50%.
Ob und wie ggfs. Bremen durch interne Vereinbarungen im Endeffekt nicht zu Zahlungen verpflichtet ist, kann nur spekuliert werden. Immerhin deutet der bereits bekannt gewordenene "Zuschuss" Werders auf gewisse Probleme hin.