Für Artikel in Ihrer Bestellung, die in Länder außerhalb der USA versandt werden sollen, fallen eventuell Steuern, Zollgebühren und andere vom Bestimmungsland erhobene Gebühren ("Importgebühren") an. Der Empfänger der Sendung ist der Importeur im Bestimmungsland und ist für alle Importgebühren verantwortlich
Für die einzelnen Artikel, für welche Einfuhrgebühren berechnet wurden, beauftragen Sie Shopbop mit der Bestimmung eines Versandunternehmens, das gegenüber den entsprechenden Zoll- und Taxbehörden im Bestimmungsland als Ihr Agent agiert.
Die vorausbezahlten "Einfuhrgebühren" sind ein geschätzter Betrag der Einfuhrgebühren, die für die Artikel in Ihre Bestellung zum Versand in Länder außerhalb der USA erhoben werden. Für bestimmte Länder können die Einfuhrgebühren für Sie im Voraus abgeschätzt werden. Falls Sie Shopbop Global ausgewählt haben, werden die Einfuhrgebühren von Ihnen vorausbezahlt und sind Teil der Gesamtsumme Ihrer Rechnung. Indem Sie Ihre Bestellung aufgeben und Shopbop Global auswählen, erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Shopbop die Vorauszahlung der Importgebühren für die zutreffenden Artikel in Ihrer Bestellung entgegennimmt. Dieser Betrag wird in Ihrem Auftrag dazu verwendet, den ausgewiesenen Versandunternehmen die Einfuhrgebühren, die diese für Sie an die entsprechenden Behörden des Ziellands bezahlt haben, zurückzuerstatten. Falls Sie nicht Shopbop Global auswählen, oder diese Versandart für Ihr Land nicht verfügbar ist, müssen die Einfuhrgebühren von der Person bezahlt werden, die das Paket bei der Lieferung entgegennimmt.
Sie geben außerdem Ihr Einverständnis, dass die ausgewiesenen Versandunternehmen Shopbop über die Höhe der tatsächlich erhobenen Einfuhrgebühren des von Ihnen bei Shopbop gekauften Artikels ("Tatsächliche Einfuhrgebühren") informieren dürfen. Falls die Vorauszahlung der Einfuhrgebühren die tatsächlichen Einfuhrgebühren übersteigt, wird Shopbop Ihnen die Differenz zurückerstatten.