Ne. Aber das ist ja häufig der Fall.
Wie dem auch sei. Welche juristische Person auch immer RB Leipzig Kapital zur Verfügung stellt, muss/kann die Zinsen nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern. Die Zinserträge landen in der GuV und erhöhen dann den steuerlichen Gewinn.
Übrigens: