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Thema: Rasen Ball Leipzig/Red Bull Salzburg - Mateschitz' Do$en/Ra$en Vereine

  1. #8401

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    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Tom9811 Beitrag anzeigen
    Ja, abr Werder ist nicht Begünstigter der Norm. Du kannst ja auch nicht dagegen klagen, dass jemand in Köln ne Baugenehmigung bekommt, die er nicht hätte bekommen dürfen.
    Wenn jemand in der Nachbarschaft in Köln ein Grundstück besitzt und von der Baugenehmigung direkt betroffen ist, weil z.B. zu hoch oder ein Hotel im Wohngebiet gebaut wird, kann derjenige selbstverständlich gegen die Baugenehmigung klagen.

    Auch die UEFA lässt es zu, dass "direkt betroffene Parteien" eine Entscheidung anfechten. Da Werder in die EL-Quali nachrücken würde, dürften sie direkt betroffen sein.
    Schön, dass du auf einen Fall antwortest, den ich gar nicht geschildert habe. Hier noch einmal:

    "Du kannst ja auch nicht dagegen klagen, dass jemand in Köln ne Baugenehmigung bekommt, die er nicht hätte bekommen dürfen." (Dass ich unterstellt habe, dass der Gesprächspartner nicht in Köln wohnt, muss ich dir jetzt aber nicht gesondert erklären?)

    Noch einmal: Wer betroffen ist, richtet sich nach der Norm, nicht nach "der Uefa". Diese muss drittbegünstigend sein. Und auch dazu hatte ich schon geschrieben:

    "Kaum, die Regelung dient ja der Fairness des Wettbewerbs untereinander und nicht dem Nachzug dann qualifizierter Teams."

    Wenn du das – aus welchen sicherlich spannenden juristischen Gründen –*anders siehst, dann führe das bitte aus. Ansonsten ist ein Diskussionsbeitrag selbstverständlich nicht hilfreich.

  2. #8402

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    Zitat Zitat von K Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Tom9811 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von K Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Tom9811 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von K Beitrag anzeigen
    Werder kann das noch anfechten?

    Sollte man das nicht einfach mal machen, nur aus Spaß?
    Kaum, die Regelung dient ja der Fairness des Wettbewerbs untereinander und nicht dem Nachzug dann qualifizierter Teams.
    Ja, und aus diesem Grund sollte es doch so genau wie möglich untersucht werden. Da die anderen beiden Vereine, die - laut dieses Artikels - die Entscheidung anfechten könnten, bereits abgelehnt haben, bliebe ja nur noch Werder.
    Ja, abr Werder ist nicht Begünstigter der Norm. Du kannst ja auch nicht dagegen klagen, dass jemand in Köln ne Baugenehmigung bekommt, die er nicht hätte bekommen dürfen.
    Wenn jemand unbedingt in Köln wohnen will, soll er da bauen, was er will.

    In dem Artikel, um den es ging, stand, dass Werder klagen dürfe. Allein aus diesem Grund habe ich angemerkt, dass wir das vielleicht auch tun sollten.
    Und ich habe dazu ja auch sachlich meine Meinung kundgetan.

  3. #8403

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    Zitat Zitat von Tom9811 Beitrag anzeigen
    Schön, dass du auf einen Fall antwortest, den ich gar nicht geschildert habe. Hier noch einmal:

    "Du kannst ja auch nicht dagegen klagen, dass jemand in Köln ne Baugenehmigung bekommt, die er nicht hätte bekommen dürfen." (Dass ich unterstellt habe, dass der Gesprächspartner nicht in Köln wohnt, muss ich dir jetzt aber nicht gesondert erklären?)
    Schön, dass Du selbst gemerkt hast, dass ich einen anderen Fall geschildert habe. Genau darum ging es nämlich - zu verdeutlichen, dass Dein Beispiel (selbst wenn Du es netterweise noch einmal wiederholt hast) nicht passt.

    Es geht hier nämlich um die Anfechungsmöglichkeit durch die 'Tabellennachbarn' Köln, Freiburg und Werder.
    Es ist ja sicherlich spannend, wenn Du mit Deinem Beispiel illustrieren wolltest, dass ein Grundstückseigentümer in Bremen keine in Köln erteilte Baugenehmigung anfechten kann. Das hast Du dann auch vollkommen richtig dargelegt, er ist nämlich kein 'Nachbar'. Für die hier diskutierte Konstellation hilft dies aber wenig weiter; wir diskutieren ja hier nicht, ob der MSV Duisburg oder Rosenborg Trondheim eine direkt betroffene Partei ist und die Entscheidung der UEFA anfechten könnte…

    Zitat Zitat von Tom9811 Beitrag anzeigen
    Noch einmal: Wer betroffen ist, richtet sich nach der Norm, nicht nach "der Uefa". Diese muss drittbegünstigend sein. Und auch dazu hatte ich schon geschrieben:

    "Kaum, die Regelung dient ja der Fairness des Wettbewerbs untereinander und nicht dem Nachzug dann qualifizierter Teams."

    Wenn du das – aus welchen sicherlich spannenden juristischen Gründen –*anders siehst, dann führe das bitte aus. Ansonsten ist ein Diskussionsbeitrag selbstverständlich nicht hilfreich.
    Offensichtlich wolltest Du mit dem verunglückten Beispiel ja dann auch doch eher auf das Thema 'drittschützender Charakter einer Norm' hinaus. Daher jetzt dazu die - offenbar für Dich "spannenden" - "juristischen Gründe":

    1)
    Auch insofern hilft Dein Beispiel wenig weiter, weil es im Baurecht selbstverständlich viele drittschützende Normen gibt, auf die eine Anfechtung der Baugenehmigung durch den Nachbarn gestützt werden kann.

    2)
    Wer anfechtungsberechtigt und betroffen ist, richtet sich ebenso selbstverständlich nach "der UEFA" und ihren Regularien. Wonach denn sonst?

    3)
    Da Du offenbar wie selbstverständlich voraussetzt, dass eine drittbegünstigende Norm (im deutschen Verständnis) vorliegen muss, hier eine kurze Erläuterung, warum dies bei der Prüfung der Zulässigkeit im deutschen Recht i.d.R. geprüft wird: Da Popularklagen ausgeschlossen werden sollen, ist in deutschen Verfahrensordnungen i.d.R. vorgsehen, dass dargelegt werden muss, dass man in "seinen Rechten" verletzt ist (siehe z.B. § 42 Abs. 2 VwGO). Das setzt i.d.R. die angesprochene drittbegegünstigende Norm voraus.

    Nun dazu, warum es hier "anders" sein könnte, nämlich so wie die NY Times es meint:
    Die UEFA-Regelungen, auf die die UEFA in ihrer Meldung zu Red Bull ja selbst verweist, sehen - anders als z.B. die VwGO - nicht vor, dass anfechunngsberechtigt nur ist, wer in "eigenen Rechten" verletzt ist. Sie setzen vielmehr eine "direkt betroffene Partei" ("parties directly affected by a decision") voraus. Die Statuten könnten also so verstanden werden, dass dies das Merkmal ist, das eine "Popularklage" (z.B. des MSV Duisburg) ausschließt. Und dass z.B. Werder als in der Tabelle nachrückender Verein eine direkt von der Entscheidung betroffene Partei i.d.S. ist; so wie also die NY Times die Statuten versteht.

  4. #8404

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    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    3)
    Da Du offenbar wie selbstverständlich voraussetzt, dass eine drittbegünstigende Norm (im deutschen Verständnis) vorliegen muss, hier eine kurze Erläuterung, warum dies bei der Prüfung der Zulässigkeit im deutschen Recht i.d.R. geprüft wird: Da Popularklagen ausgeschlossen werden sollen, ist in deutschen Verfahrensordnungen i.d.R. vorgsehen, dass dargelegt werden muss, dass man in "seinen Rechten" verletzt ist (siehe z.B. § 42 Abs. 2 VwGO). Das setzt i.d.R. die angesprochene drittbegegünstigende Norm voraus.

    Die UEFA-Regelungen, auf die die UEFA in ihrer Meldung zu Red Bull ja selbst verweist, sehen - anders als z.B. die VwGO - nicht vor, dass anfechunngsberechtigt nur ist, wer in "eigenen Rechten" verletzt ist. Sie setzen vielmehr eine -->"direkt betroffene Partei"<-- ("parties directly affected by a decision") voraus. Die Statuten könnten also so verstanden werden, dass dies das Merkmal ist, das eine "Popularklage" (z.B. des MSV Duisburg) ausschließt. Und dass z.B. Werder als in der Tabelle nachrückender Verein eine direkt von der Entscheidung betroffene Partei i.d.S. ist; so wie also die NY Times die Statuten versteht.
    Das klingt doch jetzt schon ganz anders. Und mich freut, dass du es doch noch sachlich qualifiziert diskutieren willst, wenn gleich von "könnten verstanden werden" die Rede ist.

    Ich hatte deshalb genau das von mir gewählte Beispiel genommen, bei dem man eben nicht "direkt betroffen" ist. Das war also ganz passend gewählt.

    Das "direct" kannst du mühelos mit "unmittelbar" übersetzen. Dann wäre das schon einmal nicht anders.
    Geändert von Tom9811 (24.06.2017 um 14:02 Uhr)

  5. #8405
    Avatar von untersommer
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    Das Betroffensein determiniert bereits das Recht, es braucht überhaupt kein weiteres.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

    You better watch what you are wishing for, or you'll wish your wishes won't come true no more

  6. #8406
    Avatar von denisov15
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    Zitat Zitat von mab123 Beitrag anzeigen
    Hat ja auch im Februar erst bis 2022 verlängert der gute Forsberg... Tjoa...
    Ich sollte die Methode auch mal bei der Telekom versuchen.

    Wenn die Millionenschwere Verträge einfach fristlos auflösen können, warum kann ich meinen scheiß Mobilfunkvertrag nicht upgraden, ohne dafür das doppelte zahlen zu müssen? Und Neukunden bekommen den besseren Vertrag zu meinen derzeitigen Konditionen.

    Geändert von denisov15 (24.06.2017 um 09:09 Uhr)
    "Financial Fairplay scheint derzeit eher eine Empfehlung zu sein."
    (Wolff-Christoph Fuss über den Transfermarkt 2015)

  7. #8407
    Avatar von Rentner
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    Wenn du der Telekom Summe X zahlst die deutlich über dem Wert deines Restvertags für die Telekom liegt, wird die Telekom deinen Vertag sofort auflösen. Wenn du es schon mit dieser Methode versuchen willst.
    mehrgewichtig
    when will you learn

  8. #8408

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    Ach, Tom. Ich finds ja herrlich, dass es gerade Dich freut, wenn jemand „sachlich" und „qualifiziert" diskutieren möchte. Das zeigt, dass wir hier so langsam Fortschritte mit Dir machen...

    Nur mal vorweg:
    'Direkt betroffene Partei' ist nicht "meine Übersetzung" von 'parties directly affected by a decision'. Das ist der Wortlaut der UEFA-Statuten, die die Anfechtungsmöglichkeiten von Entscheidungen der UEFA-Organgen regeln. Ich habe den Wortlaut der englischen Fassung nur zur Info in Klammern beigefügt, weil ich den Wortlaut noch klarer finde und die englische Fassung bei der Auslegung im Zweifel Vorrang hat.
    Wenn Du tatsächlich juristisch sachlich qualifiziert diskutieren möchtest, ist es sicher empfehlenswert mal einen Blick in das anwendbare Regelwerk zu werfen, was Du ja offenbar bisher nicht gemacht hast.

    Die NY Times - die offensichtlich ja auch Infos direkt von der UEFA hat - hatte in ihrem Artikel u.a. Werder als anfechtungsberechtigten Verein aufgezählt. Darauf bezog sich K. Und ich habe erläutert, an welcher Stelle man dies auch den UEFA-Statuten entnehmen könnte. Eine darüberhinausgehende Behauptung habe ich nie aufgestellt. Daher der durchgehend gebrachte Konjunktiv ("könnten verstanden werden") - aber ebenso schön, dass Dich das so erfreut. Du hältst die Position der NYT ja offenbar für falsch, normalerweise würde man also von Dir eine fundierte Begründung dafür erwarten, insbesondere wenn der Konjunktiv bei Dir fehlt...

    Dazu warum die NYT falsch liegt und woraus sich das aus den UEFA-Statuten ergibt, kam von Dir außer einer Behauptung zum Erfordernis einer drittbegünstigenden Norm und dem auf mehreren Ebenen nicht passenden Beispiel einer Baugenehmigung in Köln, halt nicht viel. Insbesondere ersetzt "ist denkgesetzlich so" keine sachlich qualifizierte Argumentation...

    Leider hatte ich mich auch zu früh gefreut; Du hast anscheinend doch nicht verstanden, warum Dein Beispiel nicht passte.
    Wie Du richtig herausarbeitest, können von einer Entscheidung wie der Zulassung zum Wettbewerb potentiell und über mehrere Ecken fast alle Vereine betroffen sein. Daher muss die UEFA den Kreis der Anfechtungsberechtigten natürlich begrenzen und lässt die Anfechtung nur von den von der Entscheidung direkt betroffenen (directly affected) Personen zu. Du kannst das auch gerne „mühelos mit 'unmittelbar'" übersetzen. In allen Sprachfassungen zeigt sich, dass Gladbach, Duisburg oder Rosenborg weder direkt, noch unmittelbar noch directly betroffen sind. Eine Nichtzulassung von RB wirkt sich auf diese Vereine entweder gar nicht oder nur potentiell über den Eintritt von Zwischenschritten aus. Daher sind sie halt allenfalls 'indirekt', 'mittelbar' oder 'potentiell betroffen' - für diese Fälle sehen die UEFA-Regularien aber eben gerade keine Anfechtungsmöglichkeit vor.
    Und Dein Bremer Grundstückeigentümer, der eine Kölner Baugenehmigung anfechten möchte, ist eben auch nur indirekt, mittelbar, potentiell oder (in aller Regel) gar nicht betroffen. Genau von dieser Situation reden wir hier aber nicht: Werder ist insofern direkt und unmittelbar betroffen, als der Verein unmittelbar in den Wettbewerb aufrücken würde. Und wie auch untersommer festgestellt hat, wäre damit dem Erfordernis der UEFA-Verfahrensordnung zur Anfechtungsberechtigung Genüge getan.

    Letztlich ist die Diskussion aber auch müßig, da Werder nicht anfechten wird.

  9. #8409

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    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Ach, Tom. Ich finds ja herrlich, dass es gerade Dich freut, wenn jemand „sachlich" und „qualifiziert" diskutieren möchte. Das zeigt, dass wir hier so langsam Fortschritte mit Dir machen...

    Nur mal vorweg:
    'Direkt betroffene Partei' ist nicht "meine Übersetzung" von 'parties directly affected by a decision'. Das ist der Wortlaut der UEFA-Statuten, die die Anfechtungsmöglichkeiten von Entscheidungen der UEFA-Organgen regeln. Ich habe den Wortlaut der englischen Fassung nur zur Info in Klammern beigefügt, weil ich den Wortlaut noch klarer finde und die englische Fassung bei der Auslegung im Zweifel Vorrang hat.
    Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass es deine Übersetzung ist. Lies es bitte noch einmal. Wiederum argumentierst du gegen etwas, was ich überhaupt nicht behauptet habe.

    Der Hinweis auf "unmittelbar" sollt auch gerade *nicht* einen Unterschied ausmachen, sondern dir verdeutlichen, dass es nur eine sprachliche Unterscheidung zu der sonst üblichen Formel "selbst, unmittelbar und gegenwärtig" (die du sicherlich kennst) ist.

    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Wenn Du tatsächlich juristisch sachlich qualifiziert diskutieren möchtest, ist es sicher empfehlenswert mal einen Blick in das anwendbare Regelwerk zu werfen, was Du ja offenbar bisher nicht gemacht hast.

    Die NY Times - die offensichtlich ja auch Infos direkt von der UEFA hat - hatte in ihrem Artikel u.a. Werder als anfechtungsberechtigten Verein aufgezählt. Darauf bezog sich K. Und ich habe erläutert, an welcher Stelle man dies auch den UEFA-Statuten entnehmen könnte. Eine darüberhinausgehende Behauptung habe ich nie aufgestellt. Daher der durchgehend gebrachte Konjunktiv ("könnten verstanden werden") - aber ebenso schön, dass Dich das so erfreut. Du hältst die Position der NYT ja offenbar für falsch, normalerweise würde man also von Dir eine fundierte Begründung dafür erwarten, insbesondere wenn der Konjunktiv bei Dir fehlt...
    Ich habe eine fundierte Begründung abgegeben. Dass du nur darauf nicht eingehst, sondern die Behauptungen von mir ausdenkst, macht das ja nicht anders.

    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Dazu warum die NYT falsch liegt und woraus sich das aus den UEFA-Statuten ergibt, kam von Dir außer einer Behauptung zum Erfordernis einer drittbegünstigenden Norm und dem auf mehreren Ebenen nicht passenden Beispiel einer Baugenehmigung in Köln, halt nicht viel. Insbesondere ersetzt "ist denkgesetzlich so" keine sachlich qualifizierte Argumentation...
    Vielleicht sind Denkgesetze für dich keine Begründung. Das weiß ich nicht.

    Nichtsdestotrotz habe ich das auch weiter ausgeführt: Man kann nicht "betroffen" sein ohne etwas zu haben, in dem man betroffen ist. Wie soll das gehen? Trauer?

    Und ich habe ferner dazu ausgeführt, warum das, worin man betroffen ist, nicht ein Startrecht sein kann, weil die Norm dies gar nicht regelt. Das lässt du natürlich motiviert alles weg. Aber es gehört dazu.

    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Leider hatte ich mich auch zu früh gefreut; Du hast anscheinend doch nicht verstanden, warum Dein Beispiel nicht passte.
    Wie Du richtig herausarbeitest, können von einer Entscheidung wie der Zulassung zum Wettbewerb potentiell und über mehrere Ecken fast alle Vereine betroffen sein. Daher muss die UEFA den Kreis der Anfechtungsberechtigten natürlich begrenzen und lässt die Anfechtung nur von den von der Entscheidung direkt betroffenen (directly affected) Personen zu. Du kannst das auch gerne „mühelos mit 'unmittelbar'" übersetzen. In allen Sprachfassungen zeigt sich, dass Gladbach, Duisburg oder Rosenborg weder direkt, noch unmittelbar noch directly betroffen sind. Eine Nichtzulassung von RB wirkt sich auf diese Vereine entweder gar nicht oder nur potentiell über den Eintritt von Zwischenschritten aus. Daher sind sie halt allenfalls 'indirekt', 'mittelbar' oder 'potentiell betroffen' - für diese Fälle sehen die UEFA-Regularien aber eben gerade keine Anfechtungsmöglichkeit vor.
    Und Dein Bremer Grundstückeigentümer, der eine Kölner Baugenehmigung anfechten möchte, ist eben auch nur indirekt, mittelbar, potentiell oder (in aller Regel) gar nicht betroffen. Genau von dieser Situation reden wir hier aber nicht: Werder ist insofern direkt und unmittelbar betroffen, als der Verein unmittelbar in den Wettbewerb aufrücken würde. Und wie auch untersommer festgestellt hat, wäre damit dem Erfordernis der UEFA-Verfahrensordnung zur Anfechtungsberechtigung Genüge getan.

    Letztlich ist die Diskussion aber auch müßig, da Werder nicht anfechten wird.
    Ich hatte eigentlich anhand von Beispielen ausgeführt, warum sich sehr wohl für Gladbach das ergibt. Unmittelbarkeit meint übrigens nicht "ohne weitere Bedingungen" (weitere Ausschluss), sondern ohne weitere Schritte zur Umsetzung. Daher fehlt es in meinem Beispiel nicht an der Unmittelbarkeit.

    Stellt sich nur die Frage, warum SAP, FC, Werder nicht anfechten, obwohl sie es doch könnten?

    Was meinst du?

  10. #8410
    Avatar von Norge
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    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Ach, Tom. Ich finds ja herrlich, dass es gerade Dich freut, wenn jemand „sachlich" und „qualifiziert" diskutieren möchte. Das zeigt, dass wir hier so langsam Fortschritte mit Dir machen...
    Deinen Optimismus möchte ich auch mal haben.

    Zitat Zitat von Tom9811 Beitrag anzeigen
    Stellt sich nur die Frage, warum SAP, FC, Werder nicht anfechten, obwohl sie es doch könnten?
    Weil sie kaum Chancen auf Erfolg sehen?
    Weil es sich um die UEFA handelt?
    Weil man kein Fass mit einem direkten Konkurrenten aufmachen will?
    Weil man Ärger mit der DFL befürchtet?

    Such dir was aus. Kannst aber auch alles nehmen.
    Hebbt 'n W up dat Trikot
    Dat is gröön, dat schall wohl so

  11. #8411

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    Zitat Zitat von Tom9811 Beitrag anzeigen
    Und das "affected" übersetzt du ja auch mit Betroffensein.
    Zitat Zitat von Tom9811 Beitrag anzeigen
    Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass es deine Übersetzung ist. Lies es bitte noch einmal. Wiederum argumentierst du gegen etwas, was ich überhaupt nicht behauptet habe.


    Es ist schön, dass Dir mit der "sonst üblichen Formel" von 'selbst, unmittelbar und gegenwärtig' noch etwas aus dem Prüfungsschema der deutschen Verfassungsbeschwerde eingefallen ist, nachdem Du vor Deine Kenntnis aus dem Verwaltungsrecht bemüht hattest.

    Ich hatte Dir aber schon zum Erfordernis einer Drittbegünstigung der Norm dargelegt, woraus sich dieses Erfordernis im deutschen Verwaltungsprozessrecht ergibt und aus welcher Vorschrift der Verfahrensordnung dieses Erfordernis hergeleitet wird. Dann hatte ich darglegt, dass die UEFA-Vorschriften eben anders formuliert sind als die deutsche Verwaltungs-Verfahrensordnung und stattdessen eine direkte Betroffenheit verlangen. Dann hatte ich beschrieben, wie man - wie die NYT - begründen kann, warum Werder als unmittelbar in den Wettbewerb einziehender Verein darunter fällt, z.B. Gladbach oder der MSV Duisburg dagegegen nicht. Insofern wäre Werder von der Nichtzulassung Leizpigs unmittelbar betroffen=affected.
    (soll ich Dir jetzt noch noch einmal zusätzlich erklären, dass "Betroffensein" hier nicht i.S. von "Trauer" gebraucht wird, oder hast Du den Hinweis aufs trauern nur noch mal wiederholt, weil Du es so kreativ-witzig fandest?)

    Wenn Dir das nicht reicht, Du stattdessen den Halbsatz "sondern ist denkgesetzlich so" als fundierte rechtliche Argumentation betrachtest, dann kann ich Dir leider auch nicht mehr weiterhelfen, sorry.

  12. #8412
    Avatar von MaxUnknown
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    Die Betroffenheit hat us doch schon erklärt. Und bzgl der UEFA-Entscheidung gibt es eine zehntägige Frist, in der diese Entscheidung angefochten werden kann. Und die gilt sicher nicht ganz allein für Leipzig. Dass sie angefochten wird glaube ich nicht, denn da werden schon die Hausaufgaben gemacht worden sein. Ich gehe aber schon davon aus, dass sich der ein oder andere Klub (oder ggf Verband) die Unterlagen zur Entscheidung von der UEFA zukommen lässt.

  13. #8413

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    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Tom9811 Beitrag anzeigen
    Und das "affected" übersetzt du ja auch mit Betroffensein.
    Zitat Zitat von Tom9811 Beitrag anzeigen
    Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass es deine Übersetzung ist. Lies es bitte noch einmal. Wiederum argumentierst du gegen etwas, was ich überhaupt nicht behauptet habe.
    Ich löse dann mal deine Verwirrung auf

    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    3)
    Da Du offenbar wie selbstverständlich voraussetzt, dass eine drittbegünstigende Norm (im deutschen Verständnis) vorliegen muss, hier eine kurze Erläuterung, warum dies bei der Prüfung der Zulässigkeit im deutschen Recht i.d.R. geprüft wird: Da Popularklagen ausgeschlossen werden sollen, ist in deutschen Verfahrensordnungen i.d.R. vorgsehen, dass dargelegt werden muss, dass man in "seinen Rechten" verletzt ist (siehe z.B. § 42 Abs. 2 VwGO). Das setzt i.d.R. die angesprochene drittbegegünstigende Norm voraus.

    Die UEFA-Regelungen, auf die die UEFA in ihrer Meldung zu Red Bull ja selbst verweist, sehen - anders als z.B. die VwGO - nicht vor, dass anfechunngsberechtigt nur ist, wer in "eigenen Rechten" verletzt ist. Sie setzen vielmehr eine -->"direkt betroffene Partei"<-- ("parties directly affected by a decision") voraus. Die Statuten könnten also so verstanden werden, dass dies das Merkmal ist, das eine "Popularklage" (z.B. des MSV Duisburg) ausschließt. Und dass z.B. Werder als in der Tabelle nachrückender Verein eine direkt von der Entscheidung betroffene Partei i.d.S. ist; so wie also die NY Times die Statuten versteht.
    Das klingt doch jetzt schon ganz anders. Und mich freut, dass du es doch noch sachlich qualifiziert diskutieren willst, wenn gleich von "könnten verstanden werden" die Rede ist.

    Ich hatte deshalb genau das von mir gewählte Beispiel genommen, bei dem man eben nicht "direkt betroffen" ist. Das war also ganz passend gewählt.

    -->Das "direct" kannst du mühelos mit "unmittelbar" übersetzen. Dann wäre das schon einmal nicht anders.
    a) Es bezog sich auf eine ganz andere Textstelle in einem ganz anderen Beitrag zu einem ganz anderen Zeitpunkt.

    b) Da steht immer noch nicht, dass es sich um deine Übersetzung handelt.

    Sieht du, wenn man nicht Zitate löscht, aus dem Zusammenhang reißt, aus verschiedenen Beiträgen pastet und dann irgendwie zusammenschmeißt, ergibt Rede und Gegenrede einen Sinn.

    Es stellt sich nur die Frage, ob du das versehentlich machst oder ob das System hat. Jedenfalls muss man ganz schön schwimmen, um sich solche eine Arbeit zu machen, um völlig getrennte Textfragmente zusammenzuführen.

    Wieso machst du dir eigentlich diese Mühe? Hat das schon wieder keinen Grund?

    Gegen dich ist eine Diskussion mit Trump echt aufrichtig.
    Geändert von Tom9811 (24.06.2017 um 14:03 Uhr)

  14. #8414

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    Zitat Zitat von MaxUnknown Beitrag anzeigen
    Die Betroffenheit hat us doch schon erklärt. Und bzgl der UEFA-Entscheidung gibt es eine zehntägige Frist, in der diese Entscheidung angefochten werden kann. Und die gilt sicher nicht ganz allein für Leipzig. Dass sie angefochten wird glaube ich nicht, denn da werden schon die Hausaufgaben gemacht worden sein. Ich gehe aber schon davon aus, dass sich der ein oder andere Klub (oder ggf Verband) die Unterlagen zur Entscheidung von der UEFA zukommen lässt.
    Wie sollte man sich die Unterlagen zukommen lassen? Klar, wenn es um FP geht, dürfte das einige interessieren. Ansonsten ist aber doch die Situation von RB einigermaßen selten.

  15. #8415
    Avatar von MaxUnknown
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    Der Verband kann die Urteilsbegründung anfordern. Entsprechend kann sie theoretisch ein Verein über den jeweiligen Verband bekommen. Einspruch Einlegen geht dann direkt bei der Finanzkontrollkammer. Sollte man dann mit der (neuen) Entscheidung nicht einverstanden sein gehts zum CAS. Wird aber eh nicht passieren.

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