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Das betrifft insbesondere:
• die Verhältnismäßigkeit und Höhe der Strafen des NOFV-Gerichts, vor allem in Hinsicht auf die realen Ereignisse und eine mögliche existenzielle Gefährdung des Vereins durch die Strafhöhe.
• die vom NOFV in der Presse angeführte „schwerere Gewichtung“ der bestraften Ereignisse seitens der BSG gegenüber dem Gastgeber und die damit verbundene Nichtbeachtung der eigenen Berichterstatter sowie von Polizei- und Medienberichten.
• die augenscheinlich wiederholte Ignoranz rassistischer und antisemitischer Schmähungen, diesmal gegenüber der BSG Chemie.
• die Arbeitsweise des NOFV-Gerichts auch in formalen Dingen, insbesondere die vom NOFV selbst in der Presse beschriebene „Copy & Paste“-Praxis.
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