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Thema: Deutschlands Flüchtlingspolitik - Herausforderungen und Katastrophen

  1. #1126

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    Zitat Zitat von George Weah Beitrag anzeigen
    @Sly
    Mal eine Detailfrage. Hast du das hier
    Zuwanderer sind Personen, die als Angehörige eines Nicht-EU-Staates einzeln oder in Gruppen in das
    Bundesgebiet einreisen, um sich hier vorübergehend oder dauerhaft aufzuhalten.
    Tatverdächtige Zuwanderer im Sinne dieser Definition werden in der PKS mit Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“,
    „Duldung“, „Kontingentflüchtling/Bürgerkriegsflüchtling“ und „unerlaubter Aufenthalt“ registriert.

    Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren, die als „international/national Schutzberechtigte
    und Asylberechtigte“ anerkannt sind, werden unter dem Sammelbegriff „sonstiger erlaubter
    Aufenthalt“ erfasst. Über den Anteil der „international/national Schutzberechtigten und Asylberechtigten“
    an den „Sonstigen“ liegen keine Erkenntnisse für die Bundes-PKS16 vor.
    (Seite 73) verstanden?
    ich verstehe nicht die Zusammensetzung der Gruppe der "Tatverdächtigen Zuwanderer", weil die tatsächlich anerkannten Flüchtlnge/Asylbewerber, die ich doch am ehesten als Zuwanderer begreifen würde, da nicht drunter gefasst sind.

    Ich verstehe es so dass es sich da um zwei Gruppen handelt.

    1. Gruppe
    * Anerkannte Flüchtlinge
    * Laufendes Verfahren
    * Abgelehnte bzw. Duldung

    2. Gruppe

    GFK-Flüchtlinge
    Menschen aus Ländern mit Abschiebeverbot

    Diese Gruppen werden zusammengenommen und als Zuwanderer bezeichnet.

    @Paetke:

    Das war der Versuch zu zeigen, dass "Auch, dass laut aktueller Statistik die meisten Übergriffe auf andere Flüchtlinge statt finden und die deutsche Bevölkerung somit nur in kleinem Ausmaß dieser gestiegenen Kriminalität betroffen ist," so eben nicht ganz korrekt ist. Ich finde das geben die Zahlen doch her. So ist der Anteil der Opfer von Flüchtlingen mit 4,3% relativ klein am Anteil der Opfer, während der Anteil von Flüchtlingen als Täter in manchen Kategorien eben nicht bei dem Prozentsatz von 4,3% liegt sondern etwas höher. Meiner Meinung nach Widerlegt das deine Aussage.
    Kapitalismus ist wie die Lotterie: Jeder kann gewinnen, aber nicht alle.

  2. #1127
    Avatar von gemüsehändler
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    Gibt's da eigentlich auch Zahlen zu überführten Straftätern und nicht nur zu Verdächtigten?
    Grünkohfeldt

  3. #1128
    Avatar von paetke
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    das ist ja nicht meine Aussage sondern die der Zeit und der SZ

    Ich verstehe auch noch nicht so recht, welche Zahlen du gegenüber stellst bzw. ob man diese gegenüberstellen kann. Ein mal ist die Rede von Flüchtlingen, ein mal von Zuwanderern. Ist das die gleiche Gruppe?

    Denn wenn ich zB "Straftaten gegen die sex. Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängikeitsverhältnisses" mit "Vergewaltigung und sexuelle Nötigung" gleichsetze, würde das ja bedeuten, dass Flüchtlinge viel häufiger Opfer werden, als dass sie als Täter in Erscheinung treten. Auch wenn es hier eine Verschiebung der Zahlen geben könnte, da Opfer bei jeder Tat gezählt werden, Straftäter aber auch bei mehrfachen Straftaten nur ein mal, erscheint mir ein Faktor von 2,5 sehr hoch. Dass umgekehrt Flüchtlinge häufig Vergewaltigungsopfer durch andere Bevölkerungsgruppen werden, kann ich mir nicht so recht vorstellen.

    Im Verlauf heißt es
    Der Begriff „Sonstige“ umfasst eine heterogene Restgruppe, z.B. Erwerbslose, nicht anerkannte Asylbewerber mit Duldung, Flüchtlinge, Besucher u.a. Personengruppen.
    Flüchtlinge wären somit eine andere Gruppe als Zuwanderer.

    Allgemein schwanken die Begrifflichkeiten sehr häufig. Daher denke ich, dass die Zahlen nichts dazu taugen, sie gegenüber zu stellen.

  4. #1129

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    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Gibt's da eigentlich auch Zahlen zu überführten Straftätern und nicht nur zu Verdächtigten?
    Das wird dir keine polizeiliche Kriminalitätsstatistik liefern können. Die betrachtet nur die Fälle, die der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Ein Urteil zu überführten Straftätern im Sinne einer Verurteilung kann nur ein Gericht geben.


    Ich geb dir mal ein anderes Beispiel:

    Paetke hat schlechte Laune und tritt bei einem Auto den Seitenspiegel ab. Du siehst das und zeigst ihn bei der Polizei an. Die wird eine Anzeige gegen Paetke schreiben wegen Sachbeschädigung an einem KFZ mit deiner Zeugenaussage. Damit ist das Ding jetzt eigentlich ja wasserdicht, wenn man noch die Fußbabdrücke vom Paetkes Schuh nimmt und die mit den Abdrücken am Spiegel übereinstimmen. Die Staatswanwaltschaft hat aber viel zu tun und der Paetke hat ja nen Job und ne Familie und ist nie auffällig geworden, deshalb stellen die das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Damit ist die Sache also beendet.

    Du hast also einen Fall in der PKS aber keinen Fall aus einer gerichtlichen Statistik, weil es ja dort nie ankommt. Die Polizei darf Paetke aber nicht als Straftäter bezeichnen, weil das eben das Urteil eines Gerichts voraussetzt also wird er immer der Tatverdächtige bleiben.

    @Paetke:

    Achso, dann sollte man das vielleicht auch als Zitat kenntlich machen und nicht in den eigenen Fließtext einbauen. Zum Rest vielleicht morgen mehr. Hab jetzt nicht mehr die geistigen Kapazitäten als auch die Muße dazu etwas zu schreiben.
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  5. #1130

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  6. #1131
    Bierstandszene
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    Ich nicht. Die Betroffenen dürfen doch trotzdem bleiben, nach Syrien wird nicht abgeschoben, daher Pillepalle. Wehrdienstverweigerung ist auch in Deutschland immer noch strafbewehrt imho, nur die Aussetzung der Wehrpflicht hat das Problem in den Hintergrund gedrängt. Und ich meine damit Totalverweigerer, die auch nicht bereit waren Zivildienst zu leisten.

  7. #1132
    Avatar von untersommer
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    Wehrkraftzersetzung gehört halt bestraft.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

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  8. #1133
    Avatar von Fullcollapsed
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    das war auch mein erster Gedanke!

  9. #1134

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    Zitat Zitat von Fullcollapsed Beitrag anzeigen
    das war auch mein erster Gedanke!
    Check
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  10. #1135
    Avatar von =Vince=
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    Meint ihr das Ernst? Wehrkraftzersetzung bei der Armee eines Diktators und Menschenschlächters gehört bestraft? Habt ihr Lack gesoffen? Inhaltlich ist das Urteil doch auch hanebüchen. Den Vergleich zur Situation in Deutschland kann man doch nicht Ernst meinen...

    Es sei aber nicht sicher, dass der Wehrpflichtige tatsächlich persönlich zu Kriegsverbrechen gezwungen würde. Erst nach seiner Ausbildung "könnte sich überhaupt erst absehen lassen, ob und wie er tatsächlich mit den genannten Handlungen in Berührung kommen könnte".

    Im Übrigen sei der Asylbewerber ja gar kein richtiger Wehrdienstsverweigerer, sondern jemand, der sich dem Dienst durch Flucht entzogen habe. Für einen Asylanspruch hätte er dem syrischen Militär "eine inhaltlich ablehnende Erklärung" abgegeben müssen - so, wie das auch in Deutschland geregelt sei.
    Da hat Ruprecht Polenz doch vollkommen Recht, dass alleine die Wehrdienstverweigerung in Syrien an Selbstmord grenzt. Das Signal, das von so einem Urteil ausgeht ist auch übel...Wir bekämpfen Assad auf der einen Seite und auf der anderen Seite wird Wehrdienstverweigerung in dessen Armee nicht als Asylgrund anerkannt. Da fällt einem doch nicht mehr viel zu ein
    Life isn’t, and has never been, a 2 – 0 victory against the League leaders after a fish and chips lunch. (Nick Hornby)

  11. #1136
    Avatar von untersommer
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    Zitat Zitat von =Vince= Beitrag anzeigen
    Meint ihr das Ernst?
    Meinst Du das ernst?
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

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  12. #1137
    Avatar von anamous
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    Meinst du den Ernst.

  13. #1138
    Avatar von Daniel FR
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    Ich bin da bei Vince. Das Urteil ist lächerlich, die Begründung auch.
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  14. #1139
    Avatar von gemüsehändler
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    Mal sehen wie dann über die Asylanträge der Türkischen Soldaten entschieden wird.
    Grünkohfeldt

  15. #1140

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    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von =Vince= Beitrag anzeigen
    Meint ihr das Ernst?
    Meinst Du das ernst?
    BSB meint das ernst.

    Den zitierten Teil der Urteilsbegründung finde ich auch heftig. Die zu befürchtende Verfolgung und Folter von Wehrdienstverweigerern durch den syrischen Staat sei keine politische Verfolgung, "weil es die Wehrdienstentziehung als solche im Interesse der Aufrechterhaltung der militärischen Schlagkraft des syrischen Staates zu bekämpfen gilt". Das ist mMn natürlich und auch dann ein politisches Motiv, wenn die Richter dieses Motiv nachvollziehen können. Sonst müsste man ja auch einem Regimekritiker bald keine politische Verfolgung mehr zuerkennen, "weil es die Opposition als solches im Interesse der Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung zu bekämpfen gilt"?

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