Zuwanderer sind Personen, die als Angehörige eines Nicht-EU-Staates einzeln oder in Gruppen in das
Bundesgebiet einreisen, um sich hier vorübergehend oder dauerhaft aufzuhalten.
Tatverdächtige Zuwanderer im Sinne dieser Definition werden in der PKS mit Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“,
„Duldung“, „Kontingentflüchtling/Bürgerkriegsflüchtling“ und „unerlaubter Aufenthalt“ registriert.
Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren, die als „international/national Schutzberechtigte
und Asylberechtigte“ anerkannt sind, werden unter dem Sammelbegriff „sonstiger erlaubter
Aufenthalt“ erfasst. Über den Anteil der „international/national Schutzberechtigten und Asylberechtigten“
an den „Sonstigen“ liegen keine Erkenntnisse für die Bundes-PKS16 vor.