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Thema: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

  1. #526

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    Zitat Zitat von Bierstandszene Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Nillinio Beitrag anzeigen
    Die Fahndung in Aktion sollte mMn eigtl. jeder mal erlebt haben

    Nur nicht unbedingt als beschuldigter
    Das ist nicht wirklich lustig, das FA hat Rechte, die nicht mal die Polizei hat. Die können Durchsuchungen durchführen ohne Richterbeschluss, wie jede Finanzbehörde. Weil sie eigene Vollstreckungsbeamte haben, die berechtigt sind Durchsuchungen durchzuführen wenn es um Forderungen geht, nicht um strafrechtliche Dinge.
    Jaein, ein wenig komplizierter ists dann schon. Ein Problem ist allerdings das sie alles verwerten dürfen was sie finden, das ist mWn im Strafrecht nicht ganz so einfach. (Nebenbei scheißen die auch mal auf unser GG...)

    Ich hab das btw schonmal bei einem Mandanten mitbekommen was passiert wenn der Verein anrückt

  2. #527

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    Moin Leute
    hab mal ne Frage bezüglich der Steuererklärung:

    Ich hab diese am 13.02. per Elsterprogramm ausgefüllt und abgeschickt:

    - Bekommt man noch eine zusätzliche schriftliche Eingangsbestätigung? Im Programm wurde bereits angezeigt, da die Daten übermittelt wurden.
    - Wie lange dauert das bei diesem Verfahren im Durchschnitt bis ich einen Bescheid bekomme?
    - Ab wann sollte man dann evtl. mal nachfragen beim Finanzamt?
    Geändert von Lukas (20.04.2015 um 16:52 Uhr)

  3. #528
    Avatar von gemüsehändler
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    1) du bekommst bei elektronischer Übertragung ein Übertragungsprotokol.
    2) abhängig von deinem Finanzamt, deinem Sachbearbeiter und der "Komplexität" deiner Steuererklärung
    3) siehe 2
    Grünkohfeldt

  4. #529

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    Zitat Zitat von Lukas Beitrag anzeigen
    Moin Leute
    hab mal ne Frage bezüglich der Steuererklärung:

    Ich hab diese am 13.02. per Elsterprogramm ausgefüllt und abgeschickt:

    - Bekommt man noch eine zusätzliche schriftliche Eingangsbestätigung? Im Programm wurde bereits angezeigt, da die Daten übermittelt wurden.
    - Wie lange dauert das bei diesem Verfahren im Durchschnitt bis ich einen Bescheid bekomme?
    - Ab wann sollte man dann evtl. mal nachfragen beim Finanzamt?
    Hast Du diese mit oder ohne Authetifizierung übermittelt? Falls mit brauchst Du nichts weiter machen, falls ohne musst Du die komprimierte Erklärung ausdrucken und noch per Post verschicken.

    Dauer ist wie gesagt unterschiedlich, manchmal 4 Wochen, manchmal auch 6 Monate.

  5. #530
    Avatar von Koenich
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    Jedes Jahr die gleiche Scheiße. Wo und wie gebe ich denn als Selbständiger meine Reisekosten an. Im S Formular anscheinend nicht. Ider werden die einfach schon als Ausgaben vom Gewinn abgezogen? Aber mit welchem Satz dann? 30ct/km?
    Achtung! ▬|████|▬ This is a Nudelholz! Take it und hau it on the Kopp of a bekloppt Person to give you a better Gefühl than vorher!

  6. #531
    Avatar von gemüsehändler
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    Entweder mit 30 Cent pro Kilometer oder mit den tatsächlichen Kosten. Wie bist du denn selbstständig? Als Freiberufler?
    Grünkohfeldt

  7. #532
    Bierstandszene
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    Bax, dein Einsatz.

  8. #533
    Avatar von Koenich
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    Ja,Freiberufler.
    Achtung! ▬|████|▬ This is a Nudelholz! Take it und hau it on the Kopp of a bekloppt Person to give you a better Gefühl than vorher!

  9. #534
    Avatar von gemüsehändler
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    Dann machst du vermutlich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung und musst das entsprechend in der Anlage EÜR eintragen.
    Grünkohfeldt

  10. #535
    Avatar von Bax
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    Büschen spät, die Antwort, aber was solls:

    Zitat Zitat von Koenich Beitrag anzeigen
    werden die einfach schon als Ausgaben vom Gewinn abgezogen? Aber mit welchem Satz dann? 30ct/km?
    Die Anlage EÜR hab ich jetzt so nicht im Kopf aber im Prinzip sind das ganz normale Betriebsausgaben, die einfach von deinen Einnahmen abgezogen werden. Die Summe der Fahrtkosten musst du allerdings selber ausrechnen (Berechnung nicht wegwerfen sondern zu den anderen Belegen nehmen und aufbewahren!)
    Früher war mehr Lametta!

  11. #536
    Avatar von Illywhacker
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    Zitat Zitat von Bierstandszene Beitrag anzeigen
    Das ist nicht wirklich lustig, das FA hat Rechte, die nicht mal die Polizei hat. Die können Durchsuchungen durchführen ohne Richterbeschluss, wie jede Finanzbehörde. Weil sie eigene Vollstreckungsbeamte haben, die berechtigt sind Durchsuchungen durchzuführen wenn es um Forderungen geht, nicht um strafrechtliche Dinge.
    Ei ei ei, wo nimmst du denn dieses Halbwissen her?
    Geändert von Illywhacker (12.08.2015 um 17:44 Uhr)

  12. #537
    Avatar von Illywhacker
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    Zitat Zitat von Koenich Beitrag anzeigen
    Ja,Freiberufler.
    Wo ist denn hier das Problem? Du führst im Optimalfall ein Fahrtenbuch, multiplizierst die Kilometer mit 0,30 Cent und ziehst den Betrag zusätzlich zu deinen anderen Ausgaben, von deinen Einnahmen ab. Das geht sogar formlos. Die Summe trägst du, das hast du richtig erkannt, auf der Anlage S ein!

  13. #538

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    Zitat Zitat von Illywhacker Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Bierstandszene Beitrag anzeigen
    Das ist nicht wirklich lustig, das FA hat Rechte, die nicht mal die Polizei hat. Die können Durchsuchungen durchführen ohne Richterbeschluss, wie jede Finanzbehörde. Weil sie eigene Vollstreckungsbeamte haben, die berechtigt sind Durchsuchungen durchzuführen wenn es um Forderungen geht, nicht um strafrechtliche Dinge.
    Ei ei ei, wo nimmst du denn dieses Halbwissen her?
    Bei Rechtsfragen sind die Einschätzungen von BSB häufiger eher "kreativ".

  14. #539
    Avatar von Illywhacker
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    Kreativ? In diesem Falle eher falsch würde ich sagen...

  15. #540

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    moin

    da ich nun auch wieder unter die steuerzahler in deutschland gegangen bin hab ich einige fragen
    würd mich gern ein bisschen in die materia einfuchsen, gibt es empfehlungen wo man sich einlesen kann zum thema einkünfte aus nichtselbstständiger arbeit? am liebsten erstmal was einsteigerfreundliches, ein kleines 1x1 der lohnsteuer, werbungskosten, (insbesondere Arbeitsmittel bei bürohengsten), sonderausgaben.

    wie sind eure erfahrungen mit der lohnsteuerhilfe e.v.? meine sehr gut in meinem damaligen wohnort, der hat sich viel zeit genommen (wenn man wollte) hat günstig, und soweit ich es beurteilen konnte, immer kompetent erklärt. das war aber auch kleinstadt wo man sich halt kannte. kann ich ähnliches auch hier in hamburg von der lohnsteuerhilfe erwarten?

    Können Bafögrückzahlungen in irgendeiner weise abgesetzt werden? (hab noch ein paar jahre, aber wäre gut zu wissen)

    Sind Bankgebühren voll als werbungskosten abzusetzen? Meine gute alte sparkasse will nun natürlich auch ein paar gebühren. nix schlimmes aber wenn ich die steuerlich geltend machen kann eliminiert das sicher die motivation sich nach nem anderen anbieter umzuschauen

    Wie wirken sich Vereinsmitgliedschaften und Spenden aus? welche bedingungen müssen erfüllt sein? (Beispiel Worum, Werder, Lohnsteuerhilfe, Sportverein, Betriebssportgemeinschaft)

    besten dank für alle tipps!

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