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Thema: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

  1. #1036
    Avatar von gemüsehändler
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    Wenn du SV zahlen würdest hätte das meine ich sogar Vorteile.

    Ich würde allerdings sagen, dass ich das Geld schon für einen Urlaub ausgegeben habe. Entreichern können sie dich nicht und können dir dann normal weiter Gehalt zahlen.
    Grünkohfeldt

  2. #1037

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    Was ist SV?

    naja, mir war sofort klar, dass was nicht stimmt. Es war einfach zu offensichtlich.
    Als Personalverantwortlicher + Personalrat werde ich da keine "Tricks" probieren.
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  3. #1038
    Avatar von Osnadame
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    Sozialversicherung. Die Beiträge sind ja durch die Bemessungsgrenze gedeckelt.
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  4. #1039

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    Neddy muss doch keine SV von Lohn abführen als Beamter

  5. #1040

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    ich bin kein Beamter, sondern Beschäftigter
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  6. #1041
    Avatar von hans koschnick
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    Aha!

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  7. #1042
    Avatar von Johnboy
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    Ich bin ja nun umgezogen zum 01.07. und will noch meine Steuererklärungen aus 2014/15/16 machen.

    Muss ich die Steuererklärungen nun ans FA nach Bremen schicken, oder an das FA, an die ich die Steuern aus diesen Jahren auch abgeführt habe?
    Die zukunftige Erklärung für 2017 muss ich dann nach Bremen schicken, oder?

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  8. #1043
    Avatar von Kreuz-Ass
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    Immer beim FA des aktuellen Wohnsitzes, also auch die von 2014-2016.

  9. #1044
    Avatar von Johnboy
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    Zitat Zitat von Kreuz-Ass Beitrag anzeigen
    Immer beim FA des aktuellen Wohnsitzes, also auch die von 2014-2016.


    Jetzt bin ich hier gerade mit WISO:Steuer Start 2015 am herumhantieren und bin ein bisschen unsicher:

    2014 (23.06.2014) habe ich ausgelernt, 1 Monat Arbeitslos, dann gearbeitet.
    Jetzt habe ich nur die Zeiträume angegeben, in denen ich auch tatsächlich Lohnsteuer gezahlt habe. Aber ich muss wahrscheinlich auch die Zeit der Ausbildung inkl. dem Bruttoarbeitslohn bis 23.06.2014 mit angeben oder?

    Was mich da stutzig macht, ich habe das jetzt erst mal so mit angegeben, dass es da nichts gibt, wo man sagen, da war ich in Ausbildung. Man ist da immer nur als ausgelernter Arbeitnehmer dargestellt.
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  10. #1045
    Avatar von Schulterklopfer
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    du hast aus dem Zeitraum der Ausbildung eine Lohnsteuer-Bescheinigung bekommen und für den Zeitraum, als du danach gearbeitet hast, auch eine LST-Bescheinigung. Angeben musst du beide Zeiträume. Falls du für den Monat der Arbeitslosigkeit noch Geld vom Arbeitsamt bekommen hast, müsstest du auch dafür eine Bescheinigung bekommen haben.

  11. #1046
    Avatar von Johnboy
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    Habe ich schon gemacht. Habe auch alle von dir genannten Unterlagen. War mir nur noch zu 100 % sicher.

    Noch was anderes: In Spalte 33 (Ausgezahltes Kindergeld; 0,00 €) auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht in einer Art Unterkategorie: AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK 206,98 €.

    Wo trage ich die in dem Programm ein? Bei Wiso ist da nur die spalte Ausgezahltes Kindergeld?

    Und: Wird bei der Berechnung der Arbeitstage nicht immer so eine Art Mittelwert genommen?
    Bei Wiso muss ich da ne Zahl eintragen. Ich weiß doch jetzt nicht mehr, wie viel Tage ich 2014 ich krank war und viel ich Tage von meinem Urlaub ich in 2014 tatsächlich genommen habe.
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  12. #1047
    Avatar von Osnadame
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    Auf welcher LSt-Bescheinigung ist denn Zeile 33 gefüllt? Manchmal ist der Text einfach falsch, die Bescheinigung ändert sich jedes Jahr.

    Die Anzahl der Arbeitstage ist relevant für die Ermittlung der Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte. Ich persönlich schätze da immer, mit ca. 220 Tagen (bei einem vollen Arbeitsjahr) macht man nix verkehrt. Du solltest aber doch mal zählen (und ggf. schätzen).
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  13. #1048
    Avatar von Schulterklopfer
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    365 Tage abzgl. 52 Samstag abzgl. 52 Sonntage abzgl. 24 Tage Urlaub abzgl. 10 Krankheitstag , dann kommst du auf 227 Tage. Bei 220 Tagen moniert das Finanzamt nicht.
    In 2014 war Zeile 33 auf der LST-Bescheinigung ausgezahltes Kindergeld. Wenn ich ein bißchen recherchiere, dann könnte der ZVK-Beitrag in das Formular Vorsorgeaufwand in Zeile 52 gehören.

  14. #1049

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    Ich hatte es dieses Jahr übrigens so gehandhabt, dass ich keine Belege zu meiner Steuererklärung hinzugefügt habe, weil man das ja nicht mehr müsste, sondern nur bereitgehalten, wenn Nachfragen kämen. Prompt wurden mir alle Sachen außer die Klassiker wie Entfernungspauschale und n paar andere Sachen nicht anerkannt, ohne Nachfrage, ohne nix. einfach rausgestrichen und so gemacht als gäbe es die nicht. Also einspruch eingelegt und alle Sachen ausgedruckt bzw beigefügt. Mal sehen was jetzt passieren wird. Vermutlich irgendwas nachzahlen. Danke für den Zeitaufwand, liebes Amt.

    Edit: wie lange dauert denn so ein Einspruch? Hat da wer Erfahrung?
    Geändert von Sly (04.09.2017 um 22:18 Uhr)

  15. #1050
    Avatar von Wiesenlove
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