Das kann man natürlich so pauschal auch nicht sagen. Ein Arbeitskollege macht das nun seit einigen Jahren und hat nicht dementsprechendes bemerkt. Hat jetzt vor kurzem einen Abrechnung bekommen, die er fast die maximale Zeit (über 3 Jahre) hat ruhen lassen. Die „Verzinsung“ alleine war ein sehr hoher 3-stelliger Betrag. Ich finds skurril, dass das Finanzamt das mitmacht.
Scholl: "Ich erkenne nichts."
Die Verzinsung beim Finanzamt ist derzeit mit das sicherste was man machen kann. Wenn man das Geld nicht direkt braucht und die 4 Jahresfrist letztlich nicht versäumt kann man da schon gut was herausholen
War so gemeint, dass diese Verzinsungsregel (0,5% pro Monat - wo kriegt man das heutzutage noch??) abgeschafft werden könnte. Das scheint ja ganz offensichtlich aus einer ganz anderen Zeit zu stammen. Man könnte durchaus Verständnis dafür aufbringen, wenn das komplett gekippt oder auf 0,05% oder ähnliches herabgesetzt würde.
Naja, so lange es das noch gibt, freue ich mich über diese sichere und gut verzinste Anlageform.
Das wird allein deshalb nicht gekippt, weil die Verzinsung auch in die andere Richtung gilt.
Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.
Geändert von Dondiego (14.02.2018 um 09:59 Uhr)
Kann mir jemand erklären warum mein Steuerprogramm eine Nachzahlung berechnet?
Grundlage ist die vorausgefüllte Steuererklärung. Es liegen ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. Kein eingetragener Freibetrag oder Steuerklassenwechsel.
Es besteht eine freiwillige Krankenversicherung. Der Arbeitgeber stellt einen Firmenwagen, der auch privat genutzt werden kann und bescheinigt steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit.
Als Berechnungsergebnis sollen mehr als 100 € nachgezahlt werden.
Kann mir nur vorstellen, dass die steuerfreien Verpflegungszuschüsse dem Arbeitslohn hinzugerechnet werden, weil demgegenüber keine Werbungskosten eingetragen wurden. Die steuerfrei ausgewiesenen Zuschüsse müssen in der Erklärung 1:1 mit Werbungskosten "genullt" werden.
Weiterer Anhaltspunkt sind oftmal die steuerfreien Zuschüsse zur Kranken-/Pflegeversicherung. Sofern keine Werbungskosten insgesamt über 1.000€ in der Erklärung enthalten sind, kann es hier manchmal zu Unschärfen kommen.
Da ich davon ausgehe, dass Du die StKl. I hast und sonst keine Einkünfte, einfach die Erklärung nicht abgeben wenn das Programm eine NAchzahlung errechnet, da man als Angestellter nicht verpflicthtet ist eine Erklärung abzugeben.
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Gebe ich den kompletten auf der Rechnung ausgewiesenen Lohn inkl. MwSt. an oder bereits die 20 % die ich mir daraus als Rückzahlung erhoffe?
It's more fun when you don't give a fuck
Aber immer dran denken: Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.