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Thema: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

  1. #1096
    Avatar von Frings1991
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    Zitat Zitat von Fridolin Beitrag anzeigen
    Folgende Konstellation: Meine Frau hat ihre Elternzeit einfach verlängert und währenddessen angefangen, zu studieren. Sie ist nicht richtig eingeschrieben, sondern nur Gasthörerin. Trotzdem studiert sie richtig, schreibt Klausuren, Hausarbeiten usw., um am Ende Lehrerin zu werden. Wenn alles gut läuft, hat sie nach 3 Semestern die notwendigen Creditpoints, um ins Ref gehen zu können. Logischerweise zahlt sie auch die kompletten Studiengebühren.

    Sind die jetzt absetzbar? Als Werbungskosten für eine weitere Berufsausbildung? Wenn ja, wie gebe ich das in der Steuererklärung an? (Hinweis: Ich mache die Steuererklärung über das Programm "SteuerSparErklärung" am PC)

    Ich komme damit irgendwie nicht weiter. Obwohl das Programm ansonsten recht narrensicher ist...
    Hat deine Frau schon eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert, so sind sie in Gänze als Werbungskosten absetzbar.

  2. #1097
    Avatar von Schmolle
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    Zitat Zitat von Shaoqiang Beitrag anzeigen
    wofür der aufwand? die software sortiert sogar inzwischen aus den kontobuchungen die steuerrelevanten heraus
    Überhaupt kein Aufwand. Hat bei mir vielleicht 1H gedauert.
    Protest war schon immer käuflich.

  3. #1098

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    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Wenn man sichergehen will, dass die eigene Steuererklärung penibelst genau geprüft wird, ist das späte einreichen der Erklärung auf jeden Fall eine sehr sichere Methode.
    Das kann man natürlich so pauschal auch nicht sagen. Ein Arbeitskollege macht das nun seit einigen Jahren und hat nicht dementsprechendes bemerkt. Hat jetzt vor kurzem einen Abrechnung bekommen, die er fast die maximale Zeit (über 3 Jahre) hat ruhen lassen. Die „Verzinsung“ alleine war ein sehr hoher 3-stelliger Betrag. Ich finds skurril, dass das Finanzamt das mitmacht.
    Scholl: "Ich erkenne nichts."

  4. #1099

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    Die Verzinsung beim Finanzamt ist derzeit mit das sicherste was man machen kann. Wenn man das Geld nicht direkt braucht und die 4 Jahresfrist letztlich nicht versäumt kann man da schon gut was herausholen

  5. #1100
    Avatar von gemüsehändler
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    Zitat Zitat von Faist Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Wenn man sichergehen will, dass die eigene Steuererklärung penibelst genau geprüft wird, ist das späte einreichen der Erklärung auf jeden Fall eine sehr sichere Methode.
    Das kann man natürlich so pauschal auch nicht sagen. Ein Arbeitskollege macht das nun seit einigen Jahren und hat nicht dementsprechendes bemerkt. Hat jetzt vor kurzem einen Abrechnung bekommen, die er fast die maximale Zeit (über 3 Jahre) hat ruhen lassen. Die „Verzinsung“ alleine war ein sehr hoher 3-stelliger Betrag. Ich finds skurril, dass das Finanzamt das mitmacht.
    Genau geprüft heißt ja nicht das was gefunden wird. Wenn alles richtig ist, ist alles richtig. Nur sollte man bspw. nicht pauschal 250€ Reinigunskosten oä. ansetzen.
    Und dem Finanzamt bleibt ja gar nichts anderes übrig als das mitzumachen.
    Grünkohfeldt

  6. #1101

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    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Und dem Finanzamt bleibt ja gar nichts anderes übrig als das mitzumachen.
    War so gemeint, dass diese Verzinsungsregel (0,5% pro Monat - wo kriegt man das heutzutage noch??) abgeschafft werden könnte. Das scheint ja ganz offensichtlich aus einer ganz anderen Zeit zu stammen. Man könnte durchaus Verständnis dafür aufbringen, wenn das komplett gekippt oder auf 0,05% oder ähnliches herabgesetzt würde.

    Naja, so lange es das noch gibt, freue ich mich über diese sichere und gut verzinste Anlageform.

  7. #1102
    Avatar von Wiesenlove
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    Das wird allein deshalb nicht gekippt, weil die Verzinsung auch in die andere Richtung gilt.

  8. #1103
    Avatar von Skywalker
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    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Das wird allein deshalb nicht gekippt, weil die Verzinsung auch in die andere Richtung gilt.
    Gibt auch Fälle, in denen man völlig unverschuldet einen vierstelligen Betrag an Zinsen nachzahlen muss. Da blieb die Steuererklärung ewig beim Finanzamt liegen, argumentiert wurde mit personellen Engpässen und Umstrukturierungen. Kannste nichts gegen machen.
    Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.

  9. #1104

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    Zitat Zitat von Skywalker Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Das wird allein deshalb nicht gekippt, weil die Verzinsung auch in die andere Richtung gilt.
    Gibt auch Fälle, in denen man völlig unverschuldet einen vierstelligen Betrag an Zinsen nachzahlen muss. Da blieb die Steuererklärung ewig beim Finanzamt liegen, argumentiert wurde mit personellen Engpässen und Umstrukturierungen. Kannste nichts gegen machen.
    Eine Nichttätigkeitsklage wäre möglich gewesen ODer falls man nicht ganz so arg auf Konfrontationskurs ist, einfach par mal nett nachfragen

    Letzte Alternative in solchen Fällen, Anfragen ob man die Steuer schon im Vorfeld zahlen kann
    Geändert von Dondiego (14.02.2018 um 09:59 Uhr)

  10. #1105
    Avatar von Ostfriesenwerderaner
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    Kann mir jemand erklären warum mein Steuerprogramm eine Nachzahlung berechnet?

    Grundlage ist die vorausgefüllte Steuererklärung. Es liegen ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. Kein eingetragener Freibetrag oder Steuerklassenwechsel.
    Es besteht eine freiwillige Krankenversicherung. Der Arbeitgeber stellt einen Firmenwagen, der auch privat genutzt werden kann und bescheinigt steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit.

    Als Berechnungsergebnis sollen mehr als 100 € nachgezahlt werden.

  11. #1106

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    Zitat Zitat von Ostfriesenwerderaner Beitrag anzeigen
    Kann mir jemand erklären warum mein Steuerprogramm eine Nachzahlung berechnet?

    Grundlage ist die vorausgefüllte Steuererklärung. Es liegen ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. Kein eingetragener Freibetrag oder Steuerklassenwechsel.
    Es besteht eine freiwillige Krankenversicherung. Der Arbeitgeber stellt einen Firmenwagen, der auch privat genutzt werden kann und bescheinigt steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit.

    Als Berechnungsergebnis sollen mehr als 100 € nachgezahlt werden.
    Kann mir nur vorstellen, dass die steuerfreien Verpflegungszuschüsse dem Arbeitslohn hinzugerechnet werden, weil demgegenüber keine Werbungskosten eingetragen wurden. Die steuerfrei ausgewiesenen Zuschüsse müssen in der Erklärung 1:1 mit Werbungskosten "genullt" werden.

    Weiterer Anhaltspunkt sind oftmal die steuerfreien Zuschüsse zur Kranken-/Pflegeversicherung. Sofern keine Werbungskosten insgesamt über 1.000€ in der Erklärung enthalten sind, kann es hier manchmal zu Unschärfen kommen.

    Da ich davon ausgehe, dass Du die StKl. I hast und sonst keine Einkünfte, einfach die Erklärung nicht abgeben wenn das Programm eine NAchzahlung errechnet, da man als Angestellter nicht verpflicthtet ist eine Erklärung abzugeben.

  12. #1107

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen:
    Gebe ich den kompletten auf der Rechnung ausgewiesenen Lohn inkl. MwSt. an oder bereits die 20 % die ich mir daraus als Rückzahlung erhoffe?
    It's more fun when you don't give a fuck

  13. #1108
    Avatar von Wiesenlove
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    Ersteres.

  14. #1109
    Avatar von Linsanity
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    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Ersteres.
    "Das Zeug kickt besser als Mehmet Scholl"

  15. #1110
    Avatar von Skywalker
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    Aber immer dran denken: Barzahlungen werden nicht anerkannt.
    Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.

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