Danke für eure Antworten, ich werde wohl direkt schriftlich Einspruch einlegen und auf die Fünftelregelung verweisen.
Ich habe im Bekanntenkreis jemanden gefunden der beruflich im Thema Steuern unterwegs ist und auch dort das Feedback erhalten, dass die Fünftelregelung angewendet werden kann.
Bei Interesse berichte ich wie es ausgeht.