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Thema: Allgemeine Nachrichten resp. Das Aktuelle Tagesgeschehen.

  1. #17356
    Avatar von beatjunkie
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    Ich meine, das ungeklärte Todesfälle bzw. Morde regelmäßig erneut gesichtet werden. Da sind die Ermittlungen ja nie abgeschlossen gewesen.
    In den oben genannten Fällen gab es ja schon einmal ein juristischen Abschluss. Blöd dann, wenn neue Erkenntnisse dazu führen, das der Fall noch einmal neu beurteilt werden muss.
    "Wenn Jesus eine Waffe gehabt hätte, würde er heute noch leben." (Homer Simpson)

  2. #17357
    Avatar von paetke
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    Es gibt in Ermittlungsakten Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?

  3. #17358
    Avatar von *Hone*
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    genau so dürfte es sein.
    Es dürfte sich kaum um Disziplinarakten handeln, denn dann wären die Strafakten ja noch da und kein Problem gegeben.


    “Hooray Hooray/the Bullfighter dies/ and nobody cries/ because we all want the bull to surive.“

    Morrissey


  4. #17359
    Avatar von paetke
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    Verstehe ich nicht. Zum Todesfall von Hans-Jürgen Rose sind keine polizeilichen Erkenntnisse mehr vorhanden. Der starb kurz nach der Entlassung aus dem Arrest nahe dem Revier an inneren Verletzungen. Da muss man doch von Totschlag ausgehen. Wenn die Ermittlungen dann nichts direkt hergeben und den verdächtigten Beamten nichts nachgewiesen werden kann, werden dann ALLE Ermittlungsakten gelöscht? Da frage ich mich dann tatsächlich, wie nach Jahrzehnten noch Kriminalfälle gelöst werden konnten. Die Akten müssten dann doch auch schon längst gelöscht worden sein.

    Man kann ja gerne die Akten zu den Disziplinarverfahren löschen, was ich auch schon fragwürdig fände, wenn diese nicht mehr in der Personalakte auftauchen. Aber die Akten mit den Ermittlungserkenntnissen muss man doch aufbewahren.

  5. #17360
    Avatar von Johnboy
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    http://www.landesrecht.sachsen-anhal...ST2009V5Anlage

    Seite 7, Lfd. Nr. 48 der Anlage: 30 Jahre für abgeschlossene Strafsachen.

    Jetzt beim schnellen Überfliegen.

    Dazu § 3 der VO:


    § 3

    (1) Die Aufbewahrungsfrist für das Schriftgut in Straf- und Bußgeldsachen beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die verfahrensbeendende Entscheidung - bei mehreren Beschuldigten oder Betroffenen die letzte Entscheidung - rechtskräftig geworden ist. Ist das Verfahren ohne eine Entscheidung beendet worden, die nach § 7 Abs. 1 der Aktenordnung für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt der Rechtskraftbescheinigung bedarf, beginnt die Aufbewahrungsfrist mit Ablauf des Jahres, in dem die das Verfahren beendende Entscheidung getroffen worden ist.

    (2) Wird nachträglich auf eine Gesamtstrafe erkannt, ist die Aufbewahrungsfrist für das Schriftgut über die in die Entscheidung einbezogenen Verurteilungen nach dem Tage der Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung neu zu bestimmen.

    (3) Ist zum Zeitpunkt des Weglegens der Akten die in der Anlage bestimmte - vom Tage der Rechtskraft an berechnete - Frist für die Aufbewahrung des Schriftgutes bereits abgelaufen, oder endet diese mit Ablauf des Jahres der Weglegung oder der beiden darauf folgenden Jahre, so ist das Schriftgut vom Ende des Jahres der Weglegung an für drei weitere Jahre aufzubewahren. Dies gilt nicht in den Fällen der Nummer 46 Buchst. a des Abschnitts I der Anlage.

    § 7 Abs. 1 der Aktenordnung für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt:

    1Sobald die Rechtskraft einer Entscheidung in Zivil-, Straf- oder Bußgeldsachen, die der Rechtskraftbescheinigung bedarf, bei den Akten nachgewiesen ist oder aus dem Verfahrensablauf hervorgeht, hat der für die Rechtkraftbescheinigung zuständige Bedienstete die Entscheidung am Kopf mit dem Vermerk „Rechtskräftig" zu versehen; Unterschrift, Amtsbezeichnung und Datum sind beizufügen. 2In Ehesachen, Abstammungssachen, Straf- und Bußgeldsachen sowie in den Fällen, in denen nach dem Inhalt der Entscheidung eine Frist mit dem Eintritt der Rechtskraft in Lauf gesetzt wird (z. B. Räumungsfrist), ist auch der Tag anzugeben, an dem die Rechtskraft eingetreten ist („Rechtskräftig seit ...").
    Auch interessant, Absatz 5 der Aktenordnung:

    (5) 1In Strafsachen und in Bußgeldsachen ist die Aktenweglegung erst dann anzuordnen, wenn die Sache auch hinsichtlich der Vollstreckung erledigt ist. 2Stellt das Gericht das Verfahren nach § 154 Abs. 2, § 154b Abs. 4 StPO vorläufig ein, so sind die Akten wegzulegen, wenn seit der Einstellung sechs Monate verstrichen sind, ohne dass das Verfahren fortgesetzt worden ist. 3Wird das Verfahren nach § 205 StPO vorläufig eingestellt, so sind die Akten erst wegzulegen, wenn die Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
    Geändert von Johnboy (14.02.2018 um 18:25 Uhr)
    And I know that I can fight, or I can let the lion win
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    Cause sometimes to stay alive you gotta kill your mind.

    Sometimes quiet is violent!

  6. #17361

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    Datenschutz und Löschfristen, ja sicher. Weil Sicherheitsbehörden es ja bekanntlich auch sonst so genau nehmen damit.

  7. #17362
    Avatar von Schmolle
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    Protest war schon immer käuflich.

  8. #17363
    Avatar von marble
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    Alte DDR-Schule. Auf'm Hof des VPKA Altenburg in Thüringen hat der Ofen 1989 bereits im Frühsommer geglüht.

  9. #17364
    Avatar von Nis Randers
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    Zitat Zitat von marble Beitrag anzeigen
    Alte DDR-Schule. Auf'm Hof des VPKA Altenburg in Thüringen hat der Ofen 1989 bereits im Frühsommer geglüht.
    Einer meiner Lieblingsszene während der Wende.
    http://www.dw.com/de/vor-20-jahren-b...lin/av-5134548
    https://de.wikipedia.org/wiki/Sturm_...ra%C3%9Fe_1990

    Grade gefunden: Hintergründe zur Aktenvernichtung.
    http://www.bpb.de/geschichte/zeitges...promisse?p=all

  10. #17365
    Avatar von marble
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    Zitat Zitat von Nis Randers Beitrag anzeigen
    ...

    Grade gefunden: Hintergründe zur Aktenvernichtung.
    http://www.bpb.de/geschichte/zeitges...promisse?p=all
    Das find' ich tatsächlich interessant, danke für den Link.

    Ich sprach ja Aktenvernichtung bei der Volkspolizei an, weil mir das irgendwie in den Sinn kam bei Schmolles Kommentar. Es war tatsächlich so, dass in dem besagten VoPo-Kreisamt (das war das Revier für die Stadt Altenburg und das Amt für den Kreis Altenburg, in dem es dann noch Außenstellen gab) bzw. dessen Innenhof bereits im Frühsommer '89 Akten verbrannt wurden. Die Volkspolizei hatte ja eigene Akten und die waren auch durchaus brisant, jedenfalls im Falle eines Umsturzes und für einzelne Polizeikader. Angeordnet wurde das mehr oder weniger eigenmächtig vom damaligen Leiter dieses VPKA. Was es konkret bewirkte, weiß ich nicht. Jedenfalls hat das Arschloch seine Position über 1990 hinaus behalten, insofern könnte man durchaus meinen, dass der frühzeitig ahnte, was passieren könnte. Der nette Herr Brandt hatte bis 1988 meinen Vater als stellvertretenden Leiter des VPKA. Bis mein Vater es in jenem Jahr wagte, sein Kündigungsgesuch zu stellen. Von da an bis zur Zustimmung zur Kündigung gab's nicht nur die Hausbesuche der Stasi-Leute, sondern mein Vater wurde degradiert und zu "netten" Einsätzen geschickt. Also Abends allein in Uniform in einschlägigen Kneipen nach dem Rechten sehen usw. In den 90ern hatte dann ich mit dem Phogel hin und wieder zu tun. Er hat sich immer besonders gefreut, mich zu sehen an den Abenden, wenn er und seine Leute mit verschränkten Armen dastanden und zuguckten, wie Faschos das von uns besetzte Haus angriffen. Und als sie den Spuk dann irgendwann doch beendeten, gab's immer feine Überraschungen für die Leute, die nicht in dem Haus lebten. Der Mann hat mich nicht nur einmal mitten in der Nacht zu Fuß alleine nach Hause geschickt. Da war ich 16 oder so und in der Stadt fuhren Autos mit Nazis rum und ich hab' mich durch Gartenanlagen ans andere Ende der Stadt geschlichen. 2014 war ich das erste Mal nach vielen Jahren wieder in meiner Heimatstadt und hab' ein Eis auf dem Markt geschlemmt. Und ihn wieder erkannt. Er mich nicht, aber ich hab' ihn lautstark vor allen Anwesenden daran erinnert, wer ich bin und wessen Sohn. Zum Glück hat mein Vater damals noch gelebt. Denn ich konnte es ihm erzählen.

    Ziemlich planloser Text, i know. Aber die politische Nähe ostdeutscher Polizisten zum rechten Spektrum, um nochmal den Bogen zur vorangegangenen Diskussion zu spannen, die hab' ich in den 90ern eindrucksvoll erfahren und so wundert mich das Meiste, was da aus Dessau oder sonstwoher berichtet wird, überhaupt nicht.
    Geändert von marble (14.02.2018 um 22:33 Uhr)

  11. #17366
    Avatar von hans koschnick
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    Zitat Zitat von marble Beitrag anzeigen
    Alte DDR-Schule. Auf'm Hof des VPKA Altenburg in Thüringen hat der Ofen 1989 bereits im Frühsommer geglüht.
    Damals (!!!) gehörte der Kreis Altenburg aber noch zum Bezirk Leipzig (wie der Kreis Schmölln übrigens auch).
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


    Fight like a titleholder, stand like a champion, live like a warrior - and never let'em break you down!

  12. #17367
    Avatar von marble
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    Zitat Zitat von hans koschnick Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von marble Beitrag anzeigen
    Alte DDR-Schule. Auf'm Hof des VPKA Altenburg in Thüringen hat der Ofen 1989 bereits im Frühsommer geglüht.
    Damals (!!!) gehörte der Kreis Altenburg aber noch zum Bezirk Leipzig (wie der Kreis Schmölln übrigens auch).
    Ich weiß. Autokennzeichen S und U, wenn ich mich nicht irre.
    Ich war in den letzten beiden Jahren der Existenz des Bezirks Leipzig der Sieger in 'nem Kunstwettbewerb in jenem Bezirk. Ich weiß gar nicht mehr, ob das von der Schule ausging oder dem Kunstkurs, den ich jahrelang besucht habe. Am Lindenau-Museum in Altenburg, einmal die Woche, das nannte sich damals wie heute "Studio Bildende Kunst". War toll! Und meine Mutter hat mir letzte Weihnachten das tollste Geschenk gemacht, dass sie mir derzeit machen könnte. Eine Mappe mit Arbeiten von mir aus jener Zeit und meiner Kindheit, von denen ich locker ein Vierteljahrhundert dachte, sie seien verschollen. Ich geb' ehrlich zu - ich hab' geweint...

    Das ist 'ne Fotocollage aus'm Schulunterricht 1990, da war ich 13.

  13. #17368
    Avatar von Wiesenlove
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    Kann man mal so machen.

  14. #17369

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    Zitat Zitat von marble Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von hans koschnick Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von marble Beitrag anzeigen
    Alte DDR-Schule. Auf'm Hof des VPKA Altenburg in Thüringen hat der Ofen 1989 bereits im Frühsommer geglüht.
    Damals (!!!) gehörte der Kreis Altenburg aber noch zum Bezirk Leipzig (wie der Kreis Schmölln übrigens auch).
    Ich weiß. Autokennzeichen S und U, wenn ich mich nicht irre.
    Ich war in den letzten beiden Jahren der Existenz des Bezirks Leipzig der Sieger in 'nem Kunstwettbewerb in jenem Bezirk. Ich weiß gar nicht mehr, ob das von der Schule ausging oder dem Kunstkurs, den ich jahrelang besucht habe. Am Lindenau-Museum in Altenburg, einmal die Woche, das nannte sich damals wie heute "Studio Bildende Kunst". War toll! Und meine Mutter hat mir letzte Weihnachten das tollste Geschenk gemacht, dass sie mir derzeit machen könnte. Eine Mappe mit Arbeiten von mir aus jener Zeit und meiner Kindheit, von denen ich locker ein Vierteljahrhundert dachte, sie seien verschollen. Ich geb' ehrlich zu - ich hab' geweint...

    Das ist 'ne Fotocollage aus'm Schulunterricht 1990, da war ich 13.
    Ok

  15. #17370
    Avatar von Papas Sohn
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    Dass du immer so persönlich werden musst.

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