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Thema: Claudio Pizarro

  1. #8821

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    Zitat Zitat von Michiol75 Beitrag anzeigen
    Ehrlichkeit wäre angebracht, ich mag diesen Eiertanz von Baumann nicht. Gerade unter Freunden ist man ehrlich und druckst nicht so rum, gerade weil Pizarro eine absolute Werder-Legende ist. Die Position als GF Sport kann man nicht nur als reiner Diplomat bekleiden, auch wenn es nicht schön wäre sowas Pizarro zu sagen, dass er nicht mehr gebraucht wird, es gehört dazu.
    Doch kann und sollte man sogar. Was seit ein paar Wochen dein Problem ist versteh ich nicht. Entspann dich doch mal. Tut deinem Herz sicher nicht gut sich immer und immer wieder über Kleinigkeiten aufzuregen.

  2. #8822

  3. #8823
    Avatar von Mulle
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  4. #8824
    Avatar von K [Mod]
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    Ich habe hier kurz durchgewischt. Versucht doch mal, ein bisschen entspannter miteinander umzugehen.

  5. #8825
    Avatar von hugo0484
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    BTT: wenn er nochmal im Ausland abkassieren kann, wird er es tun, denke ich. Seine sportliche Situation wird sich hier nicht verbessern was natürlich an seinem körperlichen Zustand liegt.
    etwas anbieten.......

  6. #8826
    Avatar von Don Pedro
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    Mal aus dem Worum Twitter zitiert :

    Lt. peruanischen Medien ist Claudio Pizarro eine Option bei Mexiko-Erstligist Cruz Azul.

  7. #8827
    Avatar von Horst
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    Blöde Frage: Hätte ein Wechsel ins Ausland (Mexiko oder wohin auch immer) irgendeine Auswirkung auf seine Chancen, einen deutschen Pass zu bekommen? Da muss man doch soundsoviele Jahre ununterbrochen in DEU gelebt und gearbeitet haben für, oder irre ich?

  8. #8828
    Avatar von Norge
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    Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Einbürgerungsvoraussetzungen sind grundsätzlich:

    - unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung,
    - Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit,
    - Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest),
    - eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts,
    - mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
    - keine Verurteilung wegen einer Straftat,
    - Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
    (Quelle)

    Die Frage ist also, wie sich sein Aufenthaltsrecht in D ändern würde, wenn er für ein Jahr ins Ausland ginge. Immerhin hat er ja von den letzten 18 Jahren wirklich viele in D gelebt, so dass ich mir vorstellen könnte, dass er mittlerweile eine unbefristete (und damit auch im Normalfall nicht mehr zurückziehbare) Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat. Ich hatte zumindest nach fünf Jahren in Norwegen eine solche bekommen und ich denke, dass da EU-/EWS-weit ähnliche Regeln gelten. Ist aber nur eine Vermutung.
    Hebbt 'n W up dat Trikot
    Dat is gröön, dat schall wohl so

  9. #8829
    Avatar von Georges St. Pierre
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    "Hey, Claudio. Das war alles Schmarrn, was die Presse geschrieben hat. Wir brauchen dich! Hier ist der Vertrag!"
    - "Hat das was mit Se..."
    "Ich muss weg! Bis Juli!

  10. #8830

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    Zitat Zitat von Norge Beitrag anzeigen
    Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Einbürgerungsvoraussetzungen sind grundsätzlich:

    - unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung,
    - Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit,
    - Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest),
    - eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts,
    - mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
    - keine Verurteilung wegen einer Straftat,
    - Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
    (Quelle)

    Die Frage ist also, wie sich sein Aufenthaltsrecht in D ändern würde, wenn er für ein Jahr ins Ausland ginge. Immerhin hat er ja von den letzten 18 Jahren wirklich viele in D gelebt, so dass ich mir vorstellen könnte, dass er mittlerweile eine unbefristete (und damit auch im Normalfall nicht mehr zurückziehbare) Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat. Ich hatte zumindest nach fünf Jahren in Norwegen eine solche bekommen und ich denke, dass da EU-/EWS-weit ähnliche Regeln gelten. Ist aber nur eine Vermutung.
    Nach der dritten Verlängerung des Aufenthalttitels muss eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erfolgen.

  11. #8831
    Avatar von Norge
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    Ist das EU-Recht?
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  12. #8832

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    Ich bin der Meinung: Nachdem wir uns nicht für die Europaliga qualifiziert haben, können wir auf Claudio nun mehr verzichten, da gebe ich Alex Nouri schon Recht, immer mit Blick auf das Gehalt, das Alter und die Verletzungsanfälligkeit. Claudio wird bei Werder immer in hohen Ehren gehalten, aber es ist Zeit, sich zu trennen..

  13. #8833

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    Was hat Nouri gesagt?

  14. #8834
    Avatar von Schmolle
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    Weiß keiner.
    Protest war schon immer käuflich.

  15. #8835
    Avatar von Anfaro 2.0
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    Das Nourakel meint jein.

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