Investor Ismaik hat im AZ-Interview indes die These aufgestellt, dass der BFV die 50+1-Regel kurz vor der Lizenzentscheidung bei 1860 wohl im stillen Kämmerlein verankert habe.
Das ist falsch interpretiert. Es gab kein Gespräch zu diesem Thema mit irgendjemandem von 1860. Ich habe mitbekommen, dass die Anwälte von Herrn Ismaik an die Sechzger geschrieben hatten, die 50+1-Regel würde in der 3. Liga ja nicht mehr gelten. Ich wurde gefragt, ob das stimmen würde. Ich habe meine Leute gebeten, aufzuschreiben, wie bei uns die Regelungen sind.
Wie sind Sie?
Kapitalgesellschaften sind in unseren Statuten anders als bei DFB und DFL nicht explizit festgeschrieben, der BFV kennt nur eingetragene Vereine als Mitglieder. Trotzdem haben wir Vereine mit ausgegliederten Kapitalgesellschaften seit einigen Jahren zum Spielbetrieb zugelassen und die Anwendung der 50+1-Regel in den Lizenzvereinbarungen des BFV mit dem einzelnen Verein jeweils mit einem Verweis auf die Statuten von DFB und DFL geregelt. Für die zweite Mannschaft der Löwen hatte Anthony Power diesen Vertrag als Geschäftsführer der KGaA unterschrieben.
Nachdem die Anwälte von Ismaik schon für die 3. Liga behauptet hatten, die 50+1-Regel würde nicht gelten, obwohl es im DFB-Statut für die 3. Liga klar drinsteht, habe ich gesagt: 'Leute, jetzt vermeiden wir, dass der BFV mit Herrn Ismaik darüber streiten muss, ob eine Vereinbarung, die Herr Power für die zweite Mannschaft unterschrieben hat, plötzlich nicht mehr gelten soll. Lasst es uns in der Satzung klarstellen.' Das hat sich als wirkungsvoll herausgestellt. Der BFV ist ein Verband, der sehr schnell reagieren kann. Es ist alles satzungskonform gelaufen, jeder weiß jetzt: die 50+1-Regel gilt in der Regionalliga Bayern.