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Thema: Kleine Fragen von großen Fans (was ist was??)

  1. #6661

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    Zitat Zitat von Bierstandszene Beitrag anzeigen
    Und? Kannst du tatsächlich pauschal 72€ absetzen und auf welcher Grundlage? Interessiert mich, weil das eventuell ne Möglichkeit wäre für mich zu klagen.
    So wie ich das verstanden habe, kann ich für die ersten drei Monate in der Tat pro Tag 72€ absetzen. Für Verpflegungsmehraufwendungen wohlgemerkt, nicht Übernachtungen. Mal gucken, ob's durchgeht. Was ich so gelesen habe variiert da sehr.

    Zitat Zitat von Bierstandszene Beitrag anzeigen
    Mir geht es eher darum, warum für Studenten andere Regeln gelten könnten als für Kraftfahrer. Ich kann die 72€ auch geltend machen, aber nur per Beleg, nicht pauschal. Sollte das bei Studenten anders sein wäre es ein Grund zu klagen.
    Ich bin mir nicht sicher, aber schmeißt Du hier evtl. zwei Dinge in einen Topf, die eigentlich nicht zusammengehören? Bei mir sind ja überhaupt kein Arbeitgeber und keine Spesen involviert, sondern es geht um Mehrkosten die mir durch die Fort- bzw. Ausbildung im Ausland entestehen.

    Zitat Zitat von Bierstandszene Beitrag anzeigen
    ...
    Aber wenn ein Student, der sicherlich keine Steuern zahlt, zumindest nicht in Deutschland wenn er in Schweden studiert, pauschal 72€ absetzen kann und ich nicht, dann sehe ich da durchaus erfolgreiche Klagechancen.
    Natürlich zahle ich Steuern in Deutschland, sonst bräuchte ich ja keine Steuererklärung machen und könnte auch nichts absetzen. Halt nicht in dem entsprechenden Jahr, sondern wenn ich dann einen Job habe den mir besagte Ausbildung ermöglicht. Die Steuerklärung während des Auslandstudiums dient der Angabe von Werbungskosten Feststellung des Verlustvortrages.
    Geändert von bdk (07.12.2016 um 02:30 Uhr)

  2. #6662
    Bierstandszene
    Gast
    Das ging mit Sicherheit nicht gegen dich, ich wollte nur wissen warum du pauschal absetzen darfst und ich nicht, für ne Quelle wäre ich dankbar.

  3. #6663

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    Kein Ding. Die ganze Diskussion wirkt ein wenig verwirrend/verwirrt auf mich, da wollte ich das nochmal klarstellen.

    Das waren über mehrere Tage eine ganze Menge Quellen, aber die hier hab ich auf Anhieb wieder gefunden:

    Genereller Link dazu was Studenten so absetzen können
    Urteil von 2012 zum Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsstudium
    Nochmal was generelles für Studenten

  4. #6664
    Bierstandszene
    Gast
    Ich habe von Anfang an gesagt ich weiß nur was für mich gilt.

  5. #6665
    Avatar von Bax
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    Ich habe heute morgen noch mal unsere Rechtsdatenbank bemüht.

    Ich konnte keine Vorschrift finden, wonach Berufskraftfahrer anders behandelt werden wie andere Berufsgruppen. Das heißt:

    Verpflegungsmehraufwand: Es gelten ausschließlich die Pauschalen. Einzelnachweise von höheren Aufwendungen sind nicht zulässig. Was man lediglich braucht ist eine Reisekostenabrechnung, aus der die Dauer der Reise hervorgeht. Die kann man selber schreiben, die Form ist egal (Vordrucke, Excel-Tabelle, einzeln in die Steuererklärung tippen ...). Die Reisekosten müssen aber nicht nur Berufskraftfahrer abrechnen, sondern alle Steuerpflichtigen, die eben Reisekosten absetzen wollen.

    Übernachtungskosten: Es können ausschließlich die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Der Übernachtungspauschbetrag wurde im vorherigen Jahrtausend eingestampft. Die Kosten müssen daher belegt werden. Diesbezüglich gab es 2013 (?) ein BFH-Urteil, wonach Berufskraftfahrer, die auf dem Bock übernachten, keine geschätzten Übernachtungskosten geltend machen können. Das gilt aber auch für alle anderen Berufsgruppen. [Nachtrag: Habe gerade im Internet doch noch irgendwelche Übernachtungspauschalen insb. für Berufskraftfahrer gefunden, aber keine Zeit mich genauer damit zu beschäftigen ...]

    Ich wüsste immer noch nicht, weshalb BSB seine Verpflegungskosten nachweisen sollte.

    Ohne eine Rechtsgrundlage komm ich da nicht weiter.
    Früher war mehr Lametta!

  6. #6666
    Bierstandszene
    Gast
    Ich bekomme bei einer Inlandstour 24€ Spesen pro Tag vom Arbeitgeber. Bekäme ich die nicht, könnte ich diese 24€ pauschal ansetzen, was latürnich deutlich schlechter für mich wäre. Nur reichen diese 24€ nicht aus, wenn du unterwegs bist. Andere Arbeitnehmer können für ne Übernachtung 20€ pauschal ansetzen oder vom Arbeitgeber bekommen ohne Nachweis, Kraftfahrer nicht.
    Deswegen sammle ich alle Belege für drei Monate, das reicht dem FA dann aus um daraus einen Pauschbetrag fürs gesamte Jahr zu berechnen.

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch erkannt, dass Kraftfahrern bei einer Übernachtung in ihrer Schlafkabine trotzdem (finanzielle) Aufwendungen entstehen, die bei anderen Arbeitnehmern mit Übernachtung anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit typischerweise in den Übernachtungskosten stecken (sogen. Reisenebenkosten). In einem Urteil vom 28.3.2012 hat der BFH deshalb entschieden, dass (nur) die tatsächlich angefallenen Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht oder steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden dürfen.

  7. #6667

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    @Bax
    Es ist vollkommen richtig was Du zu den Verpflegungspauschalen schreibst.
    BSB verwechselt das mit Übernachtungspauschalen.

  8. #6668
    Bierstandszene
    Gast
    Das mag sein, das war mal alles eine Pauschale, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, auch den Schwachsinn mit dem Stundennachweis gab es nicht.
    Aber warum ein Student in Schweden pauschal 72€ Verpflegungsmehraufand ansetzen darf, ich als Kraftfahrer aber nur 50€ erschliesst sich mir nicht. Wenn dich deine Firma nach Schweden schickt kannst du sogar insgesamt 216€ pauschalieren.

  9. #6669

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    Der arme Student kann ja nur 3 Monate geltend machen und ist i.d.R. länger da. Frsgst du jetzt, @BSB, ob dir das Finanzamt die Differenz deiner 50 zu den 72 zugesteht?

  10. #6670

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    Zitat Zitat von Bierstandszene Beitrag anzeigen
    Das mag sein, das war mal alles eine Pauschale, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, auch den Schwachsinn mit dem Stundennachweis gab es nicht.
    Aber warum ein Student in Schweden pauschal 72€ Verpflegungsmehraufand ansetzen darf, ich als Kraftfahrer aber nur 50€ erschliesst sich mir nicht. Wenn dich deine Firma nach Schweden schickt kannst du sogar insgesamt 216€ pauschalieren.
    Waren die 72€ nicht vergangene Jahre? In der 2016er Tabelle stehen ja nur 50€.

  11. #6671
    Bierstandszene
    Gast
    Nein, es geht mir um Ungleichbehandlung, ich gönne dem Studenten die 72€ von Herzen. Wenn dich deine Firma nach Schweden schickt kannst du oder dein Arbeitgeber täglich 216 € pauschalieren, der Student 72€, ich 50€. Das muss man erstmal verstehen, ich tue es jedenfalls nicht.

  12. #6672

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    Nein, das verstehe ich dann wirklich nicht, weshalb beim Kraftfahrer unterschieden wird. Muss ja ein Grund haben. Du nanntest die Gesetzesänderung unter der Regide von Herrn Theo "Augenbraue" Waigel. @Bax hat dir zwar widersprochen, aber deine Realität lügt ja nicht. Insofern muss man ins Detail gehen. Wie immer, wenn es um Steuern geht. Ich muss mir darüber GsD nicht den Kopf zermartern.

  13. #6673
    Bierstandszene
    Gast
    Statt die Steuergesetzgebung zu vereinfachen wird sie künstlich verkompliziert. Inzwischen brauchst du in einer größeren Firma eine Steuerfachkraft nur für die Reisekostenabrechnung.

  14. #6674
    Avatar von Osnadame
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    Um mal die Verwirrung größer zu machen. Was dein Arbeitgeber zahlt, steht auf der Lohnsteuerbescheinigung. Wenn der tatsächliche Pauschalsatz höher ist, der ja nach oder auch Stadt unterschiedlich ist, kann man das in der EST-Erklärung angeben.
    Man möge mich verbessern, bin nicht so der Steuerexperte bei uns.
    +++ No surprising news +++

  15. #6675
    Bierstandszene
    Gast
    Richtig, meine Spesen stehen auf der LStB. Nur ist das in dem Fall ein durchlaufender Posten, da der Zahl- dem Pauschbetrag entspricht. Ich muss also meinen Aufwand, der drüber liegt, per Einzelbeleg nachweisen. Ist bei Sanifair ziemlich blöd da ich die einlöse, ich muss also ne Kopie machen um die 20 Cent geltend machen zu können. Aber die Kosten für die Kopie bekomme ich dann auch erstattet, da zahlst du dann an einer Tanke an der Autobahn mindestens 1€, völlig krankes System.
    24 € hört sich erstmal ganz gut an um sich für einen Tag zu verpflegen, damit kommt man klar. Aber nix ist umsonst wenn du unterwegs bist, duschen zwischen 2 und 5 €, Toilette 50 Cent bis zu nem Euro, Parkgebühren bis zu 20€ jedesmal die Belege zu bekommen ist auch nicht immer einfach. Einmal Waschmaschine und Trockner mindestens 5€, es läppert sich wenn du on the road bist.
    Geändert von Bierstandszene (07.12.2016 um 19:42 Uhr)

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