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Thema: Kleine Fragen von großen Fans (was ist was??)

  1. #9856
    Avatar von gemüsehändler
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    Das ist so bei EC Zahlungen, aber bei KK dachte ich das es zumindest auch von der Karte abhängt. Da wie gesagt mMn nicht jede KK einen Pin und die eher wenig ihren Pin kennen. Gefühlt macht Unterschrift bei Kreditkarten ja auch 95% aus.
    Grünkohfeldt

  2. #9857

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    Zitat Zitat von Johnboy Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von PerRoentved Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Johnboy Beitrag anzeigen
    (...) Er meinte, dass man bei Realschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung ja Fachhochschulreife hätte. Meine kurze Frage dazu: Stimmt das (in Niedersachsen)?
    (...)
    Was stimmt denn nun von den ganzen?
    Der Realschulabschluss reicht nicht, die Info der Landesschulbehörde ist korrekt. Es ist an gymnasialen Oberstufen in Niedersachsen gängige Praxis, dass Schüler*innen entweder von vornherein nicht das Abitur anstreben, sondern lediglich versuchen, im 1. Jahr der Qualifikationsphase (je nach G8/G9 also 11. oder 12. Klasse) ausreichende Noten zu erzielen und damit den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben oder aber dann, wenn's mit dem Abitur nich klappt/geklappt hat, das Fachabi (bzw. den schulischen Teil) als ehrenvollen Abgang wählen. In jedem Fall muss sich dann der berufliche Teil anschließen.
    Alternativ kann man mit dem Realschulabschluss eine Fachoberschule mit dem Ziel Fachabi besuchen.
    Die Variante an einer gymnasialen Oberstufe ist gar nicht so dumm, wenn man Prüfungsangst hat, denn in diesem Fall hat man in Niedersachsen keine Abiturprüfungen sondern "nur" die im beruflichen Teil - das ist dann ja eher ein selbstgewählter Bereich und nicht Shakespeare, Reaktionsmechanismen in der organischen Chemie oder was einem sonst so im Abi über den Weg laufen könnte.
    Zitat Zitat von Rucksackfranzose Beitrag anzeigen
    Einige FHs bieten auch die Möglichkeit bei abgeschlossener Ausbildung und einer gewissen Zeit Berufserfahrung einen Eignungstest abzulegen. Dafür ist die Fachhochschulreife nicht erforderlich. Ich würde direkt bei der FH nachfragen, ob sie das anbieten.
    Zitat Zitat von uli's Fuß Beitrag anzeigen
    Berufsausbildung + Abschlusszeugnis (nicht Abgangszeugnis) ergibt den erweiterten Realschulabschluss und berechtigt zum Besuch der Fachoberschule. Dort kann man dann den schulischen Teil erwerben und die Fachhochschule besuchen. Alternativ kann man auch mit bspw der Meisterausbildung in manchen Studiengängen eine Begabtenprüfung bzw Eignungstest ablegen und so die FH besuchen. Oder man hat bereits den Techniker oder den staatl. gepr. Betriebswirt erworben und damit automatisch die FHR zuerkannt und kann ohne weitere Prüfung zur FH.
    Danke euch!

    Mir geht's jetzt aber nicht unbedingt um den Zugang zur Fach(-hochschule) sondern in erster Linie um den Abschluss Fachhochschulreife und ob der nachträglich, berufsbegleitend zB Abendschule erworben werden kann. Das würde mir dann zumindest schon mal eine Zugangsmöglichkeit zur Polizei Nds. schaffen. Und evtl. mir weitere Zugangsmöglichkeiten, außerhalb von Polizei, verschafft.

    Und haben ist besser als brauchen. Jedenfalls, so würde ich behaupten, bringt mir die FHR mehr, als die evtl. Möglichkeit unter bestimmten Voruassetzungen trotz fehlender FHR bestimmten Studiengänge nach vorherigem erfolgreich bestandenen Eignungstest zu besuchen.
    Google doch mal nach FHR in Abendform. Abitur ist per Fernunterricht bei der ILS möglich. Kostet natürlich auch ein wenig.

  3. #9858
    Avatar von d u d u
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    Johnboy: in Bremen beginnt an Februar wieder ein Abendkurs fürs Abi an der Erwachsenenschule. Nach 2 Jahren hat man ohne Prüfung sein Fachabi. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ob Hauptschule reicht weis ich gerade nicht.
    Unterstützt das worum

  4. #9859

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    Habe seit 3 Jahren keine Verwarnung mehr bekommen, was muss man tun um wieder ein wenig Anerkennung zu erfahren?

  5. #9860
    Avatar von Lauch
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    Bußgeldbescheid bekommen (am 17) auf dem Stand man solle innerhalb einer Woche bezahlen, natürlich erstmal auf die Seite gelegt ist ja noch Zeit..
    Heute bezahlt also quasi 1,5 Wochen später, darf ich mich auf jetzt was einstellen, Mahnungsgebühren oder co.?

  6. #9861
    Avatar von Weserwunder1899
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    Zitat Zitat von Lauch Beitrag anzeigen
    Bußgeldbescheid bekommen (am 17) auf dem Stand man solle innerhalb einer Woche bezahlen, natürlich erstmal auf die Seite gelegt ist ja noch Zeit..
    Heute bezahlt also quasi 1,5 Wochen später, darf ich mich auf jetzt was einstellen, Mahnungsgebühren oder co.?
    Wenn bis jetzt nichts bei dir eingetroffen ist, wäre eine Mahnung + Gebühren hinfällig.
    I'm going out to take over the world.

  7. #9862

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    Zitat Zitat von Weserwunder1899 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Lauch Beitrag anzeigen
    Bußgeldbescheid bekommen (am 17) auf dem Stand man solle innerhalb einer Woche bezahlen, natürlich erstmal auf die Seite gelegt ist ja noch Zeit..
    Heute bezahlt also quasi 1,5 Wochen später, darf ich mich auf jetzt was einstellen, Mahnungsgebühren oder co.?
    Wenn bis jetzt nichts bei dir eingetroffen ist, wäre eine Mahnung + Gebühren hinfällig.
    Da wäre ich mir nicht so sicher....
    Zwar eher unwahrscheinlich, dass da was passiert aber "hinfällig" ist da nichts nur wenn bis jetzt aktuell nichts da ist.

  8. #9863
    Avatar von C+J
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    Sollte die Tage noch eine Mahnung kommen, steht da auch drin, dass sie hinfällig ist, insofern sich eine Überschneidung ergeben hat.

  9. #9864
    Avatar von Weserwunder1899
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    Zitat Zitat von C+J Beitrag anzeigen
    Sollte die Tage noch eine Mahnung kommen, steht da auch drin, dass sie hinfällig ist, insofern sich eine Überschneidung ergeben hat.


    @ EL Patrico
    Ich kenne mich in Sachen Mahnungen aus - Von Berufs wegen her.
    I'm going out to take over the world.

  10. #9865

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    Ah, ok
    Ich war von dem evtl. Fall ausgegangen, dass eine Mahnung bereits unterwegs sei, bloß halt noch nicht zugestellt.

  11. #9866
    Avatar von Daniel FR
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    Ich kenne das auch so, dass auf Mahnungen eigentlich immer diese Klausel draufsteht.
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  12. #9867
    Avatar von Lauch
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    Geld sollte heute drauf sein, Mahnung / Post kam bis jetzt noch nicht - dankeschön!

  13. #9868
    Avatar von C+J
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    Selbst wenn die Mahnung inklusive Mahngebühr schon zugestellt ist, kann man noch den alten Betrag ohne Mahngebühr überweisen. Viel zu aufwändig für den Anmahnenden, sich wegen der Mahngebühr um eine mögliche Überschneidung zu streiten.
    Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass jemand eine Mahnung für eine Mahngebühr bekommen hätte. (?)
    Bei Inkassogebühren dürfte das hingegen anders aussehen.

  14. #9869
    Avatar von Daniel FR
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    Mahngebühren, die du nicht zahlst, behalten die meistens als Außenstand auf dem "Kundenkonto". Kann passieren, dass die dann auf der nächsten Rechnung wieder mit auftauchen. Kenn ich so von Versorgern.
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
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  15. #9870
    Avatar von thoben
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    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Mahngebühren, die du nicht zahlst, behalten die meistens als Außenstand auf dem "Kundenkonto". Kann passieren, dass die dann auf der nächsten Rechnung wieder mit auftauchen. Kenn ich so von Versorgern.
    Meinst, dass behält sich die Stadt für den nächsten Bußgeldbescheid vor?

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