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Thema: Kleine Fragen von großen Fans (was ist was??)

  1. #9076
    Avatar von Osnadame
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    Zitat Zitat von Weserwunder1899 Beitrag anzeigen
    Achja? Wieso hat der neue was mit dem alten AG zu tun?
    Ganz grob beschreibt das §6 des BUrlG.
    (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

    (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
    Detaillierter steht es hier.
    +++ No surprising news +++

  2. #9077
    Avatar von Weserwunder1899
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    Danke dir .

    Es wird einem aber auch nichts gegönnt
    I'm going out to take over the world.

  3. #9078
    Avatar von denisov15
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    Einer meiner Schüler hat seinen Antrag auf Ausbildungsverkürzung abgelehnt bekommen.

    Darf die IHK das einfach so? Kurze google-Suche gab einen Wisch vom Bundestag - "eine Verkürzung mit Abitur oder Fachhochschulreife ist um 12 Monate möglich."

    Das ist doch gesetzlich so festgehalten, woran kann sowas denn scheitern? Auf Nachfrage hat man ihm keine Auskunft gegeben.
    "Financial Fairplay scheint derzeit eher eine Empfehlung zu sein."
    (Wolff-Christoph Fuss über den Transfermarkt 2015)

  4. #9079

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    Ich kenne das nur mit Begründung, obs einen Anspruch auf Auskunft gibt weiß ich aber auch nicht. Merkwürdig ist es mMn allemal.

  5. #9080
    Avatar von Timbeaux
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    Zitat Zitat von denisov15 Beitrag anzeigen
    Einer meiner Schüler hat seinen Antrag auf Ausbildungsverkürzung abgelehnt bekommen.

    Darf die IHK das einfach so? Kurze google-Suche gab einen Wisch vom Bundestag - "eine Verkürzung mit Abitur oder Fachhochschulreife ist um 12 Monate möglich."

    Das ist doch gesetzlich so festgehalten, woran kann sowas denn scheitern? Auf Nachfrage hat man ihm keine Auskunft gegeben.
    Es wird unterschieden zwischen einer verkürzten Ausbildung (vor Ausbildungsbeginn vertraglich klar) und einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung (während der Ausbildung). Welcher Ausbildungsberuf ist es?
    Wrannjesch: "slightly ♥'ing TMBX :beer:"

  6. #9081
    Avatar von Rentner
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    Der Arbeitgeber muss zustimmen. Die IHK auch? Kann mich noch daran erinnern dass der Azubi mindestens über durchweg gute Leistungen in der Schule verfügen muss.
    mehrgewichtig
    when will you learn

  7. #9082
    Avatar von Timbeaux
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    Ich bin Mitglied in einem Prüfungsausschuss der Kammer und kann da mal blättern wenn es hilft..
    Wrannjesch: "slightly ♥'ing TMBX :beer:"

  8. #9083
    Avatar von Weserwunder1899
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    Ich hatte meine Ausbildung auch verkürzt. Möglich war das aufgrunddessen der vorherigen Schulzeugnisse und zusätzliche Qualifikationen.

    Es war dann bereits vor Ausbildungsbeginn klar, dass es eine verkürzte Ausbildung ist.

    Dem muss halt nur die IHK und der Arbeitgeber zustimmen.
    I'm going out to take over the world.

  9. #9084
    Avatar von Osnadame
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    Zitat Zitat von Rentner Beitrag anzeigen
    Der Arbeitgeber muss zustimmen. Die IHK auch? Kann mich noch daran erinnern dass der Azubi mindestens über durchweg gute Leistungen in der Schule verfügen muss.
    Zu meiner Zeit musste auch die IHK zustimmen.
    +++ No surprising news +++

  10. #9085
    Avatar von Aschlafinho
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    Wie wird bei Euch im Betrieb/Unternehmen mit Verbesserungsvorschlägen verfahren? Es gibt zwar einen Passus in unserer Betriebsordnung aber die ist sehr schwammig und wird auch schon seit einiger Zeit vom Gesamtbetriebsrat bemängelt. Jetzt hätte ich einen Vorschlag bei dem das Unternehmen ohne großen (Kosten)aufwand ca. 15-20K jährlich sparen kann, und zwar dauerhaft.

  11. #9086
    Avatar von Timbeaux
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    Bei der uns gibt es ein sogenanntes "Ideenmanagement", welches Vorschläge prüft und wenn sie umgesetzt werden je nach Größenordnung honoriert.
    Wrannjesch: "slightly ♥'ing TMBX :beer:"

  12. #9087

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    Ist bei uns ähnlich. Wobei ich jetzt auf Anhieb nicht wüsste, wer da innerbetrieblich AnsprechpartnerIn wäre.

    Ich denke ja mal, dass du das auch unabhängig von eventueller Honorierung vorschlagen würdest?
    Dann würde ich den normalen Dienstweg gehen. Teamleader, Abteilungsleiter, wie auch immer sich dein nächster direkter Vorgesetzter auch betiteln darf.
    Um vorzubeugen, dass sich dieser dann später mit fremden Federn schmückt würde ich das schriftlich per Mail machen, ruhig noch paar Leute auf Kopie. Dann lässt sich das schön nachverfolgen, dass du die Quelle dieser Idee warst.

    Später - wenn es nicht ohnehin Thema wird - würde ich dann einfach ungeniert mal nachfragen, ob es dafür als Einmalzahlung oder Gehaltserhöhung ein monetäres "Dankeschön" gibt.

  13. #9088
    Avatar von Masa
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    Hat aber nicht jede Firma.
    Im Endeffekt gilt aber: Arbeit - auch Gedankenleistung - die in der Arbeitszeit bzw. für den Arbeitgeber erbracht werden, sind auch dessen Eigentum. Ich glaube nicht, dass man eine Belohnung oder dergleichen erzwingen kann.
    Wenn dir das aber wichtig ist, setz dich doch mit mit einem Chef, jemandem aus der Prozesssteuerung, Geschäftsführung, etc. (weiß ja nicht, wie groß dein Unternehmen ist und was ihr so habt) zusammen und besprich deine Idee. Du musst ja nicht gleich alles verraten
    Gestatten: Ich bin Chakeline Norris! In Love with beer und fluffs <3

  14. #9089
    Avatar von denisov15
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    Wenn ich Elektronik (hier: Mac Book Pro) verkaufen möchte, lohnen sich Seiten wie rebuy oder wirkaufens?

    Letztere bieten mit 968€ für ein 13" MacBook Pro.

    Oder eher mit Ebay versuchen?
    Geändert von denisov15 (03.07.2017 um 14:49 Uhr)
    "Financial Fairplay scheint derzeit eher eine Empfehlung zu sein."
    (Wolff-Christoph Fuss über den Transfermarkt 2015)

  15. #9090

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    Auf Ebay / Ebay Kleinanzeigen lassen sich vermutlich bessere Preise erzielen.
    Du wirst dann nur einige Zeit (bis der Verkauf erledigt und die Anzeige offline ist) ein dickes Fell brauchen wegen Zuschriften / Anrufen mit Tauschangeboten oder Festpreisangeboten.
    Ebay Kleinanzeigen ist doch wenn es keine gewerbliche Anzeige ist kostenfrei. Anbieten kannst du es ja mal, zur Not bleibt dann immer noch rebuy / wirkaufens. Was die dir bieten würden kannst du vorab ja bereits prüfen.

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