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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #1
    Avatar von Bones
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    Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Mahlzeit,

    haben wir hier Experten in Sachen Vertragsrecht, Verzug, Umschreibungen etc. ?
    Geht in diesem Falle um einen Handyvertrag mit Folgekosten......
    ....der mittlerweile beim Mahnbescheid angelangt ist

  2. #2
    Gast

    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....


  3. #3
    Avatar von Bones
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Folgendes Szenario:

    Duo-Vertrag mit 2 Rufnummern - lief auf einen Namen über Hauptvertrag
    Vertrag wurde getrennt und eine Nummer wurde überschrieben.
    VOR der Umschreibung sind offene Rechnungen nicht beglichen worden,
    die nun nach einer gewissen Zeit eine Forderung an den ALTEN Hauptvertrag
    gerichtet werden, da vom neuen Inhaber keine Zahlung erfolgte.
    Nach einem Hin & Her seit 1 Jahr fand sich nach wie vor keine Einigung
    woraus ein Mahnbescheid resultiert.

    Inwiefern ist diese Forderung an den Hauptvertrag gerechtfertigt?
    Wie kann der Hauptvertragsnehmer den "Untervertragsnehmer" dafür belangen?

    Ist da rechtlich eine Möglichkeit?

    /edit: @chromberg:
    danke, aber was soll mir das bringen?

  4. #4
    Avatar von untersommer
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Wenn die Forderungen tatsächlich gegen den alten Hauptvertrag aufgelaufen sind, wenn also die Forderungen vor der "Teilung" entstanden sind, dann ist die Forderung gegen die Inhaber des Hauptvertrages auch berechtigt. Eventuell käme Verjährung in Betracht, das hat sich aber mit dem Mahnbescheid wahrscheinlich sowieso erledigt. Also, unterstellt die Forderungen gegen den Hauptvertrag bestehen, ist das Vorgehen so weit in Ordnung.

    Für das Vorgehen der Schuldner untereinander ist, hängt erst mal davon ab, wie sie im Außenverhältnis haften. Im Zweifel wird es so sein, dass der Gläubiger gegen beide vorgehen kann. Dann kann sich der Betreffende vom anderen Teil im Innenverhältnis den entsprechenden Anteil des anderen Teils zurückholen.

    Bisschen dünn auf Basis Deiner limitierten Informationen.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

    You better watch what you are wishing for, or you'll wish your wishes won't come true no more

  5. #5
    Avatar von BartS.
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Verstehe ich das richtig, dass der Neubesitzer bereits vor Inkrafttreten der Übertragung im Besitz der Karte war und sie genutzt hast? In dem Fall ist die Mahnung natürlich gerechtfertigt - ggf. muss der Hauptvertragsbesitzer den Neubesitzer des zweiten Vertrags selbst belangen - sprich Klage. Inwieweit das Aussicht auf Erfolg hat, weiß ich nicht.

  6. #6
    Avatar von Bones
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    @Barts JA

    Die beiden Karten laufen schon seit Jahren getrennt, mit separaten Namen und Anschriften. Es war mal einer, der dann separiert wurde. Auch mit separaten Abbuchungskonten, etc. Völlig unabhängig von einander. Das lief auch wunderbar. Später wurde der Vertrag auch ordnungsgemäß überschrieben, also Nebenvertrag vom Hauptvertrag getrennt. Dann bekommt irgendwann der "ursprüngliche" Hauptbesitzer eine Zahlungsaufforderung über Rechnungen über den Vertrag mit dem er seit Jahren ja nix mehr am Hut hat. Klärungen mit dem Nebennutzer ergaben nix. Gezahlt hat der Nebennutzer diese aber auch nicht, da dies wohl ein Systemfehler gewesen sein soll.

    Es sollen VOR der Umschreibung Rechnungen nicht bezahlt worden sein.
    Aber auch zu dem Zeitpunkt war der Vertrag bereits Jahre auf anderem Namen und Konto gelaufen.
    Lediglich weil dort nicht gezahlt wurde wird auf einmal wieder an den alten Hauptvertragsnehmer gemeldet??

    Diese Kosten - vom Nebenbenutzer verursacht muss der EHEMALIGE Hauptbenutzer nun zahlen?

  7. #7
    Avatar von BartS.
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Zitat Zitat von Bones
    Es sollen VOR der Umschreibung Rechnungen nicht bezahlt worden sein.
    Aber auch zu dem Zeitpunkt war der Vertrag bereits Jahre auf anderem Namen und Konto gelaufen.
    Hm, also war das zunächst eine Art Partnerkarte? M.W. ist dann der Inhaber der Hauptkarte der gesamte Vertragsnehmer (müsste aber auch in den AGB, etc. nachzulesen sein). Merkwürdig ist aber, dass die Forderungen so spät kommen. Wann genau war denn die Ausgliederung aus dem Hauptvertrag?

  8. #8
    Avatar von Bones
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Namen & Kontentrennung vor Jahren.
    Umschreibung, Ausgliederung 25.05.2007

    Als offen werden nun die RG`s
    01.06.2007
    03.07.2007
    dazugenommen
    + alle daraus resultierenden Kosten geltend gemacht
    inkl. Vertragskündigung,
    Schadensersatz,
    Grundgebühr Hochrechnung bis Vertragsende
    + Zinsen, etc....
    Mahnkosten,
    Inkasso Kosten
    Mahnbescheid,
    Auskünfte
    Gebühren
    & Bescheid-Kosten

    ...........

  9. #9

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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    bist du rechtsschutz versichert? dann ruf mal dort an, die beraten dich gerne und es ist ja kostenlos, falls die nicht weiter wissen wirst du an jemanden in deiner nähe verwiesen, die sind meistens auch ganz nett

  10. #10
    Bierstandszene
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    @bones: Ohne die AGBs kommen wir da nicht weiter. Wie Sommersby schon schrob: wenn sich die Forderung gegen den alten Hauptvertrag richtet, kommst du da nicht raus.

    Grundsätzlich wäre es möglich, dass sich auch nach Trennung des Vertrags Forderungen gegen den ursprünglichen Vertragsnehmer geltend machen lassen. Entsprechende Haftungsklauseln finden sich fast immer im Kleingedruckten und solange nicht sittenwidrig oder gegen geltendes Recht verstoßend sind sie auch gültig.

    Stierchen hat schon Recht- du brauchst einen Rechtsanwalt, wenn du dagegen angehen willst. Aber lies dir lieber das Kleingedruckte deiner Versicherungspolice durch- ich befürchte, die kann so einen Fall ablehnen.

  11. #11
    Avatar von Steffen
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    folgendes:

    ich hatte einen vertrag im fitnessstudio bis 31.5.2009. wenn der vertrag nicht 2 monate vor ablauf gekündigt wird, verlängert sich der vertrag automatisch um die vereinbarte laufzeit. den vertrag habe ich auch fristgerecht und schriftlich gekündigt. danach hab ich mit dem inhaber aber eine mündliche verlängerung des vertrags bis zum 31.07.2009 vereinbart. der inhaber sagte während des gesprächs zu mir, dass wir uns zum august aber definitiv über einen neuen vertrag unterhalten müssten. das haben wir aber nie gemacht. ich bin seit mitte juli nicht mehr im fitnessstudio gewesen.

    anfang august wurde mir dann der beitrag für august 2009 abgebucht, das hab ich aber nicht bemerkt, weil ich meine kontoauszüge nicht gezogen hab. im september dann das gleiche, da hab ich es bemerkt und den beitrag für september 2009 rückbuchen lassen.

    als folge kam dann eine mahnung vom fitnessstudio über den monatsbeitrag + mahngebühren (8 euro crazy ) und die bitte, ich möchte doch bitte erklären, warum ich den beitrag rückbuchen ließ. ich hab dann eine e-mail ans fitnessstudio geschickt mit dem oben beschriebenen sachverhalt und der bemerkung, dass ich aufgrund der gegebenheiten das vertragsverhältnis als beendet betrachte. eine antwort darauf gab es nicht, stattdessen sehe ich heute, dass der beitrag für oktober abgebucht wurde

    bin ich im recht? oder bin ich möglicherweise sogar der dumme, weil ich die august-abbuchung nicht bemerkt habe und somit evtl. eine fortsetzung des vertrags anerkannt habe?

  12. #12

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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass die mündliche Verlängerung bis Juli gültig ist - darüber hinaus nicht, da hierzu nichts vereinbart war. Dass man eine Abbuchung duldet, kann m.E. nicht als neuer Vertragsschluss interpretiert werden, hierzu fehlt es ja schon an einer Einigung über den genauen Vertragsinhalt.

    Ich würde daher einfach wieder zurückbuchen, dem Studio ausdrücklich die Einzugsermächtigung entziehen (mit nochmaligem Hinweis, dass kein Vertrag mehr besteht), und der Bank mitteilen dass das Studio nicht mehr abbuchen darf.

  13. #13
    Avatar von Firedangerboy
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Problem könnte die mdl. Vereinbarung darstellen.

    Weil es jetzt erstmal so aussieht, als wäre der Vertrag durch konkludente Handlung verlängert worden. Beiträge wurden eingezogen. Steffen war im Fitnessstudio und hat trainiert.

    @Steffen: Hast Du mal das persönliche Gespräch mit demjenigen gesucht, mit dem Du auch mdl. den Vertrag verlängert hast?

    Ansonsten stimme ich Rheinostfriese zu. Du solltest eine Rücklastschrift veranlassen und auch den zuviel eingezogenen Betrag für August zurückfordern.
    "Intuition is your guide here. One level of you knows everything there is to know. Find that level, ask for guidance, and trust you'll be led wherever you most need to go." R.Bach

  14. #14
    Avatar von Steffen
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    @FireDangerBoy

    nein, denn der kerl ist ein fieser abzocker. ich bin nicht der erste, den er über den tisch zu ziehen versucht. ein persönliches gespräch ist da eher weniger erfolgsversprechend. daher werde ich auch den beitrag für august nie wieder zu sehen bekommen. aber versuchen kann man es ja mal

    kann ich meiner bank dann sagen "ich möchte abbuchungen des fitnessstudios nicht mehr zulassen"?

  15. #15
    Avatar von Firedangerboy
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Du kannst bei Deiner Bank den von Dir eingerichteten Lastschreifteinzug für dass Fitnesstudio widerrufen und dem Fitnessstudio damit die Möglichkeit nehmen, weiterhin die Beiträge abzubuchen. Ja, gar kein Problem.


    Steffen, wenn du noch Studi bist, dann kannst du auch die Rechtsberatung der Uni aufsuchen. Das wäre sicherlich von Vorteil, weil ich mir nicht sicher bin, ob durch die konkludente Handlung nich womöglich eine Vertragsverlängerung eingetreten ist.

    Ansonsten ist es auch sinnvoll den Verbraucherschutz aufzusuchen. Womöglich ist der Kollege da schon bekannt.

    Wenn es solch ein hinterhältiger Geschäftsmann ist, wie Du es beschreibst, dann könnte er es sogar womöglich darauf angelegt haben. Nebenabreden sind nämlich meisten in Verträgen ausgeschlossen, da könntest Du vielleicht nocheinmal nachsehen, wie das in Deinem Vertrag geregelt ist.
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