Horizont (Hersteller von Weidezaungeräten) schreibt:
"Jeder Teil eines Elektrozaunes, der entlang einer öffentlichen Straße oder eines öffentliches Weges installiert ist, muss in regelmäßigen Intervallen von ca.100m an jedem Übergang/Quergang durch Warnschilder gekennzeichnet sein, die an den Zaunpfosten sicher befestigt sind oder fest an die Zaundrähte angeklemmt sind."
Aber vielleicht ist BSBs Grenze zur öffentlichen Straße ja gar nicht 100m lang.