Die Finanzbehörden vollstrecken aus dem Steuerbescheid. Dagegen muss man Einspruch bzw. Klage einlegen, damit der Bescheid nicht bestandskräftig wird. Der Einspruch hat nicht direkt aufschiebende Wirkung (das ist ein Unterschied zum normalen Verwaltungsverfahren), man kann dies aber beantragen.
Die Bremer Behörde vollstreckt aus dem Gebührenbescheid. Wenn sie den für sofort vollstreckbar erklärt, ist es das ähnliche Verfahren wie oben. Wenn sie den Widerspruch zurückweist, behält der Gebührenbescheid seine Wirkung und muss in jedem Fall mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht angriffen werden.