Was bedeutet das denn kurz und verständlich zusammengefasst? Ich kenne mich mit sowas nicht aus.
Danke im Voraus!
Was bedeutet das denn kurz und verständlich zusammengefasst? Ich kenne mich mit sowas nicht aus.
Danke im Voraus!
Ich kopiere euch mal mein Zwischenfazit zu der Bremer Regelung hier rein. Wer es aber genau wissen möchte und die Arbeit gerne mal lesen / überfliegen würde, darf mir auch gerne eine PN mit seiner Mail-Adresse schreiben, dem sende ich dann gerne die Arbeit als PDF zu.
Ob die neu geschaffene Bremer Regelung einer gerichtlichen Überprüfung standhält, ist gleich aus mehreren Punkten heraus fraglich. Strittig ist zunächst die Frage, ob der Veranstalter des Fußballspiels von den polizeilichen Maßnahmen außerhalb des Stadions profitiert und ihm diese somit im Rahmen des Vorteilsprinzips anzulasten sind oder nicht. Ebenso ist gleich aus mehreren Gesichtspunkten heraus zweifelhaft, ob § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Bestimmtheit entspricht. Zwar sind die Begriffe des Veranstalters, der gewinnorientierten Veranstaltung sowie der Teilnahme von voraussichtlich mehr als 5000 Teilnehmern weitestgehend klar formuliert und auslegbar, allerdings stößt man bei den weiteren Tatbestandsmerkmalen auf diverse Probleme. Die zu erwartenden Gewalthandlungen sind bislang in keiner Weise näher definiert, es ist völlig unklar, in welcher Qualität und Quantität entsprechende Gewalthandlungen zu erwarten bzw. in den Vorjahren vorgefallen sein müssen. Auch ungeklärt ist bislang, auf wessen Prognose hierbei Bezug genommen werden soll. Ebenfalls nicht eindeutig formuliert sind Örtlichkeit und Zeitraum, an denen sich die zu erwartenden Gewalthandlungen abspielen müssen. Eine genaue Formulierung, an der sich sowohl Veranstalter als auch die entsprechenden Gerichte orientieren können, ist hier aus Sicht des Verfassers unumgänglich. Weitere Probleme ergeben sich aus dem Willkürverbot und dem Grundrecht der Berufsfreiheit, welche aus Sicht des Autors ebenfalls unrechtmäßig betroffen sein könnten. Ein unzulässiges Einzelfallgesetz i.S.d. Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG liegt nach Ansicht des Autors hingegen eher nicht vor.
Falls die Richter es so sehen, wie theeagle85 ist es also so: ???
Das Problem am Gesetz ist, dass es zu unspezifisch ausformuliert ist.
Der Bremer Senat könnte in dem Fall also nachbessern.
Es ist nicht grundsätzlich unmöglich eine solche Regelung zu treffen, die den Veranstalter an den Kosten beteiligt.
Sehe ich das so richtig? Sollte die Regelung am Ende Bestand haben, werden die anderen Bundesländer vermutlich nachziehen.
Die ignore Liste macht das Worum lesbarer. Nutzt sie. Zitiert keine Trolle und macht damit deren Beiträge lesbar.
Jain. Es sind noch einige weitere Punkte neben der Bestimmtheit, die fragwürdig erscheinen, insbesondere, wie im Fazit kurz angerissen, auch die individuelle Zurechenbarkeit im Rahmen des Vorteilsprinzips. Wenn diese verneint wird wäre es nicht möglich, einfach nachzubessern.
Dass die anderen Länder dann nachziehen, glaube ich nur bedingt. Natürlich wird das Urteil in Bremen eine gewisse Signalwirkung haben, aber beispielsweise Baden-Württemberg hatte zwischen 1968 und 1991 auch eine entsprechende Regelung (§ 81 (2) a.F. PolG BW), welche allerdings nie wirklich umgesetzt wurde, da BW ansonsten auch ein Standort- und Wettbewerbsnachteil (der Bremen momentan auch droht bzw. anscheinend schon einsetzt) gedroht hätte. In der Zeit wurde von BW aus auch mehrfach versucht, eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen, was aber scheiterte. Von daher glaube ich nicht, dass da nun, sollte das Urteil zu Gunsten des Senats ausfallen, die anderen Bundesländer mitziehen werden, zumindest nicht geschlossen.
Den zweiten Absatz würde ich so unterschreiben.
Ich weiß auch nicht, wo die weit verbreitete Überzeugung herkommt, dass alle anderen Länder nur auf eine gerichtliche Bestätigung warten, um eigene Reglungen einzuführen.
https://de.statista.com/statistik/da...er-bundesliga/
Mal eine interessante Statistik zu den Einsätzen der Polizei bei Buli Spielen. Vor allem die VErdopplung der Einsatzzeiten zwischendrin finde ich arg heftig und zeigt glaube wie übertrieben doch die Polizei mitunter eingesetzt wird/wurde
http://www.weser-kurier.de/bremen/br...d,1585194.html
Am Mittwoch, 17. Mai, wird sich das Bremer Verwaltungsgericht mit der Klage der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen das Land Bremen beschäftigen. [...] Ob nach der Verhandlung im Mai sofort ein Urteil verkündet wird, kann Verena Korrell, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichtes, nicht sagen. [...] Allerdings werde es noch in diesem Jahr ein Urteil geben, sagt Korrell.
Ich überlege, dieses Thema, insbesondere den Entscheidungsprozess, für die Uni zu analysieren. Ist der Prozess, auch der in der Fraktion, relativ transparent einsehbar? Oder sollte ich lieber ein anderes Thema nehmen?
Ich glaube ein User hat darüber sogar seine BA geschrieben, es sollte also nicht unmöglich sein.
Übrigens auch Frage # 9 im Wahlomat NRW.
Die Haltungen der Parteien diesbzgl.:
https://www.wahl-o-mat.de/nrw2017/Po...tfalen2017.pdf
Kommt wohl auch darauf an, aus welchem Blickwinkel man das ganze betrachtet und wieviele Seiten man hat um das Thema zu bearbeiten (Stichwort Eingrenzung/Abgrenzung). Nimmt man den formaljuristischen Aspekt als Betrachtungsgegenstand, ist das ein abartig heftiges Thema, allerdings mit einiges an Literatur. Nimmt man den politisch/gesellschaftlichen Aspekt, sind Primärquellen vlt. nicht ganz so optimal aufzufinden, aber durchaus besser zu fassen und besser einzugrenzen.
Meinst Du den Weg des Gesetzgebungsverfahrens? Der ist transparent gestaltet worden, inkl. öffentlicher Anhörung im zuständigen Parlamentsausschuss in der letzten Legislaturperiode. Wie transparent die Fraktionen das handhaben, weiß ich nicht, aber ich denke, sie wären behilflich.
Das Thema wurde hier ausführlich erörtert, und es gibt insbesondere von @Lombok sehr kenntnisreiche Beiträge in diesem Thread. Es müssten hier auch noch Links zum Gesetzgebungsverfahren zu finden sein.
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)
Das Thema ist jetzt auch in Hessen aktuell: Wer zahlt? - Streit um Polizeieinsätze beim Fußball
inkl. Podcast„Wenn der Fußball an Polizeieinsätzen beteiligt werden würde, dann müssten auch die vielen kleinen Sportveranstaltungen wie Radrennen, Triathlons oder Laufveranstaltungen von den entsprechenden Vereinen bezahlt werden. Und das würde die finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Vereine übersteigen.“
Zitat von Peter Beuth, Innenminister Hessen
Mein Highlight aus den letzten Tagen: "Die öffentliche Debatte haben wir schon gewonnen"