Dass sich die Bundesliga und damit auch die Vereine finanziell an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen beteiligen sollen, sei „nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht haltbar“, so der gelernte Jurist. „Vor dem Bundesverwaltungsgericht kann es keinen Bestand haben.“
Die Polizei schütze schließlich nicht nur die Kunden der Liga, sondern auch völlig Unbeteiligte wie im Viertel in Bremen. Für die Kunden – also die Besucher der Spiele – investierten die Vereine selbst bereits jetzt schon Millionen in Stadionsicherheit. Was sich aber außerhalb abspiele, müsse der Rechtsstaat regeln.
Und der habe auch dafür zu sorgen, die Störer für die Konsequenzen verantwortlich zu machen, sie also zahlen zu lassen.
Grindel: „Wo ist das Ende, wenn ein wirtschaftliches Interesse bei Polizeieinsätzen zum Maßstab wird? S
oll ein Millionär für die Ermittlungen nach einem Einbruch zahlen, der Hartz-IV-Bezieher aber nicht?“
Hansestadt ist für prekäre Lage verantwortlich
Fußball solle Fußball bleiben, für die Fragen der öffentlichen Ordnung sei weiter der Staat verantwortlich.