Vielen Dank für den Hinweis auf den Beitrag.
Zu Deiner Zusammenfassung und zum Bericht habe ich aber ein paar Anmerkungen:
- Woraus schließt Du aus dem Beitrag, gute Chancen für den Senat, die Berufung zu gewinnen??
Der Bericht sagt ausschließlich, dass die erstinstanzliche Kammer des VG Bremen "durchblicken ließ, keine verfassungsrechtliche Bedenken" zu haben. Das zeigt, dass die Redakteure das Urteil nicht gelesen haben. Dort führt die Kammer ausdrücklich aus, dass die Verfassungsmäßigkeit der Regelung dahinstehen kann, weil der Bescheid schon aus anderen Gründen rechtswidrig ist. Grund für die Rechtswidrigkeit ist nämlich schon die Unbestimmtheit der Berechnung der Gebührenhöhe, so dass die weiteren Rechtsfragen nicht entschieden werden mussten. Dieser Grund wird in der zweiten Instanz unverändert bestehen bleiben und der Beitrag erklärt an keiner Stelle, dass etwas dafür spricht, dass die zweite Instanz die Bestimmtheit anders beurteilt.
- Warum man zur rechtlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten in zweiter Instanz einen VWL-Prof. befragt, wissen wahrscheinlich auch nur die Redakteure selbst (außer dass sich Prof. Hickel in der Öffentlichkeit immer gerne reden hört). Mal kurz die Zusammenfassung, warum Prof. Hickel davon "ausgeht", dass die DFL gerade "sehr aufgescheucht und hektisch" ist. Es gebe nämlich im Urteil "durchaus einige Ansatzpunkte" [ohne diese näher zu benennen], "die in zweiter Instanz dazu genutzt werden können, vielleicht dann doch" (...) "in einer gewissen Weise, wie auch immer" die DFL irgendwie an den Kosten zu beteiligen. Aha...
- Der Hinweis auf einen "Präzedenzfallcharakter" ist keine Schlussfolgerung des Beitrags. Auch das italienische Modell nicht. Der Hinweis auf die Landesrechnungshöfe kommt allein von Mäurer und ist die seit Jahren als Rechtefertigung gebrauchte unspezifische Prognose des Senats. Dazu ist anzumerken, dass selbst wenn es so wäre, Rechnungshöfe keinerlei politische und gestalterische Befugnisse haben. Relevant sind ausschließlich die Landesparlamente und -regierungen. In dieser Hinsicht gibt es keinerlei konkrete Entwicklung und keine Unterstützung von anderen Ländern, wie ja Mäurer selbst feststellt. Das heißt, Werder wird auf absehbare Zeit der einzige Klub sein, der einer solchen Gebühr ausgeliefert ist.
- Richtigerweise merkt daher auch HHG an, dass Werder am "Ende die Zeche zahlen muss". Denn entweder wird der Gebührenbescheid an Werder an Veranstalter gerichtet (dass Werder und nicht allein die DFL der inhaltlich richtige Gebührenschuldner ist, legt das VG Bremen im Urteil relativ deutlich nahe) oder die DFL stellt die Kosten über die Spielordnung bei Werder in Rechnung. Diese Aussage wird (an der einzigen Stelle an der Werder zu Wort kommt) mit einer allgemeinen Aussage zusammengeschnitten und mit der Einordnung "Ablehnung in DFL-Rhetorik" durch den Redakteur kommentiert. Naja.