Ja, das mache ich dann so, wenn mein Dozent dem zustimmt.
Noch eine Frage - in der Diskussion wird oft erwähnt, dass die DFL die Kosten, sollte die Entscheidung letztlich vor Gericht pro Land Bremen fallen, auf Werder umwälzen möchte. Gibt es hierzu irgendwo eine offizielle Quelle?
Weiß ich nicht, aber würde mich wundern, wenn die DFL ein eigenes Mitglied ohne Not und ohne dessen eigenes Verschulden unter Druck setzt.
2008er und Mitglied des Politbüros.
So lange in dem Rechtsstreit kein Urteil gefallen ist, wird der Senat die Kosten nicht vollstrecken und die DFL wird somit nicht zahlen müssen. Deshalb kommen auf Werder aktuell auch keine Kosten zu. Da das Verfahren mit etwaigen Einsprüchen und dem höchstinstanzlichen Gang zum BVerwG noch recht lange dauern kann / wird, ist auch nicht mit Kosten für Werder in nächster Zeit zu rechnen.
Dass die DFL keine Kosten bezahlt bzw. an Werder weiterreicht, bevor ein entsprechendes Urteil in der Sache gesprochen ist, ist klar. Dennoch wird hier oft behauptet, die DFL hätte eben genau dies vor, wenn das Urteil zum Nachteil der DFL ausfallen sollte. Da ich meine Bachelorarbeit jetzt schreibe und natürlich dabei auch einen Ausblick geben muss, wäre hierfür, wenn dem tatsächlich so sein sollte, natürlich eine Quelle wichtig. Bislang habe ich hierzu aber nichts finden können.
Genauso ist es übrigens recht schwer, auf Quellen zum § 81 (2) PolG BW a.F. zu stoßen, welcher die Umsetzung der damaligen Kostenregelung für Polizeieinsätze in Baden-Württemberg beinhaltete, zu stoßen. Hierzu werde ich wohl eine Anfrage an das IM BW stellen. Dennoch können mir vielleicht die älteren unter euch (der § existierte zwischen 1968 und 1991) ein paar Infos geben. Weiß jemand, wie diese Regelung damals umgesetzt wurde? Wurden bei Fußballspielen Kosten der Vereine (beispielsweise des VfB) verlangt und wenn ja, wer hatte diese damals zu bezahlen?
Danke euch schon Mal!
Abhängig davon, wie man die Eintrittswahrscheinlichkeit einschätzt, muss dies aber bilanziell bereits heute abgebildet werden.
Daneben wird man sich ggf auch praktisch auf den Worst Case einer hohen Einmalzahlung einstellen müssen.
Theeagle, in welchem Fachbereich schreibst Du und was ist die konkrete Fragestellung. Eventuell auch die DFL (Rechtsabteilung) kontaktieren.
Wenn der Bremer Senat höchstrichterlich Recht bekommt, wird sowieso ein ganz anderes Szenario eintreten. Dann fallen die anderen Dominosteine und alle anderen 15 Bundesländer werden ihre Vereine ebenfalls zur Kasse bitten.
Die DFL würde das dann so lösen, dass ein Teil der Fernsehgelder als Pauschalbetrag an die Innenministerien gehen wird, um die Polizeieinsätze damit abzugelten.
Da der Senat aber nie im Leben mit seiner Forderung Recht bekommen wird, ist dies nur ein theoretisches Gedankenspiel.
Diesen Automatismus halte ich ebenso wie eine solche Schlussfolgerung seitens der DFL keineswegs für so eindeutig.
Die Gebühren- wie die Polizeigesetze der Länder sind bundesweit ganz unterschiedlich ausgestaltet. Die werden sicherlich nicht so einfach in diesem einen speziellen Punkt auf einmal identisch angeglichen werden.
@ Lombok - ich schreibe meine Arbeit im Bereich Polizeirecht.
Da es bereits 2 Arbeiten aus den Jahren 2012 & 2013 gibt, beziehe ich mich insbesondere auf die neueste Entwicklung in Bremen, die es zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab. Aber den Bezug zu Baden-Württemberg (wo ich studiere) muss dabei immer hergestellt werden.
DFL reicht Klagebegründung ein
Die DFL hält diese Bescheide für rechtswidrig. Gewalttätigkeiten bei Fußballspielen seien ein allgemeines, gesamtgesellschaftliches Problem, heißt es in einer Erklärung vom Mittwoch. "Die Finanzierung staatlicher Aufgaben, wie die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, durch Gebühren, bedarf einer besonderen Rechtfertigung. Eine solche ist für die Heranziehung der Fußballvereine und -verbände für die Kosten von Einsätzen im Umfeld von Fußballspielen aus Sicht der DFL nicht gegeben."
"Wohltätigkeit ist das Ersaufen des Rechts im Mistloch der Gnade." - Pestalozzi
"Henry Kissinger - bis heute nicht ergriffen, außer von sich selbst." - Pispers, zum Putsch gegen Salvador Allende
Im dem Zusammenhang:
http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrg...osten-100.htmlRettungsaktionen in der Ruhr können künftig für Kanuten und Schwimmer teuer werden. Die Stadt Wetter hat ihre Satzung geändert. Neu ist: Wer sich selbst grob fahrlässig gefährdet und gerettet werden muss, der muss auch den Rettungseinsatz bezahlen.
Ich hatte gestern übrigens meine Bachelor-Verteidigung, die Arbeit ist damit offiziell abgeschlossen und die Prüfung bestanden, weshalb ich mich nun auch näher dazu äußern kann
Ich bin zum Ergebnis gekommen, dass § 4 (4) des BremGebBeitrG, so wie er derzeit formuliert ist, nicht verfassungsmäßig ist, insbesondere da zu unbestimmt formuliert. Sind wir mal gespannt, ob die Gerichte zum selben Ergebnis kommen werden
Das war es schon mit der näheren Äußerung?
Ich wüsste das auch gerne detaillierter.
Interessant. Gibt es keine Zusammenfassung der Arbeit, die man hier mal posten könnte?