Ich hab meiner Schwester durch die Prüfung zur VWA geholfen, ist noch nicht allzulange her. Und da ist Verwaltungsrecht und Subsumption eigentlich entscheidend.
Ich maße mir nicht an immer richtig zu subsumieren, aber zumindest finde ich mich logisch.
@BSB @ Duffman Logik im Allgemeinen spreche ich Euch nicht ab, das wäre auch vermessen bis ignorant, eigentlich sogar doof. So bin ich nicht, so seid Ihr nicht.
Ich vollziehe auch vieles nach und komme zum Schluss, dass Abwarten in dieser Frage sinnvoll ist und Urteile nach allenfalls kursorischer Durchsicht des angebotenen Sachverhalts mindestens gewagt, auf jeden Fall aber vorschnell sind.
Ihr sprecht mir hoffentlich auch nicht ab, einer gewissen Logik zu folgen?
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)
Jein. Du vergleichst Äpfel mit Birnen obwohl absolutes Neuland betreten wird.
Es geht darum dass für den Einsatz der Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit jemand zur Kasse gebeten wird der nicht direkter Verursacher ist, das ist definitiv ein Präzendenzfall.
@karatekakoordinator: Dass Bremen einen Gebührentatbestand geschaffen hat, war an mir vorbei gegangen. Das erhöht Werders Chancen nicht unbedingt. Für angreifbar halte ich es aber dennoch. Ich stimme dir zu, dass das im Kern eine verfassungsrechtliche und keine verwaltungsrechtliche Frage ist. Und bei Verfassungsrecht kann man sich nie so ganz sicher sein, wie es ausgeht.
Die Entscheidung dürfte es aber vermutlich in die Lehrbücher schaffen, da sie grundsätzliche Fragen zu Einzelfallgesetzen und Kernaufgaben des Staates beantworten wird. Persönlich interessiert mich allerdings am meisten, wie man die Inanspruchnahme der DFL anstelle Werders begründen möchte. Da sehe ich die erste Sollbruchstelle in dem Fall, bevor man sich überhaupt ans Verfassungsrecht heran wagen muss, das wird dann wohl erst in einem späteren Verfahren geklärt werden.
Achja, ich bin kein reiner Verfassungsrechtler, das stimmt. Ein Urteil traue ich mir zwar trotzdem zu, zu Ende geprüft hatte ich aber nur den verwaltungsrechtlichen Teil, weil ich - wie gesagt - von dem Normerlass nichts mitbekommen hatte.
Vielen Dank für die hilfreichen Anmerkungen. :thx:
Ja zum Fettgedruckten. Wegen Glashaus, in dem Du sitzt, schwaches Jein zu Deiner Logik.
Das Verursacherprinzip ist hier imho nicht entscheidend, Rüpel gibt es auch ohne Zutun von Lufthansa, Werder, DFL oder anderen. Ist nicht entscheidend bei der Luftsicherheitsgebührenverordnung, die ganz klar und unmissverständlich die öffentliche Sicherheit betrifft, ist nicht entscheidend bei vielen Gebühren, die trotzdem zu zahlen sind. Der Adressat ist eine der interessanten Komponenten im Rechtsstreit. Der Adressat ist, bezogen auf die Luftsicherheitsgebührenverordnung, sicher nicht der Verursacher von Dingen, die durch öffentliche Dienstleistungen im Interesse der öffentlichen Sicherheit verhindert werden sollen.
@ gaylord: Gerade gesehen: Dir auch ein für die hilfreichen Anmerkungen. Angreifbar ist das, das bestreite ich nicht. Angreifbar ist aber ungleich entschieden, und dagegen, dass es schon entschieden sei, wende ich mich. Das bleibt eben abzuwarten. Die DFL bezeichnete sich bisher stets als Veranstalter der Bundesliga. Dafür gibt es sichtbare Belege.
Geändert von Karatekakoordinator (13.11.2014 um 01:46 Uhr)
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)
@Karatekakoordinator: Bei allem Respekt halte ich es für unangebracht, vorliegend lediglich eine (umstrittene) juristische Fragestellung anzunehmen und insofern zum Füßestillhalten bis zur Urteilsfindung, ggf. bis zur höchstrichterlichen Rechtsprechung zu raten.
Das Thema ragt m. E. weit in den rechtspolitischen Bereich hinein, Stichwort Privatisierungstendenzen.
Wenn man dazu eine ablehnende Meinung hat, kann man die m. M. nicht laut genug kundtun.
Hier geht es um Dienstleistungen "über den Durst". Da liegt eben die Grenze. Auch eine interessante Komponente. Was ist das genau? Eine Hundertschaft? Zwei? Wie wird das bemessen? Ist der Aufwand realistisch veranschlagt.
Worum es eben nicht geht: Den "normalen" Polizeieinsatz zur Begleitung normaler Bundesligaspiele oder sonstiger gewinnorientierter Veranstaltungen, die keine Dienstleistungen "über den Durst" erfordern. Das ist der schwierig abgrenzbare Unterschied. Das ist einer der Knackpunkte, und ich finde es gut und hilfreich, wenn die polizeiliche Einsatzplanung nicht einfach hingenommen, sondern jetzt hinterfragt wird. Das war bisher ja nicht der Fall. Da wird - da bin ich in Teilen bei Schmolle und BSB - möglicherweise mit Kanonen auf Spatzen geballert. Bislang finanziert per Steuern. Künftig nur mit Begründung finanzierbar, weil eine Gebühr ohne (gerichtsfest) nachvollziehbare Begründung nicht rechtsbeständig sein kann.
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)
Keine 10 Jahre. Sie hat mir immer Prüfungsbeispiele gegeben und ich hab mich eingelesen. Verwaltungsrecht ist so bekloppt, dass es fast schon wieder Spaß macht. Aber soviel Spaß auch wieder nicht dass ich dafür Jura studieren würde.
Allein über die ordnungsgemäße Zustellung lässt sich garantiert ein Dr. jur. rausholen, ganz ohne copy&paste.
Und entschuldige das überflüssige P. war nicht ganz unabsichtlich.
Hehe. Ich vermutete schlichtweg, dass die mir unbekannte Schreibweise mit "p" eine veraltete ist - deswegen die Frage -, der Online-Duden lässt beide zu.
Also mir ist die Schreibweise durchaus noch bekannt. Aber ich bin ja auch schon "veraltet"
Hiding on the backstreets
Trotzdem ist es einfach nicht vergleichbar. Weil die Gebührenordnung nicht auf die Abstellung von Polizisten zielt sondern Amtshandlungen im Umfeld der gesteigerten Anforderungen an die Sicherheit mit Gebühren belegt. Mal ganz davon abgesehen dass das Ganze eine Bundesentscheidung war durch drei Bundesministerien und kein Alleingang eines Innenministers.
Wenn du das auf den Fußball umlegst, dann kämen allenfalls die Zugangskontrollen zu den Stadien in Frage, lies dir bitte mal die einzelnen Gebühren durch, die in der Lgv aufgelistet sind.
Da geht es um Zulassungen, Prüfungen usw. Aber nicht um Personal, das in Rechnung gestellt wird.
E: Das Einzige, was wirklich vergleichbar wäre ist derjenige, der es am Ende bezahlt. Nämlich der, der fliegt und der der ins Stadion geht. Durch höhere Preise.
Geändert von Bierstandszene (13.11.2014 um 17:28 Uhr)
Hat jemand eine Begründung parat, weshalb die Behörden ihre Einschätzung der Partie gegen Hannover als Risikospiel zurückgenommen haben?