Ja, stimmt das könnte sein. Ich glaub es wird sogar gegen Andrööösen ermittelt.
Ja, stimmt das könnte sein. Ich glaub es wird sogar gegen Andrööösen ermittelt.
Gemäß § 230 Abs. 1 S. 1 StGB werden vorsätzliche Körperverletzung (§ 223) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229) nur auf Antrag verfolgt, wenn nicht ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt.
Allerdings könnte man hier jedenfalls auch über gefährliche Körperverletzung (§ 224) nachdenken - das wäre ein Offizialdelikt, müsste also von Amts wegen verfolgt werden.
Dass das Opfer - wie der Schlag auf den Hinterkopf vermuten lässt - überraschend von hinten angegriffen wurde, reicht noch nicht für einen hinterlistigen Angriff im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 3.
Hinsichtlich § 224 Abs. 1 Nr. 4 (gemeinschaftlich) kommt es darauf an, wie genau sich die anderen Männer verhalten haben. Der Artikel spricht nämlich davon, dass nur einer von ihnen zugeschlagen hat. Die anderen müssten dann jedenfalls aktiv so eingegriffen haben, dass die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers eingeschränkt waren, also z.B. durch Festhalten. Reine Anwesenheit und "psychische Beihilfe" genügen nicht.
Schließlich ist auch an eine "das Leben gefährdende Behandlung" im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 denkbar. Allerdings spricht wohl dagegen, dass Andreasen anschließend scheinbar nur kurz im Krankenhaus war und dann entlassen wurde, sodass davon auszugehen ist, dass in diesem konkreten Fall keine lebensgefährdende Behandlung vorlag (wobei ich persönlich schon finde, dass ein Schädelbruch als Konsequenz eher dafür spricht, dass der Schlag so heftig gewesen sein muss, dass man durchaus von einer entsprechenden Lebensgefahr ausgehen kann).
alle Angaben ohne Gewähr
Oink!
Bei dem Bild - Bericht fehlt bestimmt wieder die Hälfte.
Bei derart schweren Verletzungen wird das öffentliche Interesses an der Strafverfolgung, wenn überhaupt nötig, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bejaht werden. Wünsche ihm gute Besserung und vollständige Genesung.
Aus der Erfahrung meiner beruflichen Tätigkeit kann ich bestätigen: es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ermittelt werden.
Ermittelt wird definitiv, völlig egal, ob Strafantrag gestellt wird oder ein öffentliches Interesse seitens StA bejaht oder verneint wird. Sobald die Polizei Kenntnis von der Straftat erlangt (insbesondere wenn es sich um eine derart schwere Tat handelt) werden Ermittlungen eingeleitet und eine Anzeige an die StA vorgelegt. Was die dann letztlich daraus macht, steht wieder auf einem anderen Blatt..
Anzeige und Strafantrag sind zwei paar Schuhe. Ist aber auch wumpe, da sofern nicht sowieso ein Offizialdelikt vorliegt, jedenfalls das öffentliche Interesse enaht werden wird.
Edit: das Verfahren wird jedenfalls nicht wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt werden.
Geändert von PerryPansen (12.01.2018 um 20:07 Uhr)
Bei einem Schädelbruch werden ja auch erhebliche Kosten für die Krankenkasse entstehen. Die dürfte also auch ein Interesse an einer Strafanzeige haben.
"Ein Überfall ist nach st. Rspr. des BGH nicht schon dann hinterlistig, wenn der Täter für den Angriff auf das Opfer das Moment der Überraschung ausnutzt, etwa indem er plötzlich von hinten angreift. Ein Überfall ist nach st. Rspr. des BGH nicht schon dann hinterlistig, wenn der Täter für den Angriff auf das Opfer das Moment der Überraschung ausnutzt, etwa indem er plötzlich von hinten angreift. Hinterlist setzt vielmehr voraus, dass der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf seine Verteidigung nach Möglichkeit auszuschließen [...].'
BGH NStZ-RR 2013, 173 (174)
Auch wenn das jetzt etwas vom Leon wegführt, aber hier ist das nun gerade Thema:
Das ist wieder eine höhere Rechtsprechung - die in dieser unserer Republik m.E. grds. ganz ansehnlich ist -, die ich nicht ganz nachvollziehen kann. Welches Ziel, wenn nicht den Ausschluss von Verteidigungsmöglichkeiten, verfolgt ein Angriff von hinten? Noch etwas weitergefasst - ein Angriff von hinten verdeckt doch per se die "wahren Absichten".
Früher - auf dem Schulhof - wurden derartige Aktionen gleich in die richtige Ecke gestellt. Kindermund tut Wahrheit kund.
Auch ohne Smilies könnte dieser Beitrag Spuren von Ironie, Sarkasmus oder Zynismus enthalten.